Frage bzgl. Bahn-Neubaustrecken

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut dem Bahn Beauftragten der Bundesregierung Enak Ferlemann plant der Bund im Zuge der Vorbereitungen zur Einführung des Deutschland-Taktes weitere Neubaustrecken. Konkret wurden hier die nachfolgenden Relationen genannt. (Vgl. https://www.spiegel.de/reise/aktuell/ice-mit-tempo-300-regierung-plant-drei-weitere-schnelltrassen-a-1258972.html)

- Würzburg bis Nürnberg
- Hannover bis Berlin
- Frankfurt am Main bis Mannheim (2-004-V03)

Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Eine mögliche Neubaustrecke zwischen Würzburg - Nürnberg ist nach der aktuellen Fassung des Bundesverkehrswegeplanes nicht vorgesehen. Ich vermute die Überlegungen beruhen auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf der Relation, zwecks Wahrung der notwendigen Kantenzeit. In wie fern gibt es intern Überlegungen dieses Vorhaben umzusetzen?

2. Den Aussagen zu folge soll die Höchstgeschwindigkeit auf der Relation Hannover - Berlin auf bis zu 300 km/h erhöht werden. Währenddessen sieht der BVWP bei den geplanten Ausbaustrecken teilweise Erhöhungen auf bis zu 250 km/h (2-032-V01) und 230 km/h (2-046-V04) vor. Gibt es hier interne Überlegungen die die Aussagen des Artikels stützen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2019
  • Frist
    11. Januar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in laut dem Bahn Beauftragten der Bundesregierung Enak Ferlemann …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frage bzgl. Bahn-Neubaustrecken [#171754]
Datum
8. Dezember 2019 06:09
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in laut dem Bahn Beauftragten der Bundesregierung Enak Ferlemann plant der Bund im Zuge der Vorbereitungen zur Einführung des Deutschland-Taktes weitere Neubaustrecken. Konkret wurden hier die nachfolgenden Relationen genannt. (Vgl. https://www.spiegel.de/reise/aktuell/ice-mit-tempo-300-regierung-plant-drei-weitere-schnelltrassen-a-1258972.html) - Würzburg bis Nürnberg - Hannover bis Berlin - Frankfurt am Main bis Mannheim (2-004-V03) Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Eine mögliche Neubaustrecke zwischen Würzburg - Nürnberg ist nach der aktuellen Fassung des Bundesverkehrswegeplanes nicht vorgesehen. Ich vermute die Überlegungen beruhen auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf der Relation, zwecks Wahrung der notwendigen Kantenzeit. In wie fern gibt es intern Überlegungen dieses Vorhaben umzusetzen? 2. Den Aussagen zu folge soll die Höchstgeschwindigkeit auf der Relation Hannover - Berlin auf bis zu 300 km/h erhöht werden. Währenddessen sieht der BVWP bei den geplanten Ausbaustrecken teilweise Erhöhungen auf bis zu 250 km/h (2-032-V01) und 230 km/h (2-046-V04) vor. Gibt es hier interne Überlegungen die die Aussagen des Artikels stützen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171754/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Anfrage, in der Sie Informationen zur Relation Würzburg - Nürnberg und Han…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Frage bzgl. Bahn-Neubaustrecken [#171754]
Datum
19. Dezember 2019 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Anfrage, in der Sie Informationen zur Relation Würzburg - Nürnberg und Hannover - Berlin erfragen, danke ich Ihnen. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Eine mögliche Neubaustrecke zwischen Würzburg - Nürnberg ist nach der aktuellen Fassung des Bundesverkehrswegeplanes nicht vorgesehen. Ich vermute die Überlegungen beruhen auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf der Relation, zwecks Wahrung der notwendigen Kantenzeit. Inwiefern gibt es intern Überlegungen dieses Vorhaben umzusetzen? Antwort: Die Ausbaustrecke (ABS) Burgsinn - Gemünden - Würzburg - Nürnberg ist im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege im Vordringlichen Bedarf enthalten. Im Zuge der derzeit laufenden Arbeiten zum Zielfahrplan für den Deutschlandtakt zeigt sich jedoch, dass im Abschnitt Würzburg - Nürnberg ggf. eine höhere Streckenhöchstgeschwindigkeit erforderlich ist, um die im zweiten Gutachterentwurf für den Zielfahrplan Deutschlandtakt zugrunde gelegten Kantenzeiten zu erreichen. Da der abschließende dritte Gutachterentwurf, der die genauen Anforderungen an die Strecke definiert, erst im ersten Halbjahr 2020 vorliegen wird, haben die Planungen noch nicht begonnen. Damit gibt es auch noch keine Überlegungen zur Umsetzung des Vorhabens. Frage 2: Den Aussagen zu folge soll die Höchstgeschwindigkeit auf der Relation Hannover - Berlin auf bis zu 300 km/h erhöht werden. Währenddessen sieht der BVWP bei den geplanten Ausbaustrecken teilweise Erhöhungen auf bis zu 250 km/h (2-032-V01) und 230 km/h (2-046-V04) vor. Gibt es hier interne Überlegungen die die Aussagen des Artikels stützen? Antwort: Die Aus- und Neubaustrecke (ABS/NBS) Hannover - Bielefeld ist ebenfalls im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege enthalten. Der zweite Gutachterentwurf des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt sieht für die Strecke Hannover - Bielefeld eine höhere Trassengeschwindigkeit vor, als in der Bewertung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes zugrunde gelegt wurde. Da die Arbeiten zum Deutschlandtakt noch nicht abgeschlossen sind, haben die Planungen für die Bahnstrecke Hannover - Bielefeld noch nicht begonnen. Die bestehende Schnellfahrstrecke Berlin - Wolfsburg ist bereits für höhere Geschwindigkeiten trassiert, sodass diese im Zuge des Deutschlandtakts genutzt werden können. Eine deutliche Reduzierung der Fahrzeit zwischen Berlin und NRW könnte damit erzielt werden. Die genauen Anforderungen an den Korridor NRW - Hannover - Berlin stehen jedoch erst mit Fertigstellung des dritten und finalen Gutachterentwurfs im ersten Halbjahr 2020 fest. Mit freundlichen Grüßen