Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.12.2021, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Bitte beachten Sie, dass das IFG keinen Anspruch Beantwortung konkreter Fragestellungen oder einen Anspruch auf Stellungnahme gewährt. Derartige Fragen können nur im Rahmen einer Bürgeranfrage beantwortet werden. Wir legen Ihre Anfrage daher dahingehend aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen i.S.d. §§ 1, 2 Nr. 1 IFG begehren, welche dem Robert Koch-Institut (RKI) hinsichtlich möglicher Abweichungen von Daten zum Impfstatus/Impfdurchbrüchen aus den Wochenbericht und Daten des Intensivregisters vorliegen.
Hierzu teilen wir Folgendes mit:
Zunächst der Hinweis darauf, dass sich die Angaben der Tabelle 3 im Wochenreport vom 16.12. auf den Zeitraum der KW 46-49 (15.11.-12.12.21) beziehen und nicht auf den 16.12. Zudem werden in Tabelle 3 zu den Impfdurchbrüchen insgesamt 7+622+1.246= 1.875 Fälle berichtet. Die genannten 120 und 507 sind Teilmengen davon.
Die im Wochenbericht vorgestellten Daten zum Impfstatus stammen aus den IfSG-Meldedaten und nicht aus dem Intensivregister. Da es sich um unterschiedliche Datenquellen und Erfassungsmethoden handelt, lassen sich die Daten nicht direkt miteinander vergleichen.
Das Intensivregister erfasst in Echtzeit die Fallzahlen intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Patient*innen sowie intensivmedizinische Behandlungs- und Bettenkapazitäten von etwa 1300 Akut-Krankenhäusern Deutschlands. Es gilt zu unterscheiden, dass im Intensivregister zum einen die aktuelle Belegungszahl durch COVID-Patienten auf ITS erfasst wird. Zum anderen wird die Anzahl der Neuaufnahmen innerhalb des gestrigen Kalendertages abgefragt. Im Tagesreport werden beide Zahlen berichtet: "COVID-Fälle aktuell in intensivmedizinischer Behandlung" (auf diese wird sich in der Anfrage bezogen) sowie "Neuaufnahmen (Erstaufnahmen auf ITS)".
Nach folgender Definition werden die COVID-Fälle an das Intensivregister übermittelt: Ans Intensivregister werden nachgewiesene Infektionen mit SARS-CoV-2 gemeldet. Das bedeutet, dass sobald ein positives COVID-19-Testergebnis vorliegt, wird dieser Fall als solches gezählt. Dabei sollen auch entisolierte COVID-19-Patient*innen (trotz nun negativem PCR-Test) in die Zählung einbezogen werden, die weiterhin in Folge Ihrer COVID-Erkrankung intensivmedizinisch behandelt werden müssen. Dies gilt auch für Patient*innen, die einen positiven PCR-Test haben, aber nicht erkrankt sind (weil z.B. geimpft) und auf ITS wegen eines anderen Leidens liegen. (Nochmal nachzulesen in der FAQ: "Welche tagesaktuellen Fallzahlen zu COVID-19 Patient*innen auf Intensivstation werden erfasst?" unter
https://www.intensivregister.de/#/faq).
Ein Vergleich der Belegungszahlen des Intensivregisters mit den IfSG-Meldedaten aus dem Wochenbericht ist daher wie gesagt nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen