Fragen des BMJV an die BRAK wg. des beA

1. Den Fragenkatalog, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) an die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gestellt hat. Über den Fragenkatalog wurde bereits in den Medien berichtet, vgl. http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=400333 und https://www.lto.de/recht/juristen/b/bea-weiter-offline-noch-mehr-sicherheitsluecken-nutzungspflicht-keine-regelung/.

2. Die Antworten der BRAK auf den Fragenkatalog des BMJV.

3. Die gesamte weitere Kommunikation zwischen der BRAK und den BMJV bzgl. der aktuellen Abschaltung des beA wegen der bestehenden Sicherheitslücken.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Den Fragenkat…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen des BMJV an die BRAK wg. des beA [#25950]
Datum
6. Januar 2018 16:46
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den Fragenkatalog, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) an die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gestellt hat. Über den Fragenkatalog wurde bereits in den Medien berichtet, vgl. http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=400333 und https://www.lto.de/recht/juristen/b/bea-weiter-offline-noch-mehr-sicherheitsluecken-nutzungspflicht-keine-regelung/. 2. Die Antworten der BRAK auf den Fragenkatalog des BMJV. 3. Die gesamte weitere Kommunikation zwischen der BRAK und den BMJV bzgl. der aktuellen Abschaltung des beA wegen der bestehenden Sicherheitslücken.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
26. Januar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
398,7 KB