Fragen zu BW

Haben sie eine Liste der 156 Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften (VVG) und 114 Gemeindeverwaltungsverbände (GVV) von Baden-Württemberg?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2022
  • Frist
    29. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Julian Regel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haben sie eine Li…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Julian Regel
Betreff
Fragen zu BW [#259757]
Datum
27. September 2022 18:55
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Haben sie eine Liste der 156 Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften (VVG) und 114 Gemeindeverwaltungsverbände (GVV) von Baden-Württemberg?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Regel Anfragenr: 259757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259757/
Mit freundlichen Grüßen Julian Regel
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung: VVG und GVV (Az.: A34/1010001001-IF30584) Sehr geehrter Herr Regel, wir bestätigen den Eing…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: VVG und GVV (Az.: A34/1010001001-IF30584)
Datum
28. September 2022 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Regel, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27. September 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30584 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Gemeindeverzeichnis Ba-Wü (Az.: A34/1010001001-IF30584) Sehr geehrter Herr Regel, Sie haben mit Nac…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Gemeindeverzeichnis Ba-Wü (Az.: A34/1010001001-IF30584)
Datum
5. Oktober 2022 09:41
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
bw-gemeindeverzeichnis-verband-31122021-jahr-zensus-ifg-hr-regel.xlsx
1,9 MB
Sehr geehrter Herr Regel, Sie haben mit Nachricht vom 27. September 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30584) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Eine Liste der 156 Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften (VVG) und 114 Gemeindeverwaltungsverbände (GVV) von Baden-Württemberg. Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache in unserem Hause das Folgende mit: Die von Ihnen angefragten Informationen stehen bereits öffentlich zur Verfügung. Die beigefügten Excel-Dateien (auch kostenfrei online unter Direktlink) enthalten eine Liste bzw. die Anzahl der insgesamt 270 Gemeindeverbände in Baden-Württemberg, die sich in 156 Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften (VVG) und 114 Gemeindeverwaltungsverbände (GVV) gliedern. - Gemeinden in Deutschland nach Fläche, Bevölkerung und Postleitzahl am 31.12.2021 (Jahr), erweitert um ein 3. Tabellenblatt mit BW_VVG_GVV_Gemeindeverbände Hier: 2. Tabellenblatt: Spalte B, Zeile 7002, Filterung der Textkennzeichen 54 = VVG und 56 = GVV bzw. im 3. Tabellenblatt, nur BW Direktlink: https://www.destatis.de/DE/Themen/Lae... - Verwaltungsgliederung in Deutschland am 31.12.2021 (Jahr) Hier: Spalte O, Zeile 15 Direktlink: https://www.destatis.de/DE/Themen/Lae... Die gleichen Dateien sind ebenfalls zum aktuellsten Stand am 30.09.2022 (3. Quartal) kostenfrei online erhältlich - beinhalten aber identische Angaben zum 31.12.2021 (Jahr): https://www.destatis.de/DE/Themen/Lae... Aktuelles>>>Regionale Gliederung>>>Quartalsausgabe Aktuelles>>>Verwaltungsgliederung Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen