Fragen zu den Daten für das medizinische Anerkennungsverfahren

Für Ärzte, die aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. In Mecklenburg-Vorpommern besteht dieses i.Allg. aus der Fachsprachenprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung, welche bis zu zweimal wiederholt werden kann. Anstelle der Kenntnisprüfung kann auch ein Gutachterweg gewählt werden, falls die Voraussetzungen erfüllt wurden.
Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik, aus der hervorgeht:
- wie viele Anträge auf Anerkennung eines Nicht-EU-Arztdiploms in Mecklenburg-Vorpommern werden jährlich gestellt?
- wie viele Anträge werden aus formalen Gründen (Nichterfüllen der Voraussetzungen zu Fachsprachenprüfung und/oder Kenntnisprüfung) abgelehnt?
- wie viele der Anträge erzielen am Ende eine Anerkennung des Nicht-EU-Arztdiploms?
- wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachenprüfung?
- wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung?
- wie viele der Bewerber, die durch ein Gutachten evaluiert wurden, müssen dennoch eine Kenntnisprüfung absolvieren, z.B. weil das Gutachten Mängel in ihren Bewerbungsunterlagen bzw in ihrer medizinischen Ausbildung festgestellt hat?
- bezüglich der erfolgreichen Anträge: wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Anerkennungsprozedere?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. August 2022
  • Frist
    24. September 2022
  • Ein:e Follower:in
Paola Marin
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Paola Marin
Betreff
Fragen zu den Daten für das medizinische Anerkennungsverfahren [#257464]
Datum
20. August 2022 00:26
An
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für Ärzte, die aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. In Mecklenburg-Vorpommern besteht dieses i.Allg. aus der Fachsprachenprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung, welche bis zu zweimal wiederholt werden kann. Anstelle der Kenntnisprüfung kann auch ein Gutachterweg gewählt werden, falls die Voraussetzungen erfüllt wurden. Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik, aus der hervorgeht: - wie viele Anträge auf Anerkennung eines Nicht-EU-Arztdiploms in Mecklenburg-Vorpommern werden jährlich gestellt? - wie viele Anträge werden aus formalen Gründen (Nichterfüllen der Voraussetzungen zu Fachsprachenprüfung und/oder Kenntnisprüfung) abgelehnt? - wie viele der Anträge erzielen am Ende eine Anerkennung des Nicht-EU-Arztdiploms? - wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachenprüfung? - wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung? - wie viele der Bewerber, die durch ein Gutachten evaluiert wurden, müssen dennoch eine Kenntnisprüfung absolvieren, z.B. weil das Gutachten Mängel in ihren Bewerbungsunterlagen bzw in ihrer medizinischen Ausbildung festgestellt hat? - bezüglich der erfolgreichen Anträge: wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Anerkennungsprozedere?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paola Marin Anfragenr: 257464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257464/
Mit freundlichen Grüßen Paola Marin
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrte Damen und Herren, wir kommen zurück auf Ihre Anfrage und können Ihnen mitteilen, dass die Durchfall…
Von
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Fragen zu den Daten für das medizinische Anerkennungsverfahren [#257464]
Datum
1. September 2022 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir kommen zurück auf Ihre Anfrage und können Ihnen mitteilen, dass die Durchfalllquote 2021 bei den Kenntnisprüfungen 26 Prozent und bei den Fachsprachenprüfungen 45 Prozent betrug. Zur Beantwortung der weiteren Fragen haben wir die Anfrage an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit weitergeleitet. Freundliche Grüße

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Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrte Frau Marin, Ihre Anfrage kann in dieser Form nicht bearbeitet werden, da mir keine Angaben zu Ihrer…
Von
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Fragen zu den Daten für das medizinische Anerkennungsverfahren [#257464]
Datum
2. September 2022 16:38
Status
Sehr geehrte Frau Marin, Ihre Anfrage kann in dieser Form nicht bearbeitet werden, da mir keine Angaben zu Ihrer Person vorliegen, die eine Zustellung eines möglichen Kostenbescheides im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage ermöglichen würden. Bitte teilen Sie mir daher folgende Angaben mit: 1. Vollständigen Namen 2. Anschrift, an welche erstellte Bescheide in diesem Verwaltungsverfahren zugestellt werden können 3. Erklärung zur Übernahme eventuell anfallender Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage Darüber hinaus möchte ich Sie bereits im Vorfeld darüber informieren, dass nicht über alle von Ihnen erbetenen Informationen in meiner Behörde statistische Erhebungen vorliegen und wir Ihre Fragen daher nicht vollumfänglich beantworten können. Mit freundlichen Grüßen