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Frage

Hallo,

ich wollte heute für private Zwecke Bilder der europäischen Kommission in Luxembourg machen. Davon wurde ich von einem Sicherheitsmitarbeiter der europäischem Kommission abgehten, mit der Aufklärung das es verboten ist Fotos vom Gebäude der europäschen Kommission zu machen. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde mir dieses Verbot erteilt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2020
  • Frist
    16. September 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frage [#196011]
Datum
26. August 2020 14:03
An
Europäische Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Hallo, ich wollte heute für private Zwecke Bilder der europäischen Kommission in Luxembourg machen. Davon wurde ich von einem Sicherheitsmitarbeiter der europäischem Kommission abgehten, mit der Aufklärung das es verboten ist Fotos vom Gebäude der europäschen Kommission zu machen. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde mir dieses Verbot erteilt?
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196011/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Kommission
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Europäische Kommission
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. August 2020 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Europäische Kommission
Sehr geehrteAntragsteller/in Nach Überprüfung hat sich herausgestellt, daß es sich um ein Mißverständnis des Sich…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Frage #196011
Datum
10. September 2020 09:43
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Nach Überprüfung hat sich herausgestellt, daß es sich um ein Mißverständnis des Sicherheitsdienstes im europäischen Foyergebäudes in Luxemburg handelt. Wir bitten vielmals um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen