Frage zur Prüfung von Jahresabschlüssen

Antrag nach dem HDSIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erteilen Sie mir folgende Auskunft:
- Wer überprüft die Finanzen/Jahresabschlüsse von Schulen in Hessen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG)

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen Sie mir folgende Auskunft: - Wer überprüft …
An Hessischer Rechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frage zur Prüfung von Jahresabschlüssen [#132441]
Datum
20. April 2019 10:54
An
Hessischer Rechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen Sie mir folgende Auskunft: - Wer überprüft die Finanzen/Jahresabschlüsse von Schulen in Hessen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessischer Rechnungshof
Sehr geehrtAntragsteller/in wunschgemäß bestätigen wir, dass Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach Paragraf 80 des He…
Von
Hessischer Rechnungshof
Betreff
Frage zur Prüfung von Jahresabschlüssen [#132441]
Datum
24. April 2019 08:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wunschgemäß bestätigen wir, dass Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach Paragraf 80 des Hessischen Datenschutz-und Informationsfreiheitsgesetzes hier eingegangen ist. Sie erhalten weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Frage zur Prüfung von Jahresabschlüssen“ vom 20.…
An Hessischer Rechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frage zur Prüfung von Jahresabschlüssen [#132441]
Datum
16. Juni 2019 00:23
An
Hessischer Rechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Frage zur Prüfung von Jahresabschlüssen“ vom 20.04.2019 (#132441) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 132441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Hessischer Rechnungshof
Ihre E-Mails vom 20. April 2019 und vom 16. Juni 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre E-Mail zu den Zuständ…
Von
Hessischer Rechnungshof
Betreff
Ihre E-Mails vom 20. April 2019 und vom 16. Juni 2019
Datum
5. Juli 2019 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Informationsblatt_Datenschutz_EingangsbesttigungPetenten_2018-07-02_0.pdf
277,0 KB
image002.jpg
2,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre E-Mail zu den Zuständigkeiten für die Überprüfung der "Finanzen/Jahresabschlüsse von Schulen in Hessen" und Ihr Interesse an einer wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel danke ich Ihnen. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um einen Anwendungsfall des HDSIG. Gleichwohl möchte ich Ihrer Bitte um Information nachkommen. Die öffentlichen Schulen in Hessen werden vom Land Hessen mit lehrendem und pädagogischem Personal sowie mit finanziellen Mitteln zur Deckung der Kosten der sogenannten "inneren Schulverwaltung" nach §§ 151 -154 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ausgestattet. Für die Kosten der äußeren Schulverwaltung nach §§ 155 bis 162 HSchG sind die kommunalen Schulträger verantwortlich. Die kommunalen Schulträger und/oder Träger der Jugendhilfe tragen auch die Kosten für Angebote, die an und teilweise in der Verantwortung der Schulen stattfinden. Aufgrund dieser "dualen Schulträgerschaft" des Landes Hessen und der kommunalen Schulträger haben die öffentlichen Schulen zwei verschiedene, voneinander getrennte Finanzierungsquellen. Als zumeist unselbständige Einrichtungen erstellen Schulen keine Jahresabschlüsse. Sie weisen die Verwendung der eingesetzten Mittel und des eingesetzten Personals den Trägern gegenüber nach. Insofern fließen ihre Angaben in die Abschlüsse anderer öffentlicher Einrichtungen ein (beispielsweise des Landes Hessen oder eines Landkreises). Die Kontrolle der vom Land eingesetzten Mittel übernehmen die Staatlichen Schulämter in ihrer Funktion als untere Schulaufsichtsbehörde und ggf. das Hessische Kultusministerium. Der Hessische Rechnungshof überprüft als Organ der Finanzkontrolle in Stichproben die Verwendung der Landesmittel für schulische Angelegenheiten und für schulpolitische Programme. Er betrachtet dabei die Zielerreichung und die Steuerung durch das Ministerium und die Staatlichen Schulämter. In Einzelfällen wird auch die Verwendung durch die Schulen näher untersucht. Den Einsatz der Mittel des kommunalen Schulträgers überprüfen kommunale Fachbehörden. Die Funktion der örtlichen Finanzkontrolle nehmen kommunale Prüfungseinrichtungen wahr. Außerdem kann sich die beim Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs eingerichtete Behörde der Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften über die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der kommunalen Schulträgermittel unterrichten. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften geholfen zu haben. Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten im Hessischen Rechnungshof entnehmen Sie bitte der beigefügten "Information zur Datenverarbeitung für Anregungen und Prüfungshinweise (Eingaben) von Bürgerinnen und Bürgern". Mit freundlichen Grüßen