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Fracking am Niederrhein

Das Thema "Fracking am Niederrhein" beschäftigt nur mich als Emmericher Bürger im Augenblick sehr. Nach eigener Internetrecherche habe ich den Eindruck, dass im Erlaubnisfeld Nr. 18 (Saxon 1 West) seitens der Firma Queensland Gas Company auch in Emmerich Aufsuchungsbohrungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen und wasserrechtliche Erlaubnis bereits heute möglich sind. Liege ich da falsch oder richtig? Was ist der Sachstand und Aktenlage bei der Bezirksregierung? Gibt es dazu eine Bürgerinformation seitens der Bezirksregierung und wie wird / wurde der Kreis Kleve von der Bezirksregierung informiert und beteiligt?

Ergebnis der Anfrage

Durch die Bezirksregierung Düsseldorf ließen sich die wesentliche Fragen nach meiner Bewertung nicht beantworten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2012
  • Frist
    15. Juni 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Rege…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
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Betreff
Fracking am Niederrhein
Datum
14. Mai 2012 14:53
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Aktenauskunft sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Das Thema "Fracking am Niederrhein" beschäftigt nur mich als Emmericher Bürger im Augenblick sehr. Nach eigener Internetrecherche habe ich den Eindruck, dass im Erlaubnisfeld Nr. 18 (Saxon 1 West) seitens der Firma Queensland Gas Company auch in Emmerich Aufsuchungsbohrungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen und wasserrechtliche Erlaubnis bereits heute möglich sind. Liege ich da falsch oder richtig? Was ist der Sachstand und Aktenlage bei der Bezirksregierung? Gibt es dazu eine Bürgerinformation seitens der Bezirksregierung und wie wird / wurde der Kreis Kleve von der Bezirksregierung informiert und beteiligt?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fracking am Niederrhein" vom 14.05.…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
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Betreff
AW: Fracking am Niederrhein
Datum
15. Juni 2012 20:57
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fracking am Niederrhein" vom 14.05.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Stunden, 57 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksregierung Düsseldorf
Frackin am Niederrhein Von der Bezirkregierung Düsseldorf ließen sich nicht alle Fragen beantworten. Kernaussage…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Via
Briefpost
Betreff
Frackin am Niederrhein
Datum
26. Juni 2012
Status
Anfrage erfolgreich
Von der Bezirkregierung Düsseldorf ließen sich nicht alle Fragen beantworten. Kernaussagen sind: Für bergrechtliche Genehmigungen sei die Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung 6) zuständig. Bisher sei die Bezirksregierung D´dorf - als Träger öffentlicher Belange - für die sog. Aufsuchungserlaubniss beteiligt worden. In den Stellungnahmen der Bezirksregierung D´dorf werde auf vorhandene Trinkwasserschutzgebiete ... hingewiesen Für die Durchführung von Erkundungsbohrungen sei eine sogenannte Betriebsplanzulassung ... erforderlich. Zuständig für eine wasserrechtliche Erlaubnis sei die Bezirksregierung Arnsberg im Einvernehmen mit der originär zuständigen Wasserbehörde. Bis zur Vorlage der Risikostudie gäbe es keine behördlichen Entscheidungen. Dass Umweltverträglichkeitsprüfungen nach den gesetzlichen Bestimmungen (UVP-U Bergbau)erforderlich seien, sei voraussichtlich nicht der Fall.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.