Foto- / Videodienstleistungen für das BMJ

Welches Unternehmen aktuell die Foto- & Videodienstleistungen für das Ministerium erbringt? Wieviel € wurden durchschnittlich in den letzten 5 Jahren seitens des Ministeriums für Foto- & Videodienstleistungen ausgegeben? Wieviel € werden vorraussichtlich 2022 für Foto- & Videodienstleistungen ausgegeben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welches Unternehmen aktuell die Foto-…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Foto- / Videodienstleistungen für das BMJ [#264948]
Datum
8. Dezember 2022 10:00
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welches Unternehmen aktuell die Foto- & Videodienstleistungen für das Ministerium erbringt? Wieviel € wurden durchschnittlich in den letzten 5 Jahren seitens des Ministeriums für Foto- & Videodienstleistungen ausgegeben? Wieviel € werden vorraussichtlich 2022 für Foto- & Videodienstleistungen ausgegeben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264948/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0061 Sehr << Antragsteller:in >> mit unten…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 8. Dezember 2022 - Foto- / Videodienstleistungen für das BMJ [#264948]
Datum
22. Dezember 2022 09:16
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0061 Sehr << Antragsteller:in >> mit untenstehender E-Mail vom 8. Dezember 2022 erbitten Sie unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Übersendung von amtlichen Informationen zu folgenden Fragen: „Welches Unternehmen aktuell die Foto- & Videodienstleistungen für das Ministerium erbringt? Wieviel € wurden durchschnittlich in den letzten 5 Jahren seitens des Ministeriums für Foto- & Videodienstleistungen ausgegeben? Wieviel € werden vorraussichtlich 2022 für Foto- & Videodienstleistungen ausgegeben?“ Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Amtliche Information ist gemäß § 2 Nummer 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung. Voraussetzung ist daher zunächst, dass die Information bei der Behörde des Bundes überhaupt vorhanden ist. Zu den von Ihnen erbeten Auskünften sind im Bundesministerium der Justiz (BMJ) amtliche Informationen vorhanden. Der geschätzte Aufwand für die Bearbeitung Ihres Antrags für den Zeitraum von fünf Jahren beträgt insoweit ca. 4 Stunden im höheren Dienst sowie 8 Stunden im mittleren Dienst. Die umfangreichen Unterlagen sind nach den von Ihnen erbetenen Auskünften zu sichten, mögliche Ausschlussgründe nach den §§ 3 bis 6 IFG sind zu prüfen. Der für eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft aufzubringende Verwaltungsaufwand wird damit deutlich überschritten, so dass eine Gebühr nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG zu erheben ist. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung – IFGGebV). Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann, § 10 Absatz 2 IFG. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften kann je nach Verwaltungsaufwand eine Gebühr zwischen 30 EUR und 250 EUR erhoben werden, Nummer 1.2 des Teils A der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV. Der pauschale Stundensatz zur Berechnung des Verwaltungsaufwands für Beschäftigte des mittleren bzw. höheren Dienstes beträgt 30 bzw. 60 EUR. Vor diesem Hintergrund bitte ich um eine Erklärung, dass Sie zur Übernahme der anfallenden Gebühr, die auf Basis der obigen Schätzung bei der Höchstgrenze von 250 EUR liegen dürfte, bereit sind. Der genaue Verwaltungsaufwand kann allerdings erst bei der weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erfasst und beziffert werden. Sollten Sie Ihren Antrag eingrenzen können, würde sich der Verwaltungsaufwand entsprechend verringern. Falls ich bis zum 23. Januar 2023 keine Rückmeldung von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass sich Ihr IFG-Antrag mit dieser Mitteilung erledigt hat. In diesem Fall wird das Verfahren nicht fortgeführt und auch keine Gebühr erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre mich bereit, die entsprechenden Gebühren bis zu einer Höchtsgrenze von…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 8. Dezember 2022 - Foto- / Videodienstleistungen für das BMJ [#264948]
Datum
23. Dezember 2022 09:39
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre mich bereit, die entsprechenden Gebühren bis zu einer Höchtsgrenze von 250€ für den notwendigen Aufwand zu übernehmen. In diesem Zuge möchte ich die Fragen für die sachgemäße Beantwortung noch einmal präzesieren: Welches Unternehmen erbringt aktuell die Foto- & Videodienstleistungen für das Ministerium? Wieviel € wurden durchschnittlich in den letzten 5 Jahren seitens des Ministeriums für Foto- & Videodienstleistungen (ohne Video-Streaming) ausgegeben? Bitte schlüsseln Sie getrennt nach Foto und Video auf. Wieviel € werden/wurden 2022 für Foto- & Videodienstleistungen (ohne Video-Streaming) ausgegeben? Bitte schlüsseln Sie getrennt nach Foto und Video auf. Wieviele Bewerber-/Unternehmen haben bei der Ausschreibung für Foto- & Videodienstleistungen im Herbst 2020 die Eignungskriterien erfüllt und kamen in die engere Auswahl für einen Rahmenvertrag Foto- & Videodienstleistungen? Herzlichen Dank für Ihre Mühe. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264948/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Foto- / Videodienstleistungen für das BMJ“ vom 08.12.2022 (#264948…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 8. Dezember 2022 - Foto- / Videodienstleistungen für das BMJ [#264948]
Datum
26. Januar 2023 10:21
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Foto- / Videodienstleistungen für das BMJ“ vom 08.12.2022 (#264948) mit ergänzender Antwort (sowie Fragen) vom 23.12.2022 und der Bestätigung der Kostenübernahme wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>