Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt

eine Antwort auf folgende Fragen

1. wie viele Einnahmen hat das Bezirksamt Treptow-Köpenick für illegale Fällungen 2018 eingenommen (Geldbuße insgesamt) ?
2. zu wie vielen Baumfällungen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt?
3. wie viele Baum Ersatzpflanzungen wurden 2018 vorgenommen?
4. wie sieht das normale Verfahren im Bezirksamt Treptow-Köpenick aus, wenn eine Anzeige auf eine illegale Fällung oder einen existenzbedrohenden Baumschnitt eingeht.?
5. werden in Treptow-Köpenick nach einer Bürgeranzeige auf illegale Fällungen oder existenzbedrohenden Baumschnitt stets Baumschauen und Baumkontrollen vorgenommen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt [#152893]
Datum
28. Juni 2019 20:44
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Antwort auf folgende Fragen 1. wie viele Einnahmen hat das Bezirksamt Treptow-Köpenick für illegale Fällungen 2018 eingenommen (Geldbuße insgesamt) ? 2. zu wie vielen Baumfällungen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt? 3. wie viele Baum Ersatzpflanzungen wurden 2018 vorgenommen? 4. wie sieht das normale Verfahren im Bezirksamt Treptow-Köpenick aus, wenn eine Anzeige auf eine illegale Fällung oder einen existenzbedrohenden Baumschnitt eingeht.? 5. werden in Treptow-Köpenick nach einer Bürgeranzeige auf illegale Fällungen oder existenzbedrohenden Baumschnitt stets Baumschauen und Baumkontrollen vorgenommen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick, Pressestelle, eingegangen. Zur Prüf…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt [#152893]
Datum
1. Juli 2019 07:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick, Pressestelle, eingegangen. Zur Prüfung und zur Beantwortung wurde Ihre Anfrage an die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öff. Ordnung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt“ vom 28.…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt [#152893]
Datum
22. August 2019 16:43
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt“ vom 28.06.2019 (#152893) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Ich bitte Sie um Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist erneut im Bezirksamt Treptow-Köpenick, Pressestelle, eingegangen un…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt [#152893]
Datum
23. August 2019 08:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist erneut im Bezirksamt Treptow-Köpenick, Pressestelle, eingegangen und wurde erneut an die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öff. Ordnung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in aus Ihrer Anfrage ergibt sich noch eine Nachfrage unsererseits. Richtet sich Ihre An…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt [#152893]
Datum
23. August 2019 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in aus Ihrer Anfrage ergibt sich noch eine Nachfrage unsererseits. Richtet sich Ihre Anfrage an Baumfällungen im öffentlichen Raum oder an Baumfällungen auf privaten Flächen? Oder beides? Für beide Themen gibt es unterschiedliche Ansprechpartner im Bezirksamt. Entsprechend Ihrer Rückmeldung würden wir Ihre Anfrage im Bezirksamt den Ansprechpartnern zuleiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Nachfrage. Beides bitte. Das Köpenicker Engagement für Bäume ist…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt [#152893]
Datum
26. August 2019 14:13
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Nachfrage. Beides bitte. Das Köpenicker Engagement für Bäume ist mir positiv aufgefallen, ich halte Baumschutz im Klimawandel für alternativlos. Deshalb setzte ich mich dafür ein und versuche Ihr Engagement & Ihre Erfolge als Idee einem weiteren Bezirk weiterzuleiten. Wenn bei Ihnen ein Foto eines gefällten Baumes (Baumstumpf) und eine Bürgeranzeige eingeht, was würden Sie unternehmen? Gern weitere Köpenicker Infos & Links dazu. Dankeschön. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre an die Pressestelle des Bezirksamtes Treptow-Köpenick gerichtete Anfrage wurde …
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt (#152893) / Ihre E-Mail vom 28.06.2019
Datum
5. September 2019 16:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre an die Pressestelle des Bezirksamtes Treptow-Köpenick gerichtete Anfrage wurde unserem Fachamt in der 35. KW zwecks Bearbeitung übergeben. Dazu erlaube ich mir auf Folgendes hinzuweisen. Mit Ihrer Anfrage begehren Sie eine Aktenauskunft, welche ausschließlich auf die Regelungen des IFG Bln. abstellt. Insofern findet das Ihrerseits angegebene VIG hierzu keine Anwendung. Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass die Aktenauskunft nach § 16 IFG Bln. gebührenpflichtig ist. Vorliegend ist von einer einfachen schriftlichen Auskunft auszugehen, zu welcher lt. der zutreffenden Tarifstelle des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührenordnung, von einer Gebühr bis max. 100,00 € auszugehen ist. Zur tatsächlichen Gebührenhöhe können derzeit jedoch noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden, da diese anhand des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu bestimmen ist. Grundsätzlich ist in der Sache jedoch festzustellen, dass über Ihren Antrag derzeit noch nicht entschieden werden kann, da Ihr Antrag keine Postanschrift enthält. So handelt es sich bei der Bekanntgabe der begehrten Informationen sowie bei der Gebührenentscheidung um Verwaltungsakte nach § 35 VwVfG i.v.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Bln. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG i.v.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Bln ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie direkt kann über „Frag den Staat“ nicht sichergestellt werden. Insofern sind zwecks einer Bearbeitung Ihres Antrages die benötigten Angaben zu Ihrer Postanschrift erforderlich. Ich bitte sie daher um Bekanntgabe dieser Angaben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Entschuldigung. Mein Schreiben ist eine Bürgeranfrage, nichts anderes. Meine Hoffnun…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt (#152893) / Ihre E-Mail vom 28.06.2019 [#152893]
Datum
6. September 2019 10:52
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Entschuldigung. Mein Schreiben ist eine Bürgeranfrage, nichts anderes. Meine Hoffnung ist, dass es mit Hilfe Ihrer Antwort gelingt, die vielen positiven Baum- und Umweltschutzmaßnahmen Ihres Bezirks Treptow Köpenicks weiterzuverbreiten, um so Bäume zu schützen. Wie? Mit Hilfe von Handlungsalternativen Prozesse zu verändern. Auf Fotos von gefällten Bäumen oder Anzeigen von Livefällungen im gesetzlichen Umweltschutzzeitraum in meinem Wohnbezirk ist bisher nicht ein einziges Verfahren eingeleitet worden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Rückäußerung. Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass Si…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt (#152893) / Ihre E-Mail vom 28.06.2019 [#152893]
Datum
17. September 2019 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Rückäußerung. Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass Sie an ihrem Auskunftsersuchen grundsätzlich festhalten und damit die Ihrerseits gestellten Fragen unsererseits zu beantworten sind. Insofern ist die Ihnen mit meiner E-Mail vom 05.09.2019 dazu bereits vermittelte Sach-und Rechtslage nach wie vor maßgeblich. Das bedeutet, dass wir Ihrer Aktenauskunft gebührenpflichtig entsprechen werden. Vollständigkeitshalber erlaube ich mir auf die Möglichkeit, dass Sie Ihr Auskunftsersuchen- auch in Form einer Fragestellung- an die Bezirksverordneten richten können. Näheres können Sie dazu dem anliegenden Link entnehmen. Vorsorglich sei dazu jedoch angemerkt, dass anders als eine Bescheidung nach dem IFG hierzu Fragestellungen von Bürgern nur in Betracht kommen, welche ihren Wohnsitz im Bezirk Treptow-Köpenick haben bzw. ein erkennbarer Bezug zum Bezirk (z.B. Arbeits-oder Ausbildungsstätte) gegeben ist. https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/buergerbeteiligung/buergerfragestunde/artikel.141721.php Ich bitte um eine entsprechende Rückäußerung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
An den Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen und die Abteilung für Gesundheit und Umwelt …
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt (#152893) / Ihre E-Mail vom 28.06.2019 [#152893]
Datum
17. September 2019 10:14
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
An den Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen und die Abteilung für Gesundheit und Umwelt Sehr geehrteAntragsteller/in Für den Fall dass Sie weitere Bäume und die Natur schützen möchten, bitte ich Sie mich dabei zu unterstützen und mir meine Bürgeranfrage zu beantworten, so wie ich Ihnen die zahlreichen Rückfragen auch beantwortet habe. Es ist für Sie die Chance Ihre Erfolge weiter zu verbreiten, für mich eine Chance mich als normale Bürgerin für Baumschutz einzusetzen. Wenn ich das richtig verstanden habe, werden Baumfällungen bei Ihnen veröffentlicht, mit Baumfällgrund, nehmen Sie Ersatzpflanzungen vor, wissen Sie auch wie viele, führen Sie bei einem Anfangsverdacht Ordnungswidrigkeiten - Verfahren durch und verhängen auch Ordnungsstrafen, für die Sie auch eine wissen, wie viel Geld der Bezirk eingenommen habe. Das alles sind viele positive Maßnahmen für den Klimaschutz, Baumschutz und Naturschutz und kann eine nachhaltige Handlungsalternative für andere werden, um Bäume zu schützen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in aus Gründen des wirtschaftlichen Verwaltungshandelns antworte ich Ihnen auf dem Wege…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
WG: IFG Auskunftsersuchen- Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt [#152893]
Datum
17. September 2019 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in aus Gründen des wirtschaftlichen Verwaltungshandelns antworte ich Ihnen auf dem Wege eines einfachen Antwortschreibens auf eine Bürgeranfrage. 1. wie viele Einnahmen hat das Bezirksamt Treptow-Köpenick für illegale Fällungen 2018 eingenommen (Geldbuße insgesamt) ? 2. zu wie vielen Baumfällungen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt? Für den öffentlichen Raum kann mitgeteilt werden, dass illegale Baumfällungen in Einzelfällen vorkommen, aber nicht gesondert registriert werden. Nach Erinnerung gab es in 2018 keine. Wenn in Einzelfällen Bäume unberechtigt durch Dritte gefällt oder so beschädigt werden, dass sie gefällt werden müssen, ist der Verursacher nie zu ermitteln. 3. wie viele Baum Ersatzpflanzungen wurden 2018 vorgenommen? Ersatzpflanzungen gibt es dann nur im Rahmen der regulären Wiederbepflanzung frei gewordener Baumstandorte. 4. wie sieht das normale Verfahren im Bezirksamt Treptow-Köpenick aus, wenn eine Anzeige auf eine illegale Fällung oder einen existenzbedrohenden Baumschnitt eingeht.? Für den öffentlichen Raum gilt: Bislang gab es in wenigen Einzelfallen in den letzten Jahren (unter 5) Baumfällungen oder -beschädigungen im öffentlichen Straßenland. Die Verursacher konnten nie festgestellt werden. Das Amt hat die Baumscheibe beräumt und wird je nach Möglichkeit nachpflanzen. Eine Anzeige hat das SGA bislang nicht erhalten. In den Einzelfällen hat das Amt selbst die Baumbeschädigungen festgestellt. 5. werden in Treptow-Köpenick nach einer Bürgeranzeige auf illegale Fällungen oder existenzbedrohenden Baumschnitt stets Baumschauen und Baumkontrollen vorgenommen? Sollte der Baum noch stehen, dann wird natürlich die Verkehrssicherheit geprüft. Je nach Zustand des Baumes erfolgt dies sofort oder im Rahmen der regelmäßigen Baumverkehrskontrolle. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Antwort danke ich Ihnen vielmals. Eine Abschlussminifrage: Wie würden der B…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG Auskunftsersuchen- Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt [#152893]
Datum
22. September 2019 16:34
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Antwort danke ich Ihnen vielmals. Eine Abschlussminifrage: Wie würden der Bezirk bei einem Baumstumpffoto, einer Bürgeranzeige oder einer Baumfällanzeige im gesetzlichen Schutzzeitraum reagieren? Würde das geprüft werden, und je nach Ergebnis ein Verfahren eingeleitet werden und eine Ahndung erfolgen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. September 2019 16:34
Status

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in die Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Daten ist in der Regel aufwendig und …
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Fragen zu Baumfällungen und Baumschnitt (#152893) / Ihre E-Mail vom 28.06.2019 [#152893]
Datum
23. September 2019 16:17
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Daten ist in der Regel aufwendig und nicht im Rahmen einer einfachen Bürgeranfrage zu beantworten. Aufgrund einer nahezu aktuellen Schriftlichen Anfrage an das Abgeordnetenhaus (Schriftlichen Anfrage Nr. 18/20207; Fragen 10 und 11) über die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Berlin können jedoch ihre ersten beiden Fragen beantwortet werden. Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage mit Angaben zu allen Bezirken finden Sie hier: https://www.stiftung-naturschutz.de/fileadmin/user_upload/pdf/Schriftliche_Anfragen/S18-20207.pdf Demnach wurden zu 174 Verstößen gegen die Baumschutzverordnung (Fällungen, Astschnitt, Wurzelschäden, Unterlassen von Ersatzpflanzungen) durch das Umwelt- und Naturschutzamt Treptow-Köpenick Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In 2018 wurden Bußgelder in Höhe von etwa 51.900,00 € aufgrund von Verstößen gegen die Baumschutzverordnung verhängt. Im August wurde zudem eine Schriftliche Anfrage (Nr. VIII/0893) zu Baumfällungen im Bezirk Treptow-Köpenick gestellt. Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage habe ich Ihnen beigefügt. Aufgrund der aufwendigen Zusammenstellung der Daten zu dieser Schriftlichen Anfrage kann auch Ihre dritten Frage beantwortet werden. So wurden im Rahmen von Bescheiderteilungen nach der Baumschutzverordnung in 2018 653 Ersatzbäume festgesetzt. Dabei ist zu beachten, dass der oder die Antragstellende gemäß Baumschutzverordnung die Wahlmöglichkeit zwischen Pflanzung und Zahlung einer Ausgleichsabgabe hat, sofern die die Verpflichtung zum ökologischen Ausgleich besteht. Ein großer Teil der Antragstellenden zieht dabei leider die Zahlung der Ausgleichsabgabe vor. Daher ist die Zahl der Ersatzpflanzungsfestsetzungen eher gering. Hinsichtlich Ihrer vierten und fünften Frage stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Mit Ausnahme von Anzeigen, welche keinen konkreten Angaben zu betroffenen Grundstücken enthalten oder nur einen sehr vagen Gebietsbezug herstellen, wird Anzeigen zur Baumschutzverordnung in Treptow-Köpenick grundsätzlich nachgegangen. Dies zeigen auch die oben aufgeführten Bußgeldverfahren zur Baumschutzverordnung. Zur Sachstandsermittlung wird dort wo möglich und angebracht auch eine Inaugenscheinnahme vor Ort vorgenommen. Dabei ist jedoch anzumerken, dass Fällungen häufig zeitversetzt zu der eigentlichen Handlung angezeigt werden. Wenn es sich um eine nicht genehmigte Fällung handelt, muss die Behörde für eine Kontaktaufnahme erst den Eigentümer des betreffenden Grundstückes ermitteln. Für eine Sachverhaltsfeststellung zu Baumart und Stammumfang des betreffenden Baumes oder der betreffenden Bäume darf das Grundstück jedoch nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers betreten werden. Wird eine gerade stattfindende Maßnahme an einem oder mehreren Bäumen angezeigt und kann die Behörde ggf. noch die Fällung oder einen existenzbedrohenden Baumschnitt verhindern, darf in diesem Moment auch das Grundstück betreten werden, um den Fortgang der Arbeiten zu untersagen. Die Möglichkeit einer nach Meldung sofortigen Ortsbesichtigung ist jedoch häufig abhängig von der Verfügbarkeit der Mitarbeitenden und eines Dienstfahrzeuges zu einer zeitnahen Erreichbarkeit des Standortes. Aufgrund der flächenmäßig großen Ausdehnung und der verkehrlichen Situation in Treptow-Köpenick kann aber oft das Schlimmste nicht mehr verhindert werden. Daher wird beim Telefonat mit einer anzeigenden Person in diesen kritischen Fällen bei Gefahr in Verzug empfohlen, die Polizei zur Untersagung der weiteren Arbeiten und zur Personalienfeststellung der Ausführenden hinzuzurufen. Ein OWI-Verfahren beginnt mit einer Anhörung, kann aber nur dann bis zur Festlegung eines Bußgeldes fortgeführt werden, wenn Beweismittel über einen Verstoß gegen Vorschriften der Baumschutzverordnung (Baumart, Stammumfang des Baumes/ der Bäume) und die Ausführenden der Maßnahme vorliegen. Mit freundlichem Gruß