Fragen des Radiospots auf Radio Gong 96.3 in München von Frau Giffey zu nebenan.de

Im Rahmen einer früheren Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (siehe: https://fragdenstaat.de/a/184200) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zu den Fragen des Radiospots auf Radio Gong 96.3 in München von Frau Giffey zu nebenan.de hatten Sie dem Petenten geantwortet:

"1) Erfolgt diese Werbung in ihrer Funktion als Ministerin/unter Beteiligung des Ministeriums oder dies eine private Sache der Ministerin?

Falls die Werbung im Rahmen des Ministeriums erfolgt:
2) Gibt es hierzu einen Vertrag zwischen dem Ministerium und nebenan.de?
3) Welche Vergütung erhält das Ministerium/die Ministerin?
4) Gab es bereits ähnliche Werbung der Ministerin für die Privatwirtschaft?
5) Steht die Ministerin für weitere Werbeverträge mit der Privatwirtschaft zur Verfügung und gibt es hierzu festgelegte Regeln?

Ihrem Antrag wird stattgegeben. Nachfolgend möchten wir Ihnen gern Ihre Anfrage beantworten. Frage 1: Die Zusammenarbeit mit nebenan.de wurde von Frau Ministerin als Privatperson ohne Beteiligung des Ministeriums durchgeführt. Fragen 2-5: Frau Ministerin hat den Radiospot als Privatperson realisiert, daher entfallen die Antworten auf diese Fragen.
"

Hierzu stelle ich folgende Fragen auf Grundlage desselben Informationsfreiheitsgesetzes und in Ergänzung zu dem vorangegangenen Petenten:

- Welche vertraglichen und vergütungstechnischen Meldungen erfolgten durch Frau Giffey als Ministerin bzw. Abgeordnete im Rahmen der Transparenzregelungen für diese und ggf. andere Nebeneinkünfte bzw. Nebentätigkeiten seit Amtsantritt?

- Als Person des öffentlichen Lebens verkörpert Frau Giffey als amtierende Ministerin stets auch die Funktion des Amts, das sie bekleidet. Daher geht der Unterzeichner davon aus, dass bei ihrer Beaufragung als Werbeträgerin nicht ihre private Person ausschlaggebend war, sondern Ihre Eigenschaft als Ministerin. Inwieweit hat das Ministerium diesen Sachverhalt erörtert und welche Informationen liegen hierzu vor? ch möchte von diesen Unterlagen bitte Kenntnis nehmen.

Welche Regelungen hat Ihre Behörde für solche Situation, z.B. in Form einer Regelung "guter amtlicher Praxis" bzw. wie wird dort sichergestellt, wann das Ministerium als solches involviert ist und wann es sich um eine Privatsache handelt? Ich möchte von diesen schriftlichen Regelungen bitte Kenntnis nehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen einer frü…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen des Radiospots auf Radio Gong 96.3 in München von Frau Giffey zu nebenan.de [#184872]
Datum
18. April 2020 19:36
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen einer früheren Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (siehe: https://fragdenstaat.de/a/184200) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zu den Fragen des Radiospots auf Radio Gong 96.3 in München von Frau Giffey zu nebenan.de hatten Sie dem Petenten geantwortet: "1) Erfolgt diese Werbung in ihrer Funktion als Ministerin/unter Beteiligung des Ministeriums oder dies eine private Sache der Ministerin? Falls die Werbung im Rahmen des Ministeriums erfolgt: 2) Gibt es hierzu einen Vertrag zwischen dem Ministerium und nebenan.de? 3) Welche Vergütung erhält das Ministerium/die Ministerin? 4) Gab es bereits ähnliche Werbung der Ministerin für die Privatwirtschaft? 5) Steht die Ministerin für weitere Werbeverträge mit der Privatwirtschaft zur Verfügung und gibt es hierzu festgelegte Regeln? Ihrem Antrag wird stattgegeben. Nachfolgend möchten wir Ihnen gern Ihre Anfrage beantworten. Frage 1: Die Zusammenarbeit mit nebenan.de wurde von Frau Ministerin als Privatperson ohne Beteiligung des Ministeriums durchgeführt. Fragen 2-5: Frau Ministerin hat den Radiospot als Privatperson realisiert, daher entfallen die Antworten auf diese Fragen. " Hierzu stelle ich folgende Fragen auf Grundlage desselben Informationsfreiheitsgesetzes und in Ergänzung zu dem vorangegangenen Petenten: - Welche vertraglichen und vergütungstechnischen Meldungen erfolgten durch Frau Giffey als Ministerin bzw. Abgeordnete im Rahmen der Transparenzregelungen für diese und ggf. andere Nebeneinkünfte bzw. Nebentätigkeiten seit Amtsantritt? - Als Person des öffentlichen Lebens verkörpert Frau Giffey als amtierende Ministerin stets auch die Funktion des Amts, das sie bekleidet. Daher geht der Unterzeichner davon aus, dass bei ihrer Beaufragung als Werbeträgerin nicht ihre private Person ausschlaggebend war, sondern Ihre Eigenschaft als Ministerin. Inwieweit hat das Ministerium diesen Sachverhalt erörtert und welche Informationen liegen hierzu vor? ch möchte von diesen Unterlagen bitte Kenntnis nehmen. Welche Regelungen hat Ihre Behörde für solche Situation, z.B. in Form einer Regelung "guter amtlicher Praxis" bzw. wie wird dort sichergestellt, wann das Ministerium als solches involviert ist und wann es sich um eine Privatsache handelt? Ich möchte von diesen schriftlichen Regelungen bitte Kenntnis nehmen. Mit freundlichen Grüßen,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184872 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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