Fragebögen für Führerscheine und Lizenzen

Alle Prüfungsfragen und -antworten, zu allen Führerscheinen und Lizenzen, im Bereich Straße, Wasser und Luft, welche in Deutschland erlangt werden können. Bitte möglichst in maschinenlesbarer Form.

Beispiele:
- Sportseeschifferschein
- Sporthochseeschifferschein
- beschränkter Luftfahrerschein
- unbeschränkter Luftfahrerschein
- Einweisung Windenschleppstart
- etc

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Daniel H.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Prüfun…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Daniel H.
Betreff
Fragebögen für Führerscheine und Lizenzen [#170920]
Datum
24. November 2019 16:26
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Prüfungsfragen und -antworten, zu allen Führerscheinen und Lizenzen, im Bereich Straße, Wasser und Luft, welche in Deutschland erlangt werden können. Bitte möglichst in maschinenlesbarer Form. Beispiele: - Sportseeschifferschein - Sporthochseeschifferschein - beschränkter Luftfahrerschein - unbeschränkter Luftfahrerschein - Einweisung Windenschleppstart - etc
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel H. Anfragenr: 170920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170920
Mit freundlichen Grüßen Daniel H.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich nach Prüfungsfragen und –antworten für …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: L 24 – SA - Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Fragebögen für Führerscheine und Lizenzen [#170920]
Datum
16. Dezember 2019 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich nach Prüfungsfragen und –antworten für Führerscheine und Lizenzen in den Bereichen Straße, Wasser und Luft erkundigen. Auf Ihre Frage hin übermitteln wir Ihnen kostenfrei die folgenden Angaben: A. Bereich „Straße“ 1. Berufskraftfahrer-Qualifikationsrecht: Für den Bereich der Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation auf Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung ist die DIHK – Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH (Holbeinstraße 13 – 15, 53175 Bonn) zuständig. Der Fragenkatalog kann nur dort angefordert werden. 2. Fahrerlaubnisrecht: Die Fragen für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung werden bezüglich der Text- und Bildaufgaben 2x im Jahr im Verkehrsblatt, die sog. Filmfragen 2x im Jahr im elektronischen Bundesanzeiger (jeweils im April und Oktober) veröffentlicht. Aus aktuellem Anlass wird es noch im Dezember 2019 zu einer vollständigen Veröffentlichung der Text- und Bildaufgaben im Verkehrsblatt, sowie der sog. Filmfragen im elektronischen Bundesanzeiger kommen. Der Text der Prüfungsaufgaben (Deutsch) im Verkehrsblatt ist frei zugänglich und von dort beziehbar. Der komplette Fragenkatalog ist als Print (Loseblatt-Sammlung) direkt über den Verkehrsblatt-Verlag kostenpflichtig beziehbar. (https://www.verkehrsblatt.de/docs/fahrs… ) Die TÜV|DEKRA arge tp 21 stellt ungeachtet dessen alle Inhalte zu den Aufgaben der Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung interessierten Unternehmen für die Erstellung eigener Lehr- und Lernmitteln zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, den Gesamtdatenbestand der Aufgabentexte elektronisch aufbereitet und inkl. einem automatischem Aktualisierungsservices zu beziehen. Die in den Aufgaben enthaltenen Abbildungen wurden von der TÜV | DEKRA arge tp 21 erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Weitere Informationen dazu sind auf der Website der TÜV | DEKRA arge tp 21 (https://fahrerlaubnis.tuev-dekra.de/ ) zu finden. B. Bereich „Luft“: 1. Das BMVI ist nicht Urheber von Prüfungsfragen für den Erwerb fliegerischer Lizenzen. Diese Daten liegen dem Fachreferat nicht vor und können nicht bereitgestellt werden. 2. Informationen über die Bereitstellung von Prüfungsfragen, Fragenkatalogen, Prüfungs- und Vorbereitungsmaterialien können nur durch die entsprechende Ausbildungsorganisation bereitgestellt werden, an der der Bewerber um eine Pilotenlizenz seine Ausbildung absolvieren möchte. Informationen diesbezüglich stellen die entsprechenden Landesluftfahrtbehörden bereit. Folgende Internetlinks können für weiterführende Informationen herangezogen werden: www.lba.de<http://www.lba.de> (Luftfahrtbundesamt) www.mvi.baden-wuerttemberg.de<http:/… (Landesluftfahrtbehörde Baden-Württemberg) www.stmb.bayern.de<http://www.stmb.b… (Landesluftfahrtbehörde Bayern) www.lbv.brandenburg.de/Luftfahrt.htm<… (Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg) www.wissenschaft-haefen.bremen.de/Luftf… (Landesluftfahrtbehörde Bremen) www.hamburg.de/bwvi/<http://www.hamb… (Landesluftfahrtbehörde Hamburg) www.wirtschaft.hessen.de<http://www.… (Landesluftfahrtbehörde Hessen) www.mv-redierung.de<http://www.mv-re… (Landesluftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern) www.mw.niedersachsen.de<http://www.m… (Landesluftfahrtbehörde Niedersachsen) www.vm.nrw.de<http://www.vm.nrw.de&g… (Landesluftfahrtbehörde Nordrhein-Westfalen) www.mwvlw.rlp.de<http://www.mwvlw.rl… (Landesluftfahrtbehörde Rheinland-Pfalz) www.saarland.de/ministerium_wirtschaft_… (Landesluftfahrtbehörde Saarland) www.sachsen.de<http://www.sachsen.de… (Landesluftfahrtbehörde Sachsen) www.sachsen-anhalt.de/LPSA/indexphp?id=… (Landesluftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt) www.wirtschaftsministerium.schleswig-ho… (Landesluftfahrtbehörde Schleswig-Holstein) www.thueringen.de/tmbv<http://www.th… (Landesluftfahrtbehörden Thüringen) 3. Die bezeichneten (beschränkt/nicht beschränkt) Luftfahrzeugführerlizenzen sind mir nicht bekannt. Lizenzen können für den gewerblichen und nicht gewerblichen Betrieb von Flugzeugen, Drehflüglern, Luftschiffen, Segelflugzeugen, Motorseglern, Reisemotorseglern, Frei- und Fesselballonen erworben werden. Des Weiteren können verschiedene Berechtigungen (Windenstart, Schleppen, Wolkenflugberechtigung …) mit den entsprechenden Lizenzen erworben werden. Um gezielt auf Ihre Fragen eingehen zu können, sind detaillierte Angaben erforderlich. 4. Des Weiteren können zusätzliche Prüfungen in Ergänzung zum Erwerb einer Pilotenlizenz erforderlich sein. Zum Beispiel eine Sprachprüfung oder ein Sprechfunkzeugnis. Auch hier ist das BMVI nicht Urheber der entsprechenden Daten/Dokumente und kann diese Informationen nicht bereitstellen. Weiterführende Informationen können von den entsprechenden Ausbildungsorganisationen abgefordert werden. Zum Beispiel: www.bundesnetzagentur.de<http://www.… (Sprechfunkzeugnis BZF I und II, AZF). 5. Ergänzend empfehle ich die Internetseite der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) aufzusuchen. Hier werden die europäischen Gesetzesgrundlagen für die Ausbildung von Piloten und die Prüfungsbestimmungen bereitgestellt. www.easa.europa.eu<http://www.easa.e… Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass der Erwerb der geforderten Informationen bei den genannten Institutionen und Einrichtungen kostenpflichtig sein kann. Angaben über die Höhe der dort möglicherweise in anfallenden Kosten können seitens des Ministeriums nicht gemacht werden. C. Bereich „Wasser“: 1. Im Bereich der Sportschifffahrt finden Sie die veröffentlichten Fragenkataloge unter folgendem Link: https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahr… 2. Unter nachfolgendem Link finden Sie die veröffentlichten Fragenkataloge zum Sprechfunk: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrec… 3. Im Bereich der Berufspatente für die Binnenschifffahrtsstraßen finden Sie die Fragen unter nachfolgendem Link: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrec… 4. Informationen zur Ausbildung und Befähigungsnachweisen für Berufsseeleute finden Sie unter folgendem Link: https://www.deutsche-flagge.de/de/befae… Eine über die oben genannten Angaben hinausgehende Auskunftserteilung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wäre unter Umständen mit Kosten für Sie verbunden. Dafür müßten wir Sie zunächst bitten, uns Ihren Nachnamen und Ihre vollständige Adresse mitzuteilen, damit Ihnen ein etwaiger Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Antragsteller, aufgrund der erforderlichen hausweiten Abfrage und eines damit einhergehenden erhöht…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihre Anfrage vom 24. 11. 2019 (16:27): Fragebögen für Führerscheine und Lizenzen
Datum
20. Dezember 2019 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, aufgrund der erforderlichen hausweiten Abfrage und eines damit einhergehenden erhöhten Rechercheaufwandes wird die Beantwortung Ihrer Anfrage erst im Laufe des Januar erfolgen können. Wir bitten insoweit um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Daniel H.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Antwort und die interessanten Links. Leide…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Daniel H.
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24. 11. 2019 (16:27): Fragebögen für Führerscheine und Lizenzen [#170920]
Datum
24. Juni 2020 20:55
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Antwort und die interessanten Links. Leider enthalten die Links vor allem die Fragebögen, welche (offensichtlich) schon frei Zugänglich sind. Das ist ein guter Schritt, mir geht es jedoch um die Fragebögen, die noch nicht öffentlich zugänglich sind. Beispiele hierfür sind, wie in meiner ersten Mail angedeutet: - Sportseeschifferschein - Sporthochseeschifferschein - beschränkter Luftfahrerschein (Gleitschirm, Drachen) - unbeschränkter Luftfahrerschein (Gleitschirm, Drachen) - Einweisung Windenschleppstart - etc. Ziel dieser Anfrage ist es, dass alle Fragebögen, Prüfungsfragen, entsprechende Antworten und Unterlagen öffentlich zugänglich gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen Daniel H. Anfragenr: 170920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170920/

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr H., mit E-Mail vom 16.12.2019 habe ich Ihnen bereits eine ausführliche Auskunft zu Ihrer Anfra…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24. 11. 2019 (16:27): Fragebögen für Führerscheine und Lizenzen [#170920]
Datum
15. September 2020 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr H., mit E-Mail vom 16.12.2019 habe ich Ihnen bereits eine ausführliche Auskunft zu Ihrer Anfrage vom 24.11.2019 in einem kostenfreien Rahmen erteilt. Darin wurde Ihnen in zahlreichen Bereichen aufgezeigt, wie Sie die begehrten Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen einsehen können. Soweit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die beantragten Informationen nicht vorliegen, wurden Sie auf die entsprechenden zuständigen Behörden hingewiesen. Ergänzend kann ich zu Ihrer Konkretisierung vom 24.06.2020 wie folgt vortragen: 1. Zu Prüfungsfragen für den Luftfahrerschein für Gleitschirm - und Drachenflieger: Zuständig für die Ausbildungs- und Prüfungsordnung zur Erlangung von Luftfahrerscheinen für Gleitschirmflieger und Drachenflieger ist der nach § 31c Luftverkehrsgesetz, i. V. mit § 26 Verordnung über Luftfahrtpersonal, der Deutsche Gleitschirm- und Drachenflugverband e. V.. Weitere Informationen zur Ausbildung und Prüfung für Gleitschirm- und Drachenflieger finden auf der Internetseite des Verbands: www.dhv.de oder über Anfragen direkt an <<E-Mail-Adresse>> oder <<E-Mail-Adresse>>. 2. Sportseeschifferschein und Sporthochseeschifferschein liegen im Zuständigkeitsbereich der Zentralen Verwaltungsstelle in Hamburg (im DSV), Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg. Es existieren für den Sportseeschifferschein und den Sporthochseeschifferschein keine veröffentlichten Fragenkataloge. Prüfungsrelevante Unterlagen, wie Formelsammlungen u.ä., sind für die Prüfungen bzgl. der vorgenannten Befähigungsnachweise unter folgenden Links: für SSS unter https://www.sportbootfuehrerscheine.org/fuehrerscheine-funk/sss-sportseeschifferschein/ ; für SHS unter https://www.sportbootfuehrerscheine.org/fuehrerscheine-funk/shs-sporthochseeschifferschein/ veröffentlicht. 3. Sofern Ihre Anfrage auch Prüfungsfragen zum Erwerb der Fachkunde nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr umfasst, so fällt die Zuständigkeit für die Durchführung der Prüfungen samt Erstellung der Fragen und Antworten in den Bereich der IHKen. 4. Im Bereich des Fahrerlaubnisrechts gibt es keine unveröffentlichten Fragebögen. Mangels Zuständigkeit des BMVI liegen hier über die erteilten Auskünfte hinaus keine weiteren Informationen vor. Sollten Sie es wünschen, diese Auskunft in Form eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides zu erhalten, ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages die Mitteilung Ihres Klarnamens und Ihrer ladungsfähigen Postanschrift erforderlich. Diese ist für die ordnungsgemäße Bekanntgabe des insoweit belastenden Bescheides unentbehrlich. Ich bitte Sie daher, mir bis zum 22.09.2020 Ihren vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift mitzuteilen. Andernfalls gehe ich davon aus, dass Sie an der Weiterverfolgung Ihres Antrages kein Interesse mehr haben und stelle das Verfahren ein. Mit freundlichen Grüßen