Frage bzgl. Mitwirkungspflichten Dritter gegenüber Jobcentern

Hintergrund dieser Anfrage ist folgende hypothetische Ausgangslage:
Eine Bedarfsgemeinschaft wird bei einem Jobcenter angemeldet, bei welcher der Mann Antragsteller und Leistungsbezieher ist, seine Partnerin (schwanger) sich hingegen in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis befindet. Das Jobcenter fordert bei der Antragstellung des Mannes eine Einsicht in den Mutterpass und erinnert an die Mitwirkungspflichten. Diese Einsicht ist jedoch nichts rechtens und im SGB II auch nicht vorgesehen. Besagte Partnerin ist nicht Antragsteller und gilt rechtlich betrachtet als Dritte unbeteiligte Person. Sie verweigert die Einsicht in den Mutterpass.

Es ergibt sich anhand dieses hypothetischen Sachverhaltes folgende Frage:
Ich erbitte Auskunft darüber, nach welcher Rechtsgrundlage des SGB II es dem Jobcenter gestattet ist, die datenschutzrechtlichen Ansprüche Dritter außer Kraft zu setzen und Einsicht in den Mutterpass zu fordern. Bereits i Mutterpass steht groß und deutlich geschrieben, dass ausnahmslos keine Behörde die Einsicht verlangen darf.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2018
  • Frist
    30. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hintergrund di…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frage bzgl. Mitwirkungspflichten Dritter gegenüber Jobcentern [#32516]
Datum
31. Juli 2018 13:58
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hintergrund dieser Anfrage ist folgende hypothetische Ausgangslage: Eine Bedarfsgemeinschaft wird bei einem Jobcenter angemeldet, bei welcher der Mann Antragsteller und Leistungsbezieher ist, seine Partnerin (schwanger) sich hingegen in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis befindet. Das Jobcenter fordert bei der Antragstellung des Mannes eine Einsicht in den Mutterpass und erinnert an die Mitwirkungspflichten. Diese Einsicht ist jedoch nichts rechtens und im SGB II auch nicht vorgesehen. Besagte Partnerin ist nicht Antragsteller und gilt rechtlich betrachtet als Dritte unbeteiligte Person. Sie verweigert die Einsicht in den Mutterpass. Es ergibt sich anhand dieses hypothetischen Sachverhaltes folgende Frage: Ich erbitte Auskunft darüber, nach welcher Rechtsgrundlage des SGB II es dem Jobcenter gestattet ist, die datenschutzrechtlichen Ansprüche Dritter außer Kraft zu setzen und Einsicht in den Mutterpass zu fordern. Bereits i Mutterpass steht groß und deutlich geschrieben, dass ausnahmslos keine Behörde die Einsicht verlangen darf.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Mitwirkungspflichten Dritter gegenüber Jobcenter Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Mitwirkungspflichten Dritter gegenüber Jobcenter
Datum
3. August 2018 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Mit freundlichen Grüßen