Fragen der Befragung der Online-Konsultation zum WDR-Gesetz

Fragen der Befragung bei der Online-Konsultation zum WDR-Gesetz.

Quelle
[1] https://land.nrw/de/pressemitteilung/grosse-beteiligung-bei-der-online-konsultation-zum-wdr-gesetz - Große Beteiligung bei der Online-Konsultation zum WDR-Gesetz, 19.03.2015

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2016
  • Frist
    1. April 2016
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Gustav Wall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Fragen der Befragung der Online-Konsultation zum WDR-Gesetz [#15855]
Datum
28. Februar 2016 09:16
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen der Befragung bei der Online-Konsultation zum WDR-Gesetz. Quelle [1] https://land.nrw/de/pressemitteilung/grosse-beteiligung-bei-der-online-konsultation-zum-wdr-gesetz - Große Beteiligung bei der Online-Konsultation zum WDR-Gesetz, 19.03.2015
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Wall gerne komme ich zurück auf Ihre Email vom 28. Februar 2016, die mir zur Beantwortung weit…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Fragen der Befragung der Online-Konsultation zum WDR-Gesetz [#15855]
Datum
8. März 2016 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wall gerne komme ich zurück auf Ihre Email vom 28. Februar 2016, die mir zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Sie baten in Ihrer Email um die Übermittlung der Fragen der Befragung bei der Online-Konsultation zum WDR-Gesetz. In dem anliegenden Dokument "Mitmachen!-Diskussionsschwerpunkte" übersende ich Ihnen gerne die gewünschten Fragen. Ferner übermittele ich Ihnen ergänzend dazu die auf der Konsultationsseite bis zum 15. Februar 2016 veröffentlichten Stellungnahmen. Ich hoffe, Ihrem Anliegen damit weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen