Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes

die im Rahmen Ihrer behördlichen Tätigkeit aktuell bei Datenschutzverfahren verwendeten Fragenkataloge zur Prüfung von Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes [#188627]
Datum
11. Juni 2020 07:55
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die im Rahmen Ihrer behördlichen Tätigkeit aktuell bei Datenschutzverfahren verwendeten Fragenkataloge zur Prüfung von Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188627
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag von gestern Sehr geehrteAntragsteller/in in o. g. Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass die Offe…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag von gestern
Datum
12. Juni 2020 17:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in o. g. Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass die Offenlegung von Informationen nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig ist; die Höchstgebühr beträgt 500 €. Da wir einen Gebührenbescheid an Sie ordnungsgemäß zustellen müssten, benötigen wir dafür Ihre vollständige Postanschrift. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne diese Angaben Ihren Antrag nicht weiter bearbeiten werden. Das IFG und Einzelheiten zu den Gebühren können Sie abrufen unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/ Das VIG ist hier nicht anwendbar, weil es sich bei den angefragten Informationen nicht um Verbraucherinformationen handelt (vgl. § 1, § 2 Abs. 1 VIG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag von gestern [#188627] Sehr geehrteAntragsteller/in Haben Sie herzlichen Dank für Ihre rasche R…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag von gestern [#188627]
Datum
15. Juni 2020 16:13
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Haben Sie herzlichen Dank für Ihre rasche Rückmeldung. Können Sie mir eine Schätzung zur Höhe der anfallenden Gebühr mitteilen? Abhängig davon würde ich entscheiden, ob ich an meinem Antrag festhalte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188627 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Rückfrage vom 15. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich gehe davon aus, dass die Gebühr für die elektro…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Rückfrage vom 15. Juni 2020
Datum
19. Juni 2020 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich gehe davon aus, dass die Gebühr für die elektronische Übersendung unserer aktuellen Fragenkataloge (d. h. Musterschreiben, die später an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden) ca. 40 € betragen wird (max. 50 €). Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Rückfrage vom 15. Juni 2020 [#188627] Sehr geehrteAntragsteller/in Haben Sie herzlichen Dank für die ras…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Rückfrage vom 15. Juni 2020 [#188627]
Datum
19. Juni 2020 15:13
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Haben Sie herzlichen Dank für die rasche Beantwortung meiner Rückfrage und die Auskunft hinsichtlich der Gebühren. Ich halte an meinem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188627/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Kein Nachrichtentext
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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