Fragen zu Datenverarbeitungsvorgängen im Zusammenhang mit SARS-COV-2

Anfrage an: Robert Koch-Institut

1. a) eine Liste der einzelnen Datenverarbeitungsvorgänge die in alleiniger Verantwortung (Art.4 7. DSGVO) des RKIs ausgeführt werden und Daten im Sinne Art. 4 1. DSGVO im Zusammenhang mit SARS-COV-2 verarbeiten (Art.4 2. DSGVO)
b) die dazugehörige Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO) in dem Teil der Abschätzung (Art. 35 (1) DSGVO) und der Punkte welche unter Art.35 (7) a),b),c) DSGVO genannt sind, sowie die Abhilfemaßnahmen nach Art. 35 (7) d) DSGVO soweit diese nicht die technologischen Vorgkehrungen selbst betrifft.

2. a) eine Liste der einzelnen Datenverarbeitungsvorgänge welche das RKI in gemeinsamer Verantwortung ausführt (Art. 28 DSGVO) welche Daten im Sinne Art. 4 1. DSGVO im Zusammenhang mit SARS-COV-2 verarbeiten (Art. 4 2. DSGVO)
b) die dazugehörige Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO) im Umfang von 1. b)
c) die Kontaktdaten der Verantwortlichen (Art.4 7. DSGVO) sowie die Kontaktdaten derer Datenschutzbeauftragten welche mit dem RKI in gemeinsamer Verantwortung zu diesen Datenverarbeitungsvorgängen stehen.

3. Eine Liste von Empfängern (Art. 4 9. Satz 1 DSGVO) , sowie die Kontaktdaten der Verantwortlichen und die Kontaktdaten derer Datenschutzbeauftragten welche personenbezogene Daten (Art. 4 1. DSGVO) erhalten welches das RKI im Zusammenhang mit SARS-COV-2 verarbeitet hat

4. eine Liste von Behörden die personenbezogene Daten (Art.4 1. DSGVO), welches das RKI im Zusammenhang mit SARS-COV-2 in alleiniger oder gemeinsamer Verantwortung verarbeitet hat nicht im Sinne von "Empfänger" weiter verarbeiten (Art. 4 9. Satz 2 DSGVO) und nach Möglichkeit zu welchem Zweck sie dies, auf welcher gesetzlichen Grundlage, jeweils tun.

5. Unterlagen nach ihrem eigenen Ermessen, welche geeignet sind, das Vertrauen in die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das RKI und anderer öffentlicher Stellen im Zusammenhang mit SARS-COV-2 zu stärken.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. a) eine Liste de…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zu Datenverarbeitungsvorgängen im Zusammenhang mit SARS-COV-2 [#206456]
Datum
15. Dezember 2020 16:06
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. a) eine Liste der einzelnen Datenverarbeitungsvorgänge die in alleiniger Verantwortung (Art.4 7. DSGVO) des RKIs ausgeführt werden und Daten im Sinne Art. 4 1. DSGVO im Zusammenhang mit SARS-COV-2 verarbeiten (Art.4 2. DSGVO) b) die dazugehörige Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO) in dem Teil der Abschätzung (Art. 35 (1) DSGVO) und der Punkte welche unter Art.35 (7) a),b),c) DSGVO genannt sind, sowie die Abhilfemaßnahmen nach Art. 35 (7) d) DSGVO soweit diese nicht die technologischen Vorgkehrungen selbst betrifft. 2. a) eine Liste der einzelnen Datenverarbeitungsvorgänge welche das RKI in gemeinsamer Verantwortung ausführt (Art. 28 DSGVO) welche Daten im Sinne Art. 4 1. DSGVO im Zusammenhang mit SARS-COV-2 verarbeiten (Art. 4 2. DSGVO) b) die dazugehörige Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO) im Umfang von 1. b) c) die Kontaktdaten der Verantwortlichen (Art.4 7. DSGVO) sowie die Kontaktdaten derer Datenschutzbeauftragten welche mit dem RKI in gemeinsamer Verantwortung zu diesen Datenverarbeitungsvorgängen stehen. 3. Eine Liste von Empfängern (Art. 4 9. Satz 1 DSGVO) , sowie die Kontaktdaten der Verantwortlichen und die Kontaktdaten derer Datenschutzbeauftragten welche personenbezogene Daten (Art. 4 1. DSGVO) erhalten welches das RKI im Zusammenhang mit SARS-COV-2 verarbeitet hat 4. eine Liste von Behörden die personenbezogene Daten (Art.4 1. DSGVO), welches das RKI im Zusammenhang mit SARS-COV-2 in alleiniger oder gemeinsamer Verantwortung verarbeitet hat nicht im Sinne von "Empfänger" weiter verarbeiten (Art. 4 9. Satz 2 DSGVO) und nach Möglichkeit zu welchem Zweck sie dies, auf welcher gesetzlichen Grundlage, jeweils tun. 5. Unterlagen nach ihrem eigenen Ermessen, welche geeignet sind, das Vertrauen in die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das RKI und anderer öffentlicher Stellen im Zusammenhang mit SARS-COV-2 zu stärken.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206456/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zu Datenverarbeitungsvorgängen im Zusamme…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Fragen zu Datenverarbeitungsvorgängen im Zusammenhang mit SARS-COV-2 [#206456]
Datum
19. Januar 2021 01:14
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zu Datenverarbeitungsvorgängen im Zusammenhang mit SARS-COV-2“ vom 15.12.2020 (#206456) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206456/
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zu Datenverarbeitungsvorgängen im…
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Von
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Betreff
AW: Fragen zu Datenverarbeitungsvorgängen im Zusammenhang mit SARS-COV-2 [#206456]
Datum
4. Februar 2021 22:43
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zu Datenverarbeitungsvorgängen im Zusammenhang mit SARS-COV-2“ vom 15.12.2020 (#206456) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206456/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zu Datenverarbeitungsvorgängen im Zusamm…
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Von
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Betreff
AW: Fragen zu Datenverarbeitungsvorgängen im Zusammenhang mit SARS-COV-2 [#206456]
Datum
14. Februar 2021 11:51
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zu Datenverarbeitungsvorgängen im Zusammenhang mit SARS-COV-2“ vom 15.12.2020 (#206456) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206456/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 15.12.2020 Sehr Antragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informati…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.12.2020
Datum
15. Februar 2021 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teilen wir Ihnen Folgendes mit: Hinsichtlich Ihres Antrags 1.a) auf Zusendung einer "Liste der einzelnen Datenverarbeitungsvorgänge die in alleiniger Verantwortung (Art.4 7. DSGVO) des RKIs ausgeführt werden und Daten im Sinne Art. 4 1. DSGVO im Zusammenhang mit SARS-COV-2 verarbeiten (Art.4 2. DSGVO)": Eine Liste der einzelnen Datenverarbeitungsvorgänge, die in alleiniger Verantwortung des Robert Koch-Instituts (RKI) ausgeführt werden und Daten im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 nach der DSGVO verarbeiten, ist in der angefragten Form beim RKI nicht vorhanden. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der Anspruch nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 IFG auf Zugang zu amtlichen Informationen nicht die Herstellung von Informationen durch Zusammenstellung von Informationen nach vom Antragsteller gewünschten Kriterien umfasst. Die angefragten Informationen liegen dem RKI daher nicht vor. Hinsichtlich Ihres Antrags 1.b) auf Zusendung der "dazugehörige(n) Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO) in dem Teil der Abschätzung (Art. 35 (1) DSGVO) und der Punkte welche unter Art.35 (7) a),b),c) DSGVO genannt sind, sowie die Abhilfemaßnahmen nach Art. 35 (7) d) DSGVO soweit diese nicht die technologischen Vorkehrungen selbst betrifft" bitten wir zunächst um Präzisierung und Klarstellung des Antragsgegenstandes, da insbesondere vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen zum Antrag 1.a) unklar ist, welche amtlichen Informationen konkret begehrt werden. Sollte es Ihnen um bestimmte Datenschutz-Folgenabschätzungen zu konkreten Verfahren gehen, bitte wir um entsprechende Klarstellung sowie Benennung der jeweiligen Verfahren. Hinsichtlich Ihres Antrags 2.a) auf Zusendung einer "Liste der einzelnen Datenverarbeitungsvorgänge welche das RKI in gemeinsamer Verantwortung ausführt (Art. 28 DSGVO) welche Daten im Sinne Art. 4 1. DSGVO im Zusammenhang mit SARS-COV-2 verarbeiten (Art. 4 2. DSGVO)": Eine Liste der einzelnen Datenverarbeitungsvorgänge, die in gemeinsamer Verantwortung des RKI ausgeführt werden und Daten im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 nach der DSGVO verarbeiten, ist in der angefragten Form beim RKI nicht vorhanden. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der Anspruch nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 IFG auf Zugang zu amtlichen Informationen nicht die Herstellung von Informationen durch Zusammenstellung von Informationen nach vom Antragsteller gewünschten Kriterien umfasst. Die angefragten Informationen liegen dem RKI daher nicht vor. Hinsichtlich Ihres Antrags 2.b) auf Zusendung der "dazugehörige(n) Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO) im Umfang von 1. b)" bitten wir ebenfalls zunächst um Präzisierung und Klarstellung des Antraggegenstandes, da insbesondere vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen zum Antrag 2.a) unklar ist, welche amtlichen Informationen konkret begehrt werden. Sollte es Ihnen um bestimmte Datenschutz-Folgenabschätzungen zu konkreten Verfahren gehen, bitte wir um entsprechende Klarstellung sowie Benennung der jeweiligen Verfahren. Hinsichtlich Ihres Antrags 2.c) auf Zusendung der "Kontaktdaten der Verantwortlichen (Art.4 7. DSGVO) sowie [der] Kontaktdaten derer Datenschutzbeauftragten welche mit dem RKI in gemeinsamer Verantwortung zu diesen Datenverarbeitungsvorgängen stehen" bitten wir ebenfalls zunächst um Präzisierung und Klarstellung des Antraggegenstandes, da insbesondere vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen zum Antrag 2.a) unklar ist, welche Kontaktdaten betreffend welches Verfahren konkret begehrt werden. Zudem weisen wir darauf hin, dass Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an behördenexterne Dritte widersprochen haben. Für das nach § 5 IFG notwendige Drittbeteiligungsverfahren nach § 7 Abs. 1 IFG ist jedoch Ihr Einverständnis in die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich, da die Identität des Antragstellers den Drittbetroffenen gegenüber zu offenbaren ist. Ohne diese Einwilligung könnte ein Drittbeteiligungsverfahren daher nicht angestrengt werden. Wir bitten daher neben der erbetenen Präzisierung und Klarstellung zudem um Erteilung eines entsprechenden Einverständnisses. Hinsichtlich Ihres Antrags 3. auf Zusendung einer "Liste von Empfängern (Art. 4 9. Satz 1 DSGVO) , sowie die Kontaktdaten der Verantwortlichen und die Kontaktdaten derer Datenschutzbeauftragten welche personenbezogene Daten (Art. 4 1. DSGVO) erhalten welches das RKI im Zusammenhang mit SARS-COV-2 verarbeitet hat": Eine Liste von Empfängern von personenbezogenen Daten nebst Kontaktdaten der Verantwortlichen und die Kontaktdaten derer Datenschutzbeauftragten, die das RKI im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 verarbeitet hat, liegt beim RKI in der angefragten Form nicht vor. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der Anspruch nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 IFG auf Zugang zu amtlichen Informationen nicht die Herstellung von Informationen durch Zusammenstellung von Informationen nach vom Antragsteller gewünschten Kriterien umfasst. Die angefragten Informationen liegen dem RKI daher nicht vor. Hinsichtlich Ihres Antrags 4. auf Zusendung einer "Liste von Behörden die personenbezogene Daten (Art.4 1. DSGVO), welches das RKI im Zusammenhang mit SARS-COV-2 in alleiniger oder gemeinsamer Verantwortung verarbeitet hat nicht im Sinne von "Empfänger" weiter verarbeiten (Art. 4 9. Satz 2 DSGVO) und nach Möglichkeit zu welchem Zweck sie dies, auf welcher gesetzlichen Grundlage, jeweils tun": Eine Liste von Behörden, die personenbezogene Daten, die das RKI im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 in alleiniger oder gemeinsamer Verantwortung verarbeitet hat, nicht im Sinne von "Empfänger" weiter verarbeiten, liegt beim RKI in der angefragten Form nicht vor. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der Anspruch nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 IFG auf Zugang zu amtlichen Informationen nicht die Herstellung von Informationen durch Zusammenstellung von Informationen nach vom Antragsteller gewünschten Kriterien umfasst. Die angefragten Informationen liegen dem RKI daher nicht vor. Hinsichtlich Ihrer Anfrage 5. auf Zusendung von "Unterlagen nach ihrem eigenen Ermessen, welche geeignet sind, das Vertrauen in die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das RKI und anderer öffentlicher Stellen im Zusammenhang mit SARS-COV-2 zu stärken" liegt kein Antrag nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ungeachtet dessen teilen wir Ihnen ergänzend Folgendes mit: Unter https://www.coronawarn.app/de/ sind Dokumente zur Corona Warn-App, u.a. die Datenschutzerklärung sowie die Datenschutz-Folgeabschätzung und weitere Dokumente (abrufbar unter https://www.coronawarn.app/assets/documents/cwa-datenschutz-folgenabschaetzung.pdf) veröffentlicht. Vorsorglich weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass hinsichtlich der o. g. weiter zu spezifizierenden bzw. zu präzisierenden Anträge im Falle von ggf. erforderlichen Drittbeteiligungsverfahren wegen des hierfür erforderlichen Verwaltungsaufwands aller Voraussicht nach eine Gebühr zu erheben wäre. Abhängig vom Umfang der insoweit spezifizierten bzw. präzisierten Anträge kann ggf. ebenfalls eine Gebühr erhoben werden, worauf wir Sie nach Prüfung der spezifizierten bzw. präzisierten Anträge vor Beginn der inhaltlichen Bearbeitung hinweisen würden. Im Übrigen sind die Vorschriften des UIG und VIG vorliegend nicht einschlägig, da ihr Anwendungsbereich bereits nicht eröffnet ist. Rückfragen bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-260 richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 15.12.2020 [#206456] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 15.2.202…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15.12.2020 [#206456]
Datum
16. Februar 2021 05:29
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 15.2.2021 bitte übersenden Sie mir dann konkret, ggf. in schutzwürdigen Teilen geschwärzt, 1) die Datenschutzfolgenabschätzung zum Datenverarbeitungsvorgang der Anwendung "Digitale Einreiseanmeldung" , welche der Öffentlichkeit unter https://www.einreiseanmeldung.de/ zugänglich gemacht wird. 2) den detaillierten Aktenplan des RKIs Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206456/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 15.12.2020 [#206456] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Frage…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15.12.2020 [#206456]
Datum
27. März 2021 09:08
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zu Datenverarbeitungsvorgängen im Zusammenhang mit SARS-COV-2“ vom 16. 2.2021 (#206456) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206456/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 16.2.2021 [#206456] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 16.2.2021 [#206456]
Datum
11. April 2021 07:22
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zu Datenverarbeitungsvorgängen im Zusammenhang mit SARS-COV-2“ vom 16.2.2021 (#206456) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206456/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 10.12.2020; Ihre Nachricht vom 16.02.2021 Sehr Antragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage auf Inform…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.12.2020; Ihre Nachricht vom 16.02.2021
Datum
30. April 2021 17:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teilen wir Ihnen Folgendes mit: Hinsichtlich Ihres Antrages zu 1), mit dem Sie die Übersendung der Datenschutzfolgenabschätzung zum Datenverarbeitungsvorgang der Anwendung "Digitale Einreiseanmeldung" begehren, haben wir am heutigen Tag das Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 IFG eingeleitet. Die betroffenen Dritten haben nun bis zum 30.05.2021 Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Hinsichtlich Ihres Antrages zu 2) verweisen wir auf den unter https://www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/Aktenplan.pdf?__blob=publicationFile öffentlich zugänglichen Aktenplan des Robert Koch-Instituts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 10.12.2020; Ihre Nachricht vom 16.02.2021 [#206456] Sehr << Anrede >> um welche(…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 10.12.2020; Ihre Nachricht vom 16.02.2021 [#206456]
Datum
30. April 2021 22:26
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> um welche(n) Dritten geht es hier bitte? Nach Art.35 DSGVO gibt es den (einen) Verantwortlichen und nicht die (mehreren) Verantwortlichen für die DSFA. Das RKI ist nach §36 (9) IfSG verantwortich (für den technischen Betrieb) und die Einrichtung des Systems. Nicht aber für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und die damit verbunden Verantwortung auch für eine von dem einen Verantwortlichen zu erstellenden DSFA ? Wer trägt die alleinige Verantwortung im Sinne Art. 35 DSGVO und hat die DSFA erstellt ? Ich bitte um Herstellung von Transparenz. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206456/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fragen zu Datenverarbeitungsvorgängen im Zusammenhang mit SARS-COV-2“ [#206456]
Datum
30. April 2021 22:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/206456/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch in der Datenschutzerklärung von https://www.einreiseanmeldung.de/#/ sich das RKI selbst als Verantwortlichen nach DSGVO angibt. Welcher Dritte könnte also (mit) Verantwortlich für die DSFA sein ? Warum wird dieser Verantwortliche in der Datenschutzerklärung von https://www.einreiseanmeldung.de/#/ nicht gesondert genannt ? Aus meiner Perspektive wird hier Transparenz verhindert und Verantwortung 'unscharf' gemacht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 206456.pdf Anfragenr: 206456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206456/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. Mai 2021 14:09
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/009 II#0462 [#206456] Sehr << Anrede >> wie ist hier S…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/009 II#0462 [#206456]
Datum
2. Juni 2021 16:55
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie ist hier Stand der Dinge bitte ? Um welchen, in der Datenschutzerklärung der Anwendung nicht genannten, Dritten geht es bitte ? Liegt dessen Einverständnis zwischenzeitlich vor? Beim Datenschutz und der DSFA ginge es ja schon immer um das, was nun auch politisch gefordert wird und von dem zumindest ich bisher dachte es wäre konstituierend für unserer Staats-und Gesellchaftssystem. Das Denken vom Bürger aus und der Abschätzung der Risiken für dessen Rechte und Freiheiten. (https://www.merkur.de/politik/angela-merkel-coronavirus-pandemie-krise-risikoanalyse-stresstest-deutsche-verwaltung-regierung-90786366.html) und deren Begrenzung. Es müsste doch öffentlichen Stellen immer darum gehen dieses Vorgehen auch transparent zu machen. Egal ob eine oder x Stellen beteiligt sind. Ich bitte um Offenlegung der DSFA der genannten Anwendung für die das RKI in Verantwortung steht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206456/
Robert Koch-Institut
Bescheid
Von
Robert Koch-Institut
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
9. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
648,0 KB

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 10.12.2021 (#206456) (Unser Zeichen: 2.13.04/0002#0168) Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme a…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.12.2021 (#206456) (Unser Zeichen: 2.13.04/0002#0168)
Datum
20. Juli 2021 17:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf unseren Bescheid vom 09.06.2021 bezüglich des Antrags zu 1) auf Informationszugang vom 10.12.2020, den Sie mit Schreiben vom 16.02.2021 konkretisiert haben, übersenden wir Ihnen anbei die entsprechenden Unterlagen mit den aus dem Bescheid ersichtlichen Unkenntlichmachungen. Hierzu weisen wir ergänzend auf Folgendes hin: Die Rechtsgrundlagen der jeweiligen Unkenntlichmachungen sind jeweils in roter Schrift vermerkt. Mit freundlichen Grüßen