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Fracking

das veröffentlich wird wo in Schleswig Holstein, Probebohrungen zur Förderung von Erdgas geplant sind, welche Firmen sind daran beteiligt, wie steht das Ministrium von Schleswig-Holstein zu den Fracking Plänen der Bundesregierung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Dezember 2014
  • Frist
    17. Januar 2015
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Martina Martens
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes: das…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Martina Martens
Betreff
Fracking [#8163]
Datum
15. Dezember 2014 21:04
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes:
das veröffentlich wird wo in Schleswig Holstein, Probebohrungen zur Förderung von Erdgas geplant sind, welche Firmen sind daran beteiligt, wie steht das Ministrium von Schleswig-Holstein zu den Fracking Plänen der Bundesregierung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Martina Martens <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martina Martens << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martina Martens

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