Fragen an USA zu AFRICOM

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die "Fragen zu einer möglichen Beteiligung des US Africa Command und dessen Luftstreitkräftekommando in Ramstein an Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge" an die US-Botschaft in Berlin vom April 2014, wie berichtet von Dr. Maria Böhmer in Drucksache 18/1920, 4038 C: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18045.pdf

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2015
  • Frist
    21. April 2015
  • 3 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die "Fragen…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Fragen an USA zu AFRICOM [#8903]
Datum
18. März 2015 14:38
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die "Fragen zu einer möglichen Beteiligung des US Africa Command und dessen Luftstreitkräftekommando in Ramstein an Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge" an die US-Botschaft in Berlin vom April 2014, wie berichtet von Dr. Maria Böhmer in Drucksache 18/1920, 4038 C: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18045.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Auswärtiges Amt
Ihre IFG-Anfrage zu Fragen an die US-Botschaft, Vg. 039-2015 Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre A…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zu Fragen an die US-Botschaft, Vg. 039-2015
Datum
23. März 2015 14:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail schnell Ihrer Anfrage zugeordnet werden kann. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFGGebV enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Diese Personalkostensätze stellen sich wie folgt dar: EUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes EUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes EUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
GZ 505-511.E IFG - 039-2015 Sehr geehrte auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreihe…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
GZ 505-511.E IFG - 039-2015
Datum
16. April 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
73,7 KB
Sehr geehrte auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ergeht folgender Bescheid: Sie baten um Übersendung der an die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika gerichteten Fragen, auf die in der Fragestunde vom 02.07.2014 Bezug genommen wird. (siehe Bundestagsdrucksache 18/1920, 4038 C). Die diesbezüglichen Unterlagen sind als Verschlusssache, nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD), eingestuft. Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage wurde überprüft, ob diese Einstufung gerechtfertigt ist oder ob zumindest eine Teilherausgabe möglich ist. Die betreffenden Fragen wurden der US-Botschaft im Rahmen von vertraulichen Gesprächen über eine mögliche Beteiligung von Standorten amerikanischer Streitkräfte in Deutschland an bewaffneten Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge gestellt. Mit der amerikanischen Seite wurde vertrauliche Behandlung vereinbart. Kenntnisnahme der einzelnen Fragen durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, i.S.v. § 3 Verschlusssachenanweisung (VSA), weil eine Veröffentlichung der mit der amerikanischen Seite vereinbarten vertraulichen Behandlung widersprechen und sich damit nachteilig auf unsere bilateralen Beziehungen zu den USA auswirken würde. Die Einstufung ist daher beizubehalten Daher steht einem Informationszugang § 3 Abs. 1 Nr. 4 IFG i.V.m. § 3 VSA entgegen und bleibt auch bis auf weiteres ausgeschlossen. Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Fragen an USA zu AFRICOM" [#8903]
Datum
20. April 2015 17:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8903 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil bloße Fragen der Bundesregierung keine Nachteile für die Beziehungen mit anderen Staaten haben können, da alle Informationen der Fragen vermutlich eh schon öffentlich bekannt sind. Zudem ist die Rechtsgrundlage fehlerhaft, einen "§ 3 Abs. 1 Nr. 4 IFG" gibt es nicht. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 8903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
IFG-Antrag beim Auswärtigen Amt Sehr geehrter Herr Meister, in der Anlage ist ein kurzes Schreiben zu Ihrer Anfra…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag beim Auswärtigen Amt
Datum
22. April 2015 17:06
Status
Anfrage abgeschlossen
126,5 KB
48,2 KB
Sehr geehrter Herr Meister, in der Anlage ist ein kurzes Schreiben zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vereinbarter Rückruf zu Ihrer IFG-Anfrage Sehr geehrter Herr Meister, könnten Sie mich am Nachmittag unter der N…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vereinbarter Rückruf zu Ihrer IFG-Anfrage
Datum
19. Mai 2015 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, könnten Sie mich am Nachmittag unter der Nummer 0172 2602864 anrufen? Ich hatte mir heute Morgen Ihre Nummer leider nicht notiert. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Meister, in der Anlage ist mein Schreiben zu Ihrem IFG-Antrag beim Auswärtigen Amt. Mit fre…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag beim AA "Fragen an USA zu AFRICOM"
Datum
1. September 2015 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
62,0 KB
51,6 KB
Sehr geehrter Herr Meister, in der Anlage ist mein Schreiben zu Ihrem IFG-Antrag beim Auswärtigen Amt. Mit freundlichen Grüßen,