Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes

die im Rahmen Ihrer behördlichen Tätigkeit aktuell bei Datenschutzverfahren verwendeten Fragenkataloge zur Prüfung von Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2020
  • Frist
    11. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die im Rahmen Ihrer …
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes [#188636]
Datum
11. Juni 2020 07:55
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die im Rahmen Ihrer behördlichen Tätigkeit aktuell bei Datenschutzverfahren verwendeten Fragenkataloge zur Prüfung von Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188636
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Automatische Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Übe…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Automatische Empfangsbestätigung
Datum
12. Juni 2020 08:21
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Az. 18.21/20.019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. > bitte senden Sie mir Folgende…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes [#188636]
Datum
6. Juli 2020 13:46
Status
Warte auf Antwort
Az. 18.21/20.019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > die im Rahmen Ihrer behördlichen Tätigkeit aktuell bei > Datenschutzverfahren verwendeten Fragenkataloge zur Prüfung von > Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts. Fragenkataloge zur Prüfung von Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts werden von meiner Behörde nicht standardmäßig verwendet. Stattdessen fordert meine Behörde für den jeweiligen Einzelfall zur Stellungnahme auf. Fragen werden individuell und sachverhaltsbezogen gestellt. Ich weise darauf hin, dass nach unserer Erfahrung die meisten einfachen Fragenkataloge den Umständen aller Einzelfälle nicht gerecht werden können und die rechtlichen Anforderungen nur unzureichend abbilden. Allerdings sind Methodiken hilfreich, die den Normtext konkretisieren und es Anwendern oder Aufsichtsbehörden eine Prüfung erleichtern. Möglicherweise sind daher die folgenden Informationen hilfreich: 1. In bestimmten Anwendungssituationen regt meine Behörde an, sich selbst zu überprüfen, z.B. mit dem Datenschutz-Selbst-Check für Arzt- und Zahnarztpraxen: https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1068-Datenschutz-Selbst-Check-Datenschutz-als-Qualitaetszeichen.html#extended 2. Primär für technisch-organisatorische Sachverhalte kann man bei der Prüfung nach dem Standard-Datenschutzmodell verfahren: https://www.datenschutzzentrum.de/sdm/. Das Standard-Datenschutzmodell ist verwandt mit den IT-Grundschutz-Standards des BSI, die einen starken Fokus auf Informationssicherheit legen: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzStandards/ITGrundschutzStandards_node.html. 3. Bis zum 24.05.2018 hat meine Behörde außerdem die Aufgabe der Zertifizierung auf Basis der Gütesiegelverordnung nach § 4 Abs. 2 LDSG Schleswig-Holstein wahrgenommen. Hierfür wurde der "Anforderungskatalog v 2.0 für die Begutachtung von IT-Produkten im Rahmen des Gütesiegelverfahrensbeim ULD SH" herangezogen, der jedoch noch aus der Vor-DSGVO-Zeit stammt: https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/guetesiegel/guetesiegel-anforderungskatalog.pdf Mit freundlichen Grüßen