Fragen bzgl. Meldungen des Gesundheitsamtes an das Landesgesundheitsamt bzw. das RKI im Rahmen der COVID-19 Pandemie (Differenz Referenzdatum / Meldedatum - GenesenStatus / Gründe dafür)

Ich versuche, bzgl. der COVID-19-Inzidenzberechnung des Tagesberichts vom 1.8.2021 des LGA BW weitere Hintergründe zu erfahren.
Insbesondere liegt dies daran, da es in dieser Woche Probleme im Dashboard des RKI gegeben hatte.
Diese sind aber nun korrigiert.

In diesem Zusammenhang habe ich mir die Pressemeldungen des Landratsamtes Freudenstadt, die Tageberichte des LGA sowie die korrigierten Daten im RKI-Dashboard angesehen.

LGA - Tagesbericht vom 01.08.2021:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210801_COVID_Tagesbericht_LGA.pdf

Dashboard des RKI:
https://www.arcgis.com/home/item.html?id=f10774f1c63e40168479a1feb6c7ca74

Die Pressemeldungen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes.

Für die Berechnung der Inzidenz am 1.8.2021 sind die Fälle mit Meldedatum vom 25.7.2021 bis 01.08.2021 interessant.
Es handelt sich insgesamt um 8 Fälle, wie auch in den Pressemeldungen des Landratsamtes ebenso erwähnt wird.
Genauso passt es zu der Anzahl der Fälle im Tagesbericht des Landesgesundheitsamtes.
Die Daten sind somit valide.

Ich habe nun Nachfragen zu 2 der 8 Fällen.
Es folgen Ausschnitte aus dem RKI-Dashboard.

Eine Erklärung der Bezeichnungen der Spalten findet sich unter:
https://www.arcgis.com/home/item.html?id=f10774f1c63e40168479a1feb6c7ca74

Ich zitiere von dort:
* Meldedatum: Datum, wann der Fall dem Gesundheitsamt bekannt geworden ist
* Datenstand: Datum, wann der Datensatz zuletzt aktualisiert worden ist
* AnzahlGenesen: Anzahl der Genesenen in der entsprechenden Gruppe
* NeuGenesen:
0: Fall ist in der Publikation für den aktuellen Tag und in der für den Vortag jeweils Genesen
1: Fall ist in der aktuellen Publikation Genesen, nicht jedoch in der Publikation des Vortages
[..]
* IstErkrankungsbeginn: 1, wenn das Refdatum der Erkrankungsbeginn ist, 0 sonst

Nun die Fälle (dargestellt Fall 4 und Fall 6 der 8 relevanten Fälle der Woche):
Nummerierung der Fälle von mir (beginnend mit Nr. 1 vom aktuellsten Meldedatum bis zu Nr. 8 zum ältesten Meldedatum)

== Ausschnitt aus dem RKI-Dashboard =======

Fall 4:
=======
IdLandkreis 8237
LK Landkreis LK Freudenstadt
Altersgruppe A15-A34
Geschlecht M
Meldedatum 28.07.21
Refdatum 18.07.21
IstErkrankungsbeginn 1
NeuerFall 0
NeuerTodesfall -9
NeuGenesen 0
AnzahlFall 1
AnzahlTodesfall 0
AnzahlGenesen 1

Fall 6:
=======
IdLandkreis 8237
LK Landkreis LK Freudenstadt
Altersgruppe A15-A34
Geschlecht M
Meldedatum 27.07.21
Refdatum 19.07.21
IstErkrankungsbeginn 1
NeuerFall 0
NeuerTodesfall -9
NeuGenesen 1
AnzahlFall 1
AnzahlTodesfall 0
AnzahlGenesen 1

============

Nun zu meinen Fragen bzgl. der Fälle 4 und 6:

Bei Fall 4 ist das Meldedatum der 28.07.2021, das Referenzdatum jedoch der 18.07.2021. Zudem ist der AnzahlGenesen Status auf 1 gesetzt.
Bei Fall 6 ist das Meldedatum der 27.07.2021, das Referenzdatum jedoch der 19.07.2021. Zudem ist der AnzahlGenesen Status auf 1 gesetzt.

Ich möchte nun erfahren, wieso es hier zu dieser großen Zeitdauer zwischen Referenzdatum und Meldedatum kommt.
Ich kann mir theoretisch folgende Gründe dafür vorstellen:
* Erstwohnsitz nicht im Bereich des Gesundheitsamtes Freudenstadt und lange Meldekette; Erkrankung war evtl. gar nicht vor Ort
* Es könnte sich um Folgen von Urlaub oder Urlaubsrückkehrern handeln

Was ich auch nicht verstehe, ist, dass der Status bzgl. Genesen bereits auf 1 gesetzt ist.
Da eine Covid-Infektion normalerweise doch um die 14 Tage dauert, ist mir unklar, wie es sein kann, dass innerhalb von 8-10 Tagen hier bereits ein Genesen-Status erreicht sein könnte.

Bitte teilen Sei mir deshalb weitere Informationen zu diesen 2 Fällen in geeigneter datenschutzgerechter anonymisierter Form mit, welche helfen können, diese Fragen zu beantworten.

Spielen diese 2 Fälle tatsächlich im Infektionsgeschehen des Landkreises eine Rolle? Liegt diesbezüglich eine Bewertung des Gesundheitsamtes vor? Wie lautet diese, wenn vorhanden?
Oder müssen diese Fälle einfach aufgrund gesetzlicher Vorlagen in die Meldeinzidenz aufgenommen werden?

Sollte aufgrund von Datenschutzgründen keine Auskunft über die Fälle selbst möglich sein, bitte ich Sie mir Informationen generell bzgl. der genannten Problematik zukommen zu lassen. Welche Unterlagen liegen hier dem Gesundheitsamt / Landkreis Freudenstadt vor?

Die Beantwortung dieser Fragen halte ich für außerordentlich wichtig, da die Meldeinzidenz ja auch Grundlage für die CoronaVO sowie freiheitseinschränkende Maßnahmen ist. Deswegen sollte hier eine maximale Transparenz gegenüber dem Bürger offengelegt werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. August 2021
  • Frist
    4. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich versuche, bzgl. der …
An Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen bzgl. Meldungen des Gesundheitsamtes an das Landesgesundheitsamt bzw. das RKI im Rahmen der COVID-19 Pandemie (Differenz Referenzdatum / Meldedatum - GenesenStatus / Gründe dafür) [#225980]
Datum
2. August 2021 09:48
An
Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich versuche, bzgl. der COVID-19-Inzidenzberechnung des Tagesberichts vom 1.8.2021 des LGA BW weitere Hintergründe zu erfahren. Insbesondere liegt dies daran, da es in dieser Woche Probleme im Dashboard des RKI gegeben hatte. Diese sind aber nun korrigiert. In diesem Zusammenhang habe ich mir die Pressemeldungen des Landratsamtes Freudenstadt, die Tageberichte des LGA sowie die korrigierten Daten im RKI-Dashboard angesehen. LGA - Tagesbericht vom 01.08.2021: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210801_COVID_Tagesbericht_LGA.pdf Dashboard des RKI: https://www.arcgis.com/home/item.html?id=f10774f1c63e40168479a1feb6c7ca74 Die Pressemeldungen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes. Für die Berechnung der Inzidenz am 1.8.2021 sind die Fälle mit Meldedatum vom 25.7.2021 bis 01.08.2021 interessant. Es handelt sich insgesamt um 8 Fälle, wie auch in den Pressemeldungen des Landratsamtes ebenso erwähnt wird. Genauso passt es zu der Anzahl der Fälle im Tagesbericht des Landesgesundheitsamtes. Die Daten sind somit valide. Ich habe nun Nachfragen zu 2 der 8 Fällen. Es folgen Ausschnitte aus dem RKI-Dashboard. Eine Erklärung der Bezeichnungen der Spalten findet sich unter: https://www.arcgis.com/home/item.html?id=f10774f1c63e40168479a1feb6c7ca74 Ich zitiere von dort: * Meldedatum: Datum, wann der Fall dem Gesundheitsamt bekannt geworden ist * Datenstand: Datum, wann der Datensatz zuletzt aktualisiert worden ist * AnzahlGenesen: Anzahl der Genesenen in der entsprechenden Gruppe * NeuGenesen: 0: Fall ist in der Publikation für den aktuellen Tag und in der für den Vortag jeweils Genesen 1: Fall ist in der aktuellen Publikation Genesen, nicht jedoch in der Publikation des Vortages [..] * IstErkrankungsbeginn: 1, wenn das Refdatum der Erkrankungsbeginn ist, 0 sonst Nun die Fälle (dargestellt Fall 4 und Fall 6 der 8 relevanten Fälle der Woche): Nummerierung der Fälle von mir (beginnend mit Nr. 1 vom aktuellsten Meldedatum bis zu Nr. 8 zum ältesten Meldedatum) == Ausschnitt aus dem RKI-Dashboard ======= Fall 4: ======= IdLandkreis 8237 LK Landkreis LK Freudenstadt Altersgruppe A15-A34 Geschlecht M Meldedatum 28.07.21 Refdatum 18.07.21 IstErkrankungsbeginn 1 NeuerFall 0 NeuerTodesfall -9 NeuGenesen 0 AnzahlFall 1 AnzahlTodesfall 0 AnzahlGenesen 1 Fall 6: ======= IdLandkreis 8237 LK Landkreis LK Freudenstadt Altersgruppe A15-A34 Geschlecht M Meldedatum 27.07.21 Refdatum 19.07.21 IstErkrankungsbeginn 1 NeuerFall 0 NeuerTodesfall -9 NeuGenesen 1 AnzahlFall 1 AnzahlTodesfall 0 AnzahlGenesen 1 ============ Nun zu meinen Fragen bzgl. der Fälle 4 und 6: Bei Fall 4 ist das Meldedatum der 28.07.2021, das Referenzdatum jedoch der 18.07.2021. Zudem ist der AnzahlGenesen Status auf 1 gesetzt. Bei Fall 6 ist das Meldedatum der 27.07.2021, das Referenzdatum jedoch der 19.07.2021. Zudem ist der AnzahlGenesen Status auf 1 gesetzt. Ich möchte nun erfahren, wieso es hier zu dieser großen Zeitdauer zwischen Referenzdatum und Meldedatum kommt. Ich kann mir theoretisch folgende Gründe dafür vorstellen: * Erstwohnsitz nicht im Bereich des Gesundheitsamtes Freudenstadt und lange Meldekette; Erkrankung war evtl. gar nicht vor Ort * Es könnte sich um Folgen von Urlaub oder Urlaubsrückkehrern handeln Was ich auch nicht verstehe, ist, dass der Status bzgl. Genesen bereits auf 1 gesetzt ist. Da eine Covid-Infektion normalerweise doch um die 14 Tage dauert, ist mir unklar, wie es sein kann, dass innerhalb von 8-10 Tagen hier bereits ein Genesen-Status erreicht sein könnte. Bitte teilen Sei mir deshalb weitere Informationen zu diesen 2 Fällen in geeigneter datenschutzgerechter anonymisierter Form mit, welche helfen können, diese Fragen zu beantworten. Spielen diese 2 Fälle tatsächlich im Infektionsgeschehen des Landkreises eine Rolle? Liegt diesbezüglich eine Bewertung des Gesundheitsamtes vor? Wie lautet diese, wenn vorhanden? Oder müssen diese Fälle einfach aufgrund gesetzlicher Vorlagen in die Meldeinzidenz aufgenommen werden? Sollte aufgrund von Datenschutzgründen keine Auskunft über die Fälle selbst möglich sein, bitte ich Sie mir Informationen generell bzgl. der genannten Problematik zukommen zu lassen. Welche Unterlagen liegen hier dem Gesundheitsamt / Landkreis Freudenstadt vor? Die Beantwortung dieser Fragen halte ich für außerordentlich wichtig, da die Meldeinzidenz ja auch Grundlage für die CoronaVO sowie freiheitseinschränkende Maßnahmen ist. Deswegen sollte hier eine maximale Transparenz gegenüber dem Bürger offengelegt werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 225980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225980/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen bzgl. Meldungen des Gesundheitsamtes an…
An Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragen bzgl. Meldungen des Gesundheitsamtes an das Landesgesundheitsamt bzw. das RKI im Rahmen der COVID-19 Pandemie (Differenz Referenzdatum / Meldedatum - GenesenStatus / Gründe dafür) [#225980]
Datum
7. September 2021 22:10
An
Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen bzgl. Meldungen des Gesundheitsamtes an das Landesgesundheitsamt bzw. das RKI im Rahmen der COVID-19 Pandemie (Differenz Referenzdatum / Meldedatum - GenesenStatus / Gründe dafür)“ vom 02.08.2021 (#225980) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 225980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225980/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fragen bzgl. Meldungen des Gesundheitsamtes an das Landesgesundheitsamt bzw. das RKI im Rahmen der COVID-19 Pandemie (Differenz Referenzdatum / Meldedatum - GenesenStatus / Gründe dafür)“ [#225980]
Datum
7. September 2021 22:11
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225980/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist zur Beantwortung der Fragen abgelaufen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 225980.pdf Anfragenr: 225980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225980/

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