Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuchen von Snowden

Die Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuchen von Snowden, wie berichtet in http://www.sueddeutsche.de/politik/fall-edward-snowden-berlin-verlangt-antworten-von-der-us-regierung-1.1938567

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Mai 2014
  • Frist
    14. Juni 2014
  • Ein:e Follower:in
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Fragen an di…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuchen von Snowden [#6415]
Datum
13. Mai 2014 11:57
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuchen von Snowden, wie berichtet in http://www.sueddeutsche.de/politik/fall-edward-snowden-berlin-verlangt-antworten-von-der-us-regierung-1.1938567
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundesministerium der Justiz
Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuchen von Edward Snowden Sehr geehrter Herr vielen Dank für Ihre E-Mai…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuchen von Edward Snowden
Datum
12. Juni 2014
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Mai 2014, in der Sie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Übersendung der Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuchen von Edward Snowden bitten. Die Bearbeitung ihres Antrags wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dafür bitte ich um ihr Verständnis. Ich werde unaufgefordert wieder auf ihr Anliegen zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fragen an die US-Regierung zum Festnahmee…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuchen von Snowden [#6415]
Datum
17. Juni 2014 18:13
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuchen von Snowden" vom 13.05.2014 (#6415) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 6415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Meister, zur Bescheidung Ihres IFG-Antrags benötige ich eine zustellfähige Postanschrift von I…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
WG: Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuchen von Snowden [#6415]
Datum
23. Juni 2014 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, zur Bescheidung Ihres IFG-Antrags benötige ich eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Für eine diesbezügliche Mitteilung per E-Mail an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> oder auf dem Postweg an die in der Signatur genannte Adresse wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Postanschrift ist angehängt. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfrag…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: WG: Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuchen von Snowden [#6415]
Datum
24. Juni 2014 18:17
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Postanschrift ist angehängt. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 6415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuchen von Edward Snowden Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuch…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuchen von Edward Snowden
Datum
18. Juli 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
140,1 KB
Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuchen von Edward Snowden mit Antrag vom 13. Mai 2014 bitten Sie unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Zusendung der Fragen an die US-Regierung zum Festnahmeersuchen von Snowden, wie berichtet in http://www.sueddeutsche.de/politik/fall-edward-snowden-berlin-verlangt-antworten-von-der-us-regierung-1.1938567. Ihr Informationsersuchen zielt auf den Inhalt eines Schriftstücke, das in einem Auslieferungeverfahren von der Bewilligungsbehörde in Deutschland, dem Bundesamt für Justiz, an die Zentralstelle des ersuchenden Staates, das Department of Justice, gesandt wurde. Das Schriftstück beinhaltet Fragen an die US-Regierung zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Ersuchen um vorläufige Inhaftnahme von Herrn Snowden. Dem von Ihnen beantragten Zugang zu diesen Informationen steht § 3 Nummer 1 Buchstabe g IFG entgegen. Das Bekanntwerden der Fragen des Bundesamts für Justiz an die US-Regierung kann nachteilige Auswirkungen auf das Bewilligungsverfahren haben, in dem der Grundsatz des fairen Verfahrens zu beachten ist. Denn Art und Umfang der Antwort der USA auf die Fragen können beeinflusst werden, wenn diese öffentlich werden. Der Anspruch auf Informationszugang besteht auch deshalb nicht, weil das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann, § 3 Nummer 1 Buchstabe a IFG. Der Ausschlussgrund des § 3 Nummer 1 Buchstabe a IFG schützt – unter anderem – die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland und das diplomatische Vertrauensverhältnis zu ausländischen Staaten. Die Reichweite dieses Ausschlusstatbestandes und die Grenzen seiner gerichtlichen Überprüfbarkeit hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 29. Oktober 2009 (NVwZ 2010, 321) präzisiert: Das Grundgesetz räumt der Bundesregierung bei der Gestaltung auswärtiger Beziehungen einen weit bemessenen Spielraum eigener Gestaltung ein (BVerfGE 121, 135 [158] = NJW 2008, 2018). Innerhalb dieses Spielraums bestimmt die Bundesregierung die außenpolitischen Ziele und die zu ihrer Erreichung verfolgte Strategie. Nur mit Blick auf die Ziele der Bundesregierung im Verhältnis zu einem Staat und die insoweit verfolgte außenpolitische Strategie kann die Frage beantwortet werden, ob sich die Bekanntgabe von Informationen auf die auswärtigen Beziehungen zu diesem Staat nachteilig auswirken kann. Nachteilig in diesem Sinne ist, was nach Einschätzung der Bundesregierung den außenpolitischen Zielen und der zu ihrer Erreichung verfolgten außenpolitischen Strategie abträglich ist. Nur die Bundesregierung kann bestimmen, ob eine von ihr erwartete oder befürchtete Einwirkung auf die auswärtigen Beziehungen mit Blick auf die insoweit verfolgten Ziele hingenommen werden kann oder vermieden werden soll. Im Rahmen der internationalen Rechtshilfe ist es Ziel der Bundesregierung, mit anderen Staaten konstruktiv und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Entscheidungen über Festnahmeersuchen anderer Staaten enthalten regelmäßig auch eine Bewertung der rechtsstaatlichen Standards des ersuchenden Staates und deren Anwendung im Einzelfall. Die im Schreiben des Bundesamts für Justiz an die US-Regierung im Verfahren betreffend Herrn Snowden aufgeworfenen Fragen dienen der Vorbereitung einer solchen wertenden Entscheidung. Ein Bekanntwerden der Fragen wäre daher geeignet, die vertrauensvolle Zusammenarbeit Deutschlands mit den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Auslieferung empfindlich zu stören. Ihr Antrag gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz muss daher im Ergebnis abgelehnt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.