Fragen zu Baumfällungen, Baumschnitt und Zuständigkeit
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Ausschuss - Umwelt und Klimaschutz - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie mir folgende Fragen zu beantworten
1. wie viele Einnahmen hat das Bezirksamt Lichtenberg für illegale Fällungen 2018 eingenommen (Geldbuße insgesamt)
2. zu wie vielen Baumfällungen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt
3. wie viele Baum Ersatzpflanzungen wurden 2018 vorgenommen.
4. wie sieht das normale Verfahren im Bezirksamt Lichtenberg aus, wenn eine Anzeige auf eine illegale Fällung oder einen nicht sachgemäßen Baumschnitt eingeht.
5. welches ist das zuständige Amt hinsichtlich der Bäume Bürgersteig Waldowallee 115, 117 (zwischen Mauer und Straße)
6. welches ist das zuständige Amt hinsichtlich der Bäume entlang Waldowallee (zwischen Schulgelände der Richard Wagner Schule)
Die Fragen 5 und 6 sind seit langer Zeit unbeantwortet und zudem sind im Geoportal Berlin keine Bäume in der Karte "Darstellung der Straßenbäume und eines Teils der Bäume in Grünanlagen" verzeichnet.
Deshalb bitte ich um eine Kopie des bereits von Herrn Wohlfeil (Umweltamt) angeforderten und vorliegenden Katasterauszugs, alternativ um die Angabe in welchem Zimmer und Zeitraum (mindesten 2 Vorschläge) die Einsichtnahme vorort vorgenommen werden kann.)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum28. Juni 2019
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30. Juli 2019
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