Fragen zu den Öffnungen der Schulen

Wie plant die Stadt Werne nach Öffnung der Schulen die Schülerinnen und Schüler, sowie Lehrkräfte, vor Infektionen durch das Corona-Virus zu schützen?

Wie sollen in ohnehin schon stark gefüllten Schulen alle Menschen von einander ferngehalten werden (speziell in den Gängen und Klassenräumen, sowie Räumen für das Lehrpersonal)?

Welche Pläne gibt es für den Bus- sowie Bahnverkehr? Viele Schülerinnen und Schüler sind auf die öffentlichen Schulbusse angewiesen um zur Schule zu kommen. Wie wollen Sie die Sicherheit aller Beteiligten in diesen Fällen sichern? Sollen Büsse mehrfach fahren oder mehrere Büsse im Konvoi fahren?

Sind häufigere Reinigungen, sowie Desinfektionen, der Schulen (inklusive der Toiletten, Tische und Türklinken, sowie allen sonstigen Kontaktflächen, geplant? Falls ja, wie oft sollen diese durchgeführt werden (mehrfach täglich, alle paar Tage oder nur wöchentlich)?

Sind Mundschütze auch in den Schulen Pflicht? Falls ja, wer besorgt diese? Muss jeder sie selbst bezahlen, oder werden sie von der Schule zur Verfügung gestellt? Falls die Masken von jedem individuelle besorgt werden müssen, ist eine finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung der Masken geplant?

Sind Corona-Tests geplant für Symptome aufweisende SuS, sowie Schulpersonal? Wieviele Tests sind vorhanden? Nach welchen Kriterien soll getestet werden? Was passiert mit nachweislich infizierten Personen? Wird die gesamte Schule geschlossen? Oder nur die Klassen die mit diesem Schüler Kontakt hatten?

In welcher Altersgruppe befand sich der in Werne Verstorbene?

Gibt es bereits Daten zu den Verteilungen der Infektionen in der gesamten Stadt? In welchen Gebiet gibt es die meisten Infektionen?

Wieviele Tests wurden in Werne durchgeführt und wie hoch ist die Prozentzahl der positiven Tests?

Ist eine Öffnung der Schulen bei der aktuellen Situation und Einschränkungen überhaupt zu verantworten? Sind die obigen Sicherheitsvorkehrungen überhaupt flächendeckend umzusetzen?

Ich bitte Sie darum aufgrund der Dringlichkeit der aktuellen Situation meine Fragen noch vor den Schulöffnungen zu beantworten.

Alles Gute, bleiben Sie gesund

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
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Robin Conradi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Werne Details
Von
Robin Conradi
Betreff
Fragen zu den Öffnungen der Schulen [#185267]
Datum
24. April 2020 17:48
An
Kommunalverwaltung Werne
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie plant die Stadt Werne nach Öffnung der Schulen die Schülerinnen und Schüler, sowie Lehrkräfte, vor Infektionen durch das Corona-Virus zu schützen? Wie sollen in ohnehin schon stark gefüllten Schulen alle Menschen von einander ferngehalten werden (speziell in den Gängen und Klassenräumen, sowie Räumen für das Lehrpersonal)? Welche Pläne gibt es für den Bus- sowie Bahnverkehr? Viele Schülerinnen und Schüler sind auf die öffentlichen Schulbusse angewiesen um zur Schule zu kommen. Wie wollen Sie die Sicherheit aller Beteiligten in diesen Fällen sichern? Sollen Büsse mehrfach fahren oder mehrere Büsse im Konvoi fahren? Sind häufigere Reinigungen, sowie Desinfektionen, der Schulen (inklusive der Toiletten, Tische und Türklinken, sowie allen sonstigen Kontaktflächen, geplant? Falls ja, wie oft sollen diese durchgeführt werden (mehrfach täglich, alle paar Tage oder nur wöchentlich)? Sind Mundschütze auch in den Schulen Pflicht? Falls ja, wer besorgt diese? Muss jeder sie selbst bezahlen, oder werden sie von der Schule zur Verfügung gestellt? Falls die Masken von jedem individuelle besorgt werden müssen, ist eine finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung der Masken geplant? Sind Corona-Tests geplant für Symptome aufweisende SuS, sowie Schulpersonal? Wieviele Tests sind vorhanden? Nach welchen Kriterien soll getestet werden? Was passiert mit nachweislich infizierten Personen? Wird die gesamte Schule geschlossen? Oder nur die Klassen die mit diesem Schüler Kontakt hatten? In welcher Altersgruppe befand sich der in Werne Verstorbene? Gibt es bereits Daten zu den Verteilungen der Infektionen in der gesamten Stadt? In welchen Gebiet gibt es die meisten Infektionen? Wieviele Tests wurden in Werne durchgeführt und wie hoch ist die Prozentzahl der positiven Tests? Ist eine Öffnung der Schulen bei der aktuellen Situation und Einschränkungen überhaupt zu verantworten? Sind die obigen Sicherheitsvorkehrungen überhaupt flächendeckend umzusetzen? Ich bitte Sie darum aufgrund der Dringlichkeit der aktuellen Situation meine Fragen noch vor den Schulöffnungen zu beantworten. Alles Gute, bleiben Sie gesund
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robin Conradi Anfragenr: 185267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185267
Mit freundlichen Grüßen Robin Conradi

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Kommunalverwaltung Werne
Sehr geehrter Herr Conradi, Ihre Anfrage (Anfragen) nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist bei uns eingegangen.…
Von
Kommunalverwaltung Werne
Betreff
AW: Fragen zu den Öffnungen der Schulen [#185267]
Datum
24. April 2020 21:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Conradi, Ihre Anfrage (Anfragen) nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist bei uns eingegangen. Eine Beantwortung, wie von Ihnen gewünscht, vor Öffnung der Schulen kann faktisch nicht mehr erfolgen, da diese schon seit gestern teilweise eröffnet sind. Um Ihnen schnellstmöglich Informationen bzw. Informationsquellen zu benennen, kann ich folgende Ausführungen machen: Viele der angefragten Informationen liegen der Stadt Werne nicht vor bzw. es sind andere staatlichen Einrichtungen zuständig. Die Öffnung der Schulen wurden von den Landesregierungen beschlossen. Die Öffnung erfolgt unter den Hygienevorgaben des Schulministeriums NRW. Hierbei sind Vorgaben zu Klassengrößen und Hygienemaßnahmen, einschließlich Reinigung/Desinfektion und Reinigungs-/Desinfektionsintervallen, benannt, die nun vor Ort umgesetzt werden. Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie in den Schulmails vom Schulministerium NRW: https://www.schulministerium.nrw.de/doc… Für Art, Umfang und Ergebnisse von Corona-Tests ist das Kreisgesundheitsamt Unna zuständig. Detaillierte Informationen liegen uns an dieser Stelle nicht vor. Zur Schülerbeförderung verweise ich auf die Informationen auf der Homepage der Stadt Werne: https://www.werne.de/de/aktuelles/meldu… Ich hoffe, dass die Antworten und Informationsquellen für den Anfang weiterhelfen. Sollten noch weitere Ausführungen der Stadt Werne erforderlich sein, bitten wir um konkrete Fragen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Werne. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine zeitnahe Beantwortung von detaillierten Anfragen nicht direkt vorgenommen werden kann, da die Umsetzung und Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie viele Kräfte in den Verwaltungen binden. Ich verweise für die Beantwortungszeit auf das Informationsfreiheitsgesetz, welches eine Beantwortung innerhalb einer Frist von einem Monat vorsieht. Mit freundlichen Grüßen