Frage zum Inzidenzwert

Wer ermittelt den Inzidenzwert für die Stadt Hagen ?
2. Verwenden alle Labore, die in Hagen die PCR-Tests auswerten, den gleichen CT-Wert oder sind diese unterschiedlich? Mit welchem CT-Wert bzw. welchen CT-Werten wird gearbeitet?
3. Werden bei der Berechnung des Inzidenzwertes die positiven PCR-Testungen um Doppel-Testungen der gleichen Person, Falsch-Positive und Falsch-Negative bereinigt?
4. Werden positiv getestete Personen einem Kontrolltest unterzogen, bevor sie als Infizierte in die Statistik eingehen?
5. Wird bei der Ermittlung des Inzidenzwert statistisch berücksichtigt, dass der Inzidenzwert alleine schon durch eine eventuell schwankende Anzahl der durchgeführten PCR-Tests beeinflusst wird?
6. Wie hat sich die Anzahl der PCR-Tests seit Anfang November entwickelt bzw. wo können diese Zahlen eingesehen werden?

Die Fragen beziehen sich auf die Stadt Hagen und den Zeitraum vom Beginn des aktuellen Lockdowns im November bis heute.

Begründung: Der Inzidenzwert dient für die Politik als wichtigster statistischer Wert für die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Maßnahmen schränken aktuell viele Grundrechte ein wie die Versammlungsfreiheit, die Bewegungsfreiheit und die Berufsfreiheit und haben bereits einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden bei vielen Bürgern verursacht. Daher besteht ein berechtigtes Interesse der Bürger zu erfahren, wie genau der Inzidenzwert ermittelt wird. Als Bürger der Stadt Hagen ist für mich das Gesundheitsamt der Stadt Hagender direkte Ansprechpartner für diese Fragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Stadt Hagen - Gesundheitsamt Rathaus II Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frage zum Inzidenzwert [#216782]
Datum
27. März 2021 13:34
An
Stadt Hagen - Gesundheitsamt Rathaus II
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ermittelt den Inzidenzwert für die Stadt Hagen ? 2. Verwenden alle Labore, die in Hagen die PCR-Tests auswerten, den gleichen CT-Wert oder sind diese unterschiedlich? Mit welchem CT-Wert bzw. welchen CT-Werten wird gearbeitet? 3. Werden bei der Berechnung des Inzidenzwertes die positiven PCR-Testungen um Doppel-Testungen der gleichen Person, Falsch-Positive und Falsch-Negative bereinigt? 4. Werden positiv getestete Personen einem Kontrolltest unterzogen, bevor sie als Infizierte in die Statistik eingehen? 5. Wird bei der Ermittlung des Inzidenzwert statistisch berücksichtigt, dass der Inzidenzwert alleine schon durch eine eventuell schwankende Anzahl der durchgeführten PCR-Tests beeinflusst wird? 6. Wie hat sich die Anzahl der PCR-Tests seit Anfang November entwickelt bzw. wo können diese Zahlen eingesehen werden? Die Fragen beziehen sich auf die Stadt Hagen und den Zeitraum vom Beginn des aktuellen Lockdowns im November bis heute. Begründung: Der Inzidenzwert dient für die Politik als wichtigster statistischer Wert für die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Maßnahmen schränken aktuell viele Grundrechte ein wie die Versammlungsfreiheit, die Bewegungsfreiheit und die Berufsfreiheit und haben bereits einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden bei vielen Bürgern verursacht. Daher besteht ein berechtigtes Interesse der Bürger zu erfahren, wie genau der Inzidenzwert ermittelt wird. Als Bürger der Stadt Hagen ist für mich das Gesundheitsamt der Stadt Hagender direkte Ansprechpartner für diese Fragen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216782/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Hagen - Gesundheitsamt Rathaus II
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.03.2021-Fragen zum Inzidenzwert Sehr Antragsteller/in Ihre …
Von
Stadt Hagen - Gesundheitsamt Rathaus II
Betreff
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.03.2021-Fragen zum Inzidenzwert
Datum
28. April 2021 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Fragen, die Sie mit Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen gem. Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 27.03.2021 stellten, beantworte ich wie folgt: 1. Wer ermittelt den Inzidenzwert für die Stadt Hagen? Antwort: Das Robert-Koch-Institut ermittelt aufgrund der Daten, die vom Gesundheitsamt der Stadt Hagen auf dem hierfür vorgeschriebenen Weg übermittelt werden, den Inzidenzwert auch für die Stadt Hagen. Sämtliche für die Stadt Hagen maßgeblichen Informationen veröffentlichen wir regelmäßig auf www.hagen.de. 2. Verwenden alle Labore, die in Hagen die PCR-Tests auswerten, den gleichen CT-Wert oder sind diese unterschiedlich? Mit welchem CT-Wert bzw. welchen CT-Werten wird gearbeitet? Antwort: Das Gesundheitsamt der Stadt Hagen arbeitet mit einem einzigen Labor zusammen, das bei der Bestimmung des CT-Wertes immer die gleiche Methode anwendet. Ansonsten kann jedes Labor tendenziell eigene Referenzwerte hinsichtlich des "cycle threshold" anwenden, daher kann man die Befunde zweier Labore nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Laborgrenzen bewerten. 3. Werden bei der Berechnung des Inzidenzwertes die positiven PCR-Testungen um Doppel-Testungen der gleichen Person, falsch-positive und falsch-negative bereinigt? Antwort: Bei PCR-Testungen weist man entweder das Virus nach oder nicht. Nur positive Ergebnisse, die einer Person zugeordnet werden, werden dem RKI gemeldet (nicht zu verwechseln mit den Ergebnissen von Schnelltests, die falsch negativ oder falsch positiv sein können). 4. Werden positiv getestete Personen einem Kontrolltest unterzogen, bevor sie als Infizierte in die Statistik eingehen? Antwort: PCR-Positive sind positiv, weil Virusmaterial nachgewiesen wurde. Was hier mit Kontrolltests gemeint ist, ist nicht nachzuvollziehen. 5. Wird bei der Ermittlung des Inzidenzwertes statistisch berücksichtigt, dass der Inzidenzwert alleine schon durch eine eventuell schwankende Anzahl der durchgeführten PCR-Tests beeinflusst wird? Antwort: Informationen hierzu können ggf. beim Robert-Koch-Institut nachgefragt werden. 6. Wie hat sich die Anzahl der PCR-Tests seit Anfang November entwickelt bzw. wo können diese Zahlen eingesehen werden? Antwort: In unserer wöchentlichen Statistik auf www.hagen.de veröffentlichen wir pro Kalenderwoche, wie hoch die Zahl der Tests war. Allerdings werden diese Zahlen statistisch erst seit der 6.KW erfasst. Frühere Zahlen liegen uns nicht vor. Sämtliche Statistiken zum Infektionsgeschehen in Hagen können Sie auf unserer Seite www.hagen.de/Corona-Sonderseite nachlesen. Alle Informationen zum Thema PCR-Testungen und die Ermittlung der Inzidenzwerte sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19 finden Sie auf den einschlägigen Seiten des Robert-Koch-Institutes www.rki.de. Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den rechtlichen Regelungen in Verbindung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums www.bundesgesundheitsministerium.de und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW www.mags.nrw.de . Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen