Fragebögen für Datenschutz und laufende Kontrollen

derzeit beim Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg verwendete Fragebögen für Datenschutzüberprüfungen bzw. -kontrollen bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen sowie, soweit keine Ausnahmegründe entgegenstehen, Informationen zu den derzeit stattfindenen Prüfverfahren, insbesondere, ob die länderübergreifend stattfinden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: derzeit beim Land…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragebögen für Datenschutz und laufende Kontrollen [#204657]
Datum
30. November 2020 10:31
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
derzeit beim Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg verwendete Fragebögen für Datenschutzüberprüfungen bzw. -kontrollen bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen sowie, soweit keine Ausnahmegründe entgegenstehen, Informationen zu den derzeit stattfindenen Prüfverfahren, insbesondere, ob die länderübergreifend stattfinden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204657/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Fragebögen für Datenschutz und laufende Kontrollen [#204657]
Datum
30. November 2020 10:31
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Az.: 2-0221.4-16/55 Stuttgart, den 09. Dez. 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Fragebögen, wie sie von Ihnen erbe…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Fragebögen für Datenschutz und laufende Kontrollen [#204657]
Datum
9. Dezember 2020 10:10
Status
Warte auf Antwort
14,1 KB
Az.: 2-0221.4-16/55 Stuttgart, den 09. Dez. 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Fragebögen, wie sie von Ihnen erbeten werden, verwenden wie einzig im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Prüfungen bei der Videoüberwachung (siehe Anlage). Zu Ihrem weiteren Antrag, Sie über derzeit stattfindende Prüfverfahren zu informieren, verweisen wir auf § 4 Absatz 1 Nummer 6 LIFG (Vertraulichkeit von Beratungen und Entscheidungsprozessen) sowie auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß § 5 LIFG, auf deren Grundlage wir von einer Information absehen. Mit freundlichen Grüßen