Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich nach Prüfungsfragen und –antworten für Führerscheine und Lizenzen in den Bereichen Straße, Wasser und Luft erkundigen.
Auf Ihre Frage hin übermitteln wir Ihnen kostenfrei die folgenden Angaben:
A. Bereich „Straße“
1. Berufskraftfahrer-Qualifikationsrecht:
Für den Bereich der Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation auf Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung ist die DIHK – Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH (Holbeinstraße 13 – 15, 53175 Bonn) zuständig. Der Fragenkatalog kann nur dort angefordert werden.
2. Fahrerlaubnisrecht:
Die Fragen für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung werden bezüglich der Text- und Bildaufgaben 2x im Jahr im Verkehrsblatt, die sog. Filmfragen 2x im Jahr im elektronischen Bundesanzeiger (jeweils im April und Oktober) veröffentlicht. Aus aktuellem Anlass wird es noch im Dezember 2019 zu einer vollständigen Veröffentlichung der Text- und Bildaufgaben im Verkehrsblatt, sowie der sog. Filmfragen im elektronischen Bundesanzeiger kommen.
Der Text der Prüfungsaufgaben (Deutsch) im Verkehrsblatt ist frei zugänglich und von dort beziehbar. Der komplette Fragenkatalog ist als Print (Loseblatt-Sammlung) direkt über den Verkehrsblatt-Verlag kostenpflichtig beziehbar. (
https://www.verkehrsblatt.de/docs/fahrs… )
Die TÜV|DEKRA arge tp 21 stellt ungeachtet dessen alle Inhalte zu den Aufgaben der Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung interessierten Unternehmen für die Erstellung eigener Lehr- und Lernmitteln zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, den Gesamtdatenbestand der Aufgabentexte elektronisch aufbereitet und inkl. einem automatischem Aktualisierungsservices zu beziehen. Die in den Aufgaben enthaltenen Abbildungen wurden von der TÜV | DEKRA arge tp 21 erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Weitere Informationen dazu sind auf der Website der TÜV | DEKRA arge tp 21 (
https://fahrerlaubnis.tuev-dekra.de/ ) zu finden.
B. Bereich „Luft“:
1. Das BMVI ist nicht Urheber von Prüfungsfragen für den Erwerb fliegerischer Lizenzen. Diese Daten liegen dem Fachreferat nicht vor und können nicht bereitgestellt werden.
2. Informationen über die Bereitstellung von Prüfungsfragen, Fragenkatalogen, Prüfungs- und Vorbereitungsmaterialien können nur durch die entsprechende Ausbildungsorganisation bereitgestellt werden, an der der Bewerber um eine Pilotenlizenz seine Ausbildung absolvieren möchte. Informationen diesbezüglich stellen die entsprechenden Landesluftfahrtbehörden bereit.
Folgende Internetlinks können für weiterführende Informationen herangezogen werden:
www.lba.de<http://www.lba.de> (Luftfahrtbundesamt)
www.mvi.baden-wuerttemberg.de<http:/… (Landesluftfahrtbehörde Baden-Württemberg)
www.stmb.bayern.de<http://www.stmb.b… (Landesluftfahrtbehörde Bayern)
www.lbv.brandenburg.de/Luftfahrt.htm<… (Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg)
www.wissenschaft-haefen.bremen.de/Luftf… (Landesluftfahrtbehörde Bremen)
www.hamburg.de/bwvi/<http://www.hamb… (Landesluftfahrtbehörde Hamburg)
www.wirtschaft.hessen.de<http://www.… (Landesluftfahrtbehörde Hessen)
www.mv-redierung.de<http://www.mv-re… (Landesluftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern)
www.mw.niedersachsen.de<http://www.m… (Landesluftfahrtbehörde Niedersachsen)
www.vm.nrw.de<http://www.vm.nrw.de&g… (Landesluftfahrtbehörde Nordrhein-Westfalen)
www.mwvlw.rlp.de<http://www.mwvlw.rl… (Landesluftfahrtbehörde Rheinland-Pfalz)
www.saarland.de/ministerium_wirtschaft_… (Landesluftfahrtbehörde Saarland)
www.sachsen.de<http://www.sachsen.de… (Landesluftfahrtbehörde Sachsen)
www.sachsen-anhalt.de/LPSA/indexphp?id=… (Landesluftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt)
www.wirtschaftsministerium.schleswig-ho… (Landesluftfahrtbehörde Schleswig-Holstein)
www.thueringen.de/tmbv<http://www.th… (Landesluftfahrtbehörden Thüringen)
3. Die bezeichneten (beschränkt/nicht beschränkt) Luftfahrzeugführerlizenzen sind mir nicht bekannt. Lizenzen können für den gewerblichen und nicht gewerblichen Betrieb von Flugzeugen, Drehflüglern, Luftschiffen, Segelflugzeugen, Motorseglern, Reisemotorseglern, Frei- und Fesselballonen erworben werden. Des Weiteren können verschiedene Berechtigungen (Windenstart, Schleppen, Wolkenflugberechtigung …) mit den entsprechenden Lizenzen erworben werden. Um gezielt auf Ihre Fragen eingehen zu können, sind detaillierte Angaben erforderlich.
4. Des Weiteren können zusätzliche Prüfungen in Ergänzung zum Erwerb einer Pilotenlizenz erforderlich sein. Zum Beispiel eine Sprachprüfung oder ein Sprechfunkzeugnis. Auch hier ist das BMVI nicht Urheber der entsprechenden Daten/Dokumente und kann diese Informationen nicht bereitstellen.
Weiterführende Informationen können von den entsprechenden Ausbildungsorganisationen abgefordert werden. Zum Beispiel:
www.bundesnetzagentur.de<http://www.… (Sprechfunkzeugnis BZF I und II, AZF).
5. Ergänzend empfehle ich die Internetseite der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) aufzusuchen. Hier werden die europäischen Gesetzesgrundlagen für die Ausbildung von Piloten und die Prüfungsbestimmungen bereitgestellt.
www.easa.europa.eu<http://www.easa.e…
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass der Erwerb der geforderten Informationen bei den genannten Institutionen und Einrichtungen kostenpflichtig sein kann. Angaben über die Höhe der dort möglicherweise in anfallenden Kosten können seitens des Ministeriums nicht gemacht werden.
C. Bereich „Wasser“:
1. Im Bereich der Sportschifffahrt finden Sie die veröffentlichten Fragenkataloge unter folgendem Link:
https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahr…
2. Unter nachfolgendem Link finden Sie die veröffentlichten Fragenkataloge zum Sprechfunk:
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrec…
3. Im Bereich der Berufspatente für die Binnenschifffahrtsstraßen finden Sie die Fragen unter nachfolgendem Link:
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrec…
4. Informationen zur Ausbildung und Befähigungsnachweisen für Berufsseeleute finden Sie unter folgendem Link:
https://www.deutsche-flagge.de/de/befae…
Eine über die oben genannten Angaben hinausgehende Auskunftserteilung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wäre unter Umständen mit Kosten für Sie verbunden. Dafür müßten wir Sie zunächst bitten, uns Ihren Nachnamen und Ihre vollständige Adresse mitzuteilen, damit Ihnen ein etwaiger Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen