Sehr
Antragsteller/in
wir nehmen Bezug auf Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.03.2021 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit:
Zu Ihrer Frage 1 „Wer ermittelt den Inzidenzwert?“ teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Inzidenzwerte, die vom RKI veröffentlicht werden, werden vom RKI berechnet. Für die Berechnung der Inzidenzen (Anzahl der an das RKI übermittelten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) werden die Daten der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes mit Datenstand 31.12.2019 verwendet. Der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz liegt dabei Meldedatum beim Gesundheitsamt zugrunde (siehe Situationsberichte
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...). Vom RKI berechnete Inzidenzwerte werden - nach Bundesland und Landkreisen - grafisch und tagesaktuell auch in einem Dashboard dargestellt (siehe hierzu
https://experience.arcgis.com/experie...).
Zu Ihrer Frage 2 „Verwenden alle Labore, die die PCR-Tests auswerten, den gleichen CT-Wert oder sind diese unterschiedlich? Mit welchem CT-Wert bzw. welchen CT-Werten wird gearbeitet?“ teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Jedes Labor ist verpflichtet, die verwendeten diagnostischen Verfahren zu validieren und in Ringversuchen zu überprüfen. Dabei wird unter anderem die Nachweisgrenze des Verfahrens bestimmt. Weitergehende Informationen – insbesondere zum direkten Erregernachweis durch RT-PCR und verwendeten Nachweisgrenzen – sind auf unserer Webseite öffentlich zugänglich:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Dort heißt es unter anderem: „Der aus der real-time PCR bekannte Ct-Wert stellt nur einen semi-quantitativen und von Labor zu Labor nicht unmittelbar vergleichbaren Messwert dar, solange es keinen Bezug auf eine Referenz gibt.“ (siehe Abschnitt „Direkter Erregernachweis durch RT-PCR“).
Zu Ihrer Frage 3 „Werden bei der Berechnung des Inzidenzwertes die positiven PCR-Testungen um Doppel-Testungen der gleichen Person, Falsch-Positive und Falsch-Negative bereinigt?“ sowie Ihrer Frage 4 „Werden positiv getestete Personen einem Kontrolltest unterzogen, bevor sie als Infizierte in die Statistik eingehen?“ teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Insgesamt verweisen wir hierzu dazu auch die öffentlich zugänglichen FAQs auf der RKI-Webseite:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO...
Bei den vom RKI veröffentlichten Zahlen handelt es sich um Fälle gemäß Falldefinition/Referenzdefinition:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Labordiagnostische Nachweise von SARS-CoV-2 (Nukleinsäurenachweis (z.B. mit PCR) oder Erregerisolierung) werden von den Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet. Die Gesundheitsämter sind in der Lage, die Labordaten Personen zuzuordnen, da die Meldung an das Gesundheitsamt gemäß Infektionsschutzgesetz namentlich erfolgt. Wenn bei derselben Person mehrere Tests durchgeführt wurden, wird ein positiver Nachweis (und nicht mehrere) als Fall gezählt und an das RKI übermittelt. Ergebnisse von „Doppel-Testungen“ gehen in die Berechnung der Inzidenz also nicht ein. Der Anteil von falsch-Positiven PCR-Testergebnissen wird als gering angesehen (siehe: Informationen unter dem Punkt „Welche Rolle spielen falsch-positive Testergebnisse?“ bei den FAQ. Dort heißt es: „Bei korrekter Durchführung der Teste und fachkundiger Beurteilung der Ergebnisse geht das RKI demnach von einer sehr geringen Zahl falsch positiver Befunde aus, die die Einschätzung der Lage nicht verfälscht.“). Negative Testergebnisse (auch falsch-negative) werden nicht gemäß Infektionsschutzgesetz an das RKI übermittelt. Überdies verweisen wir auf folgende öffentlich zugängliche Informationen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Zu Ihrer Frage 5 „Wird bei der Ermittlung des Inzidenzwert statistisch berücksichtigt, dass der Inzidenzwert alleine schon durch eine eventuell schwankende Anzahl der durchgeführten PCR-Tests beeinflusst wird?“ teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Bei der Berechnung des Inzidenzwertes gehen Schwankungen in der Anzahl der insgesamt durchgeführten Tests nicht direkt ein (siehe Berechnung der Inzidenz unter Punkt 1). Aber bei der allgemeinen aktuellen Einordnung der Lage wird berücksichtigt, ob es Schwankungen bei der Anzahl der durchgeführten Tests gegeben haben könnte, z.B. wie kürzlich zu den Osterfeiertagen (siehe Situationsbericht vom 07.04.2021, S. 2,
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... „Im Rahmen der tagesaktuellen Berichterstattung können an einzelnen Tagen und auch an wenigen Tagen hintereinander Schwankungen der 7-Tage-Inzidenzen und des R-Werts auftreten, die nicht überbewertet werden sollten. Sichere Aussagen zur Infektionsdynamik sind eher im Wochenvergleich möglich. Zusätzlich ist rund um die Osterfeiertage und-ferien bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass zum einen meist weniger Personen einen Arzt aufsuchen, wodurch auch weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden.“)
Zu Ihrer Frage 6 „Wie hat sich die Anzahl der PCR-Tests seit Anfang November entwickelt bzw. wo können diese Zahlen eingesehen werden?“ teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die Anzahl der durchgeführten PCR-Tests ist in den täglichen Situationsberichten und anderen Veröffentlichungen allgemein zugänglich:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
https://ww.rki.de/DE/Content/Infekt/E...
Mit freundlichen Grüßen