Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes

die im Rahmen Ihrer behördlichen Tätigkeit aktuell bei Datenschutzverfahren verwendeten Fragenkataloge zur Prüfung von Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die im Rahmen Ihre…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes [#188628]
Datum
11. Juni 2020 07:55
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die im Rahmen Ihrer behördlichen Tätigkeit aktuell bei Datenschutzverfahren verwendeten Fragenkataloge zur Prüfung von Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188628
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Sächsischer Datenschutzbeauftragter Gz.: J-0127/10/68 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie wandten Sich mit Ihrem v…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
AW: Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes [#188628]
Datum
19. Juni 2020 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sächsischer Datenschutzbeauftragter Gz.: J-0127/10/68 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie wandten Sich mit Ihrem vorbezeichneten Antrag per E-Mail an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist Aufsichtsbehörde im Sinne des Artikels 51 Abs.1 DS-GVO. Er überwacht bei den öffentlichen Stellen (z. B. Behörden) des Freistaates Sachsen gemäß § 14 SächsDSDG und bei den nicht-öffentlichen Stellen gemäß § 40 BDSG die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz. Bei den von Ihnen nachgefragten Informationen handelt es sich nicht um Umweltinformationen nach § 3 Absatz 2 Sächsisches Umweltinformationsgesetz bzw. um Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation. Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass im Freistaat Sachsen bisher kein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz erlassen wurde. Die Beantwortung von allgemeinen statistischen Anfragen gehört nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Mit freundlichen Grüßen