Frage zum Inzidenzwert

Anfrage an: Robert Koch-Institut

1. Wer ermittelt den Inzidenzwert ?
2. Verwenden alle Labore, die die PCR-Tests auswerten, den gleichen CT-Wert oder sind diese unterschiedlich? Mit welchem CT-Wert bzw. welchen CT-Werten wird gearbeitet?
3. Werden bei der Berechnung des Inzidenzwertes die positiven PCR-Testungen um Doppel-Testungen der gleichen Person, Falsch-Positive und Falsch-Negative bereinigt?
4. Werden positiv getestete Personen einem Kontrolltest unterzogen, bevor sie als Infizierte in die Statistik eingehen?
5. Wird bei der Ermittlung des Inzidenzwert statistisch berücksichtigt, dass der Inzidenzwert alleine schon durch eine eventuell schwankende Anzahl der durchgeführten PCR-Tests beeinflusst wird?
6. Wie hat sich die Anzahl der PCR-Tests seit Anfang November entwickelt bzw. wo können diese Zahlen eingesehen werden?

Die Fragen beziehen sich auf Deutschland und den Zeitraum vom Beginn des aktuellen Lockdowns im November bis heute.

Begründung: Der Inzidenzwert dient für die Politik als wichtigster statistischer Wert für die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Maßnahmen schränken aktuell viele Grundrechte ein wie die Versammlungsfreiheit, die Bewegungsfreiheit und die Berufsfreiheit und haben bereits einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden bei vielen Bürgern verursacht. Daher besteht ein berechtigtes Interesse der Bürger zu erfahren, wie genau der Inzidenzwert ermittelt wird. Als Bürger Deutschland's ist für mich das RKI der direkte Ansprechpartner für diese Fragen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wer ermittelt den Inzid…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frage zum Inzidenzwert [#216781]
Datum
27. März 2021 13:31
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wer ermittelt den Inzidenzwert ? 2. Verwenden alle Labore, die die PCR-Tests auswerten, den gleichen CT-Wert oder sind diese unterschiedlich? Mit welchem CT-Wert bzw. welchen CT-Werten wird gearbeitet? 3. Werden bei der Berechnung des Inzidenzwertes die positiven PCR-Testungen um Doppel-Testungen der gleichen Person, Falsch-Positive und Falsch-Negative bereinigt? 4. Werden positiv getestete Personen einem Kontrolltest unterzogen, bevor sie als Infizierte in die Statistik eingehen? 5. Wird bei der Ermittlung des Inzidenzwert statistisch berücksichtigt, dass der Inzidenzwert alleine schon durch eine eventuell schwankende Anzahl der durchgeführten PCR-Tests beeinflusst wird? 6. Wie hat sich die Anzahl der PCR-Tests seit Anfang November entwickelt bzw. wo können diese Zahlen eingesehen werden? Die Fragen beziehen sich auf Deutschland und den Zeitraum vom Beginn des aktuellen Lockdowns im November bis heute. Begründung: Der Inzidenzwert dient für die Politik als wichtigster statistischer Wert für die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Maßnahmen schränken aktuell viele Grundrechte ein wie die Versammlungsfreiheit, die Bewegungsfreiheit und die Berufsfreiheit und haben bereits einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden bei vielen Bürgern verursacht. Daher besteht ein berechtigtes Interesse der Bürger zu erfahren, wie genau der Inzidenzwert ermittelt wird. Als Bürger Deutschland's ist für mich das RKI der direkte Ansprechpartner für diese Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216781/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 27.03.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.03.2021
Datum
30. März 2021 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0127. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.0…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.03.2021 - Frage zum Inzidenzwert [#216781] (Az.: 2021-127)
Datum
9. April 2021 12:46
Status
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.03.2021 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: Zu Ihrer Frage 1 „Wer ermittelt den Inzidenzwert?“ teilen wir Ihnen Folgendes mit: Inzidenzwerte, die vom RKI veröffentlicht werden, werden vom RKI berechnet. Für die Berechnung der Inzidenzen (Anzahl der an das RKI übermittelten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) werden die Daten der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes mit Datenstand 31.12.2019 verwendet. Der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz liegt dabei Meldedatum beim Gesundheitsamt zugrunde (siehe Situationsberichte https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...). Vom RKI berechnete Inzidenzwerte werden - nach Bundesland und Landkreisen - grafisch und tagesaktuell auch in einem Dashboard dargestellt (siehe hierzu https://experience.arcgis.com/experie...). Zu Ihrer Frage 2 „Verwenden alle Labore, die die PCR-Tests auswerten, den gleichen CT-Wert oder sind diese unterschiedlich? Mit welchem CT-Wert bzw. welchen CT-Werten wird gearbeitet?“ teilen wir Ihnen Folgendes mit: Jedes Labor ist verpflichtet, die verwendeten diagnostischen Verfahren zu validieren und in Ringversuchen zu überprüfen. Dabei wird unter anderem die Nachweisgrenze des Verfahrens bestimmt. Weitergehende Informationen – insbesondere zum direkten Erregernachweis durch RT-PCR und verwendeten Nachweisgrenzen – sind auf unserer Webseite öffentlich zugänglich: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Dort heißt es unter anderem: „Der aus der real-time PCR bekannte Ct-Wert stellt nur einen semi-quantitativen und von Labor zu Labor nicht unmittelbar vergleichbaren Messwert dar, solange es keinen Bezug auf eine Referenz gibt.“ (siehe Abschnitt „Direkter Erregernachweis durch RT-PCR“). Zu Ihrer Frage 3 „Werden bei der Berechnung des Inzidenzwertes die positiven PCR-Testungen um Doppel-Testungen der gleichen Person, Falsch-Positive und Falsch-Negative bereinigt?“ sowie Ihrer Frage 4 „Werden positiv getestete Personen einem Kontrolltest unterzogen, bevor sie als Infizierte in die Statistik eingehen?“ teilen wir Ihnen Folgendes mit: Insgesamt verweisen wir hierzu dazu auch die öffentlich zugänglichen FAQs auf der RKI-Webseite: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO... Bei den vom RKI veröffentlichten Zahlen handelt es sich um Fälle gemäß Falldefinition/Referenzdefinition: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Labordiagnostische Nachweise von SARS-CoV-2 (Nukleinsäurenachweis (z.B. mit PCR) oder Erregerisolierung) werden von den Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet. Die Gesundheitsämter sind in der Lage, die Labordaten Personen zuzuordnen, da die Meldung an das Gesundheitsamt gemäß Infektionsschutzgesetz namentlich erfolgt. Wenn bei derselben Person mehrere Tests durchgeführt wurden, wird ein positiver Nachweis (und nicht mehrere) als Fall gezählt und an das RKI übermittelt. Ergebnisse von „Doppel-Testungen“ gehen in die Berechnung der Inzidenz also nicht ein. Der Anteil von falsch-Positiven PCR-Testergebnissen wird als gering angesehen (siehe: Informationen unter dem Punkt „Welche Rolle spielen falsch-positive Testergebnisse?“ bei den FAQ. Dort heißt es: „Bei korrekter Durchführung der Teste und fachkundiger Beurteilung der Ergebnisse geht das RKI demnach von einer sehr geringen Zahl falsch positiver Befunde aus, die die Einschätzung der Lage nicht verfälscht.“). Negative Testergebnisse (auch falsch-negative) werden nicht gemäß Infektionsschutzgesetz an das RKI übermittelt. Überdies verweisen wir auf folgende öffentlich zugängliche Informationen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Zu Ihrer Frage 5 „Wird bei der Ermittlung des Inzidenzwert statistisch berücksichtigt, dass der Inzidenzwert alleine schon durch eine eventuell schwankende Anzahl der durchgeführten PCR-Tests beeinflusst wird?“ teilen wir Ihnen Folgendes mit: Bei der Berechnung des Inzidenzwertes gehen Schwankungen in der Anzahl der insgesamt durchgeführten Tests nicht direkt ein (siehe Berechnung der Inzidenz unter Punkt 1). Aber bei der allgemeinen aktuellen Einordnung der Lage wird berücksichtigt, ob es Schwankungen bei der Anzahl der durchgeführten Tests gegeben haben könnte, z.B. wie kürzlich zu den Osterfeiertagen (siehe Situationsbericht vom 07.04.2021, S. 2, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... „Im Rahmen der tagesaktuellen Berichterstattung können an einzelnen Tagen und auch an wenigen Tagen hintereinander Schwankungen der 7-Tage-Inzidenzen und des R-Werts auftreten, die nicht überbewertet werden sollten. Sichere Aussagen zur Infektionsdynamik sind eher im Wochenvergleich möglich. Zusätzlich ist rund um die Osterfeiertage und-ferien bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass zum einen meist weniger Personen einen Arzt aufsuchen, wodurch auch weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden.“) Zu Ihrer Frage 6 „Wie hat sich die Anzahl der PCR-Tests seit Anfang November entwickelt bzw. wo können diese Zahlen eingesehen werden?“ teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Anzahl der durchgeführten PCR-Tests ist in den täglichen Situationsberichten und anderen Veröffentlichungen allgemein zugänglich: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... https://ww.rki.de/DE/Content/Infekt/E... Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wie kann das sein? D.h. Sie folgen nicht den aktuellen Weisungen der WHO. Seitdem …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.03.2021 - Frage zum Inzidenzwert [#216781] (Az.: 2021-127) [#216781]
Datum
15. April 2021 21:44
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie kann das sein? D.h. Sie folgen nicht den aktuellen Weisungen der WHO. Seitdem die Vereinigten Staaten den aktualisierten Weisungen der WHO bezüglich des PCR Test's folgen,sind die Neuinfektionen um 70% gefallen. Durchweg in allen Bundesstaaten. in Bundesstaaten mit und ohne Lockdown . Was in Unserem Land unter dem Deckmantel von "Wissenschaft" & "Infektionsschutz" passiert, ist schon sehr bedenklich. Es wird massenweise getestet, aber auf das wichtigste,dem CT Wert wird kein Wert gelegt? Wäre es mal nicht an der Zeit , ehrlich mit dem Thema umzugehen und wissenschaftlich (These Antithese Synthese) mit dem Thema umzugehen? Wie kann es sein,daß Experten mit anderer Meinung diffarmiert , zensiert und von den Medien lächerlich gemacht werden? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216781/