Fragen zu FFP2 Masken

ich scheibe Ihnen bezüglich des neuen Zwanges zum Tragen einer FFP2 Maske in gewissen Gebieten des öffentlichen Lebens. Meine Fragen beziehen sich auf die Informationen, die auf der Seite des RKI bezüglich FFP2 Masken zu finden sind.

Ich habe folgenden Fragen an Sie:

1. Wo kann ich die medizinische Vorsorgeuntersuchung machen, die vor dem Tragen einer FFP2 Maske erfolgen muss?
Von wem werden die Kosten übernommen?
Wie soll ich ab Montag den 18.01.21 meine Nahrungsmittel beschaffen, falls bis dahin noch keine Untersuchung stattfinden konnte?
2. Was ist der konkrete Anlass für diese Entscheidung? Laut RKI sollen FFP2 Masken bei erhöhtem Übertragungsrisiko getragen werden. Liegt das denn in den Ladengeschäften vor? Geht das aus den Lageberichten des RKI so hervor? Wie sind die jetzigen Infektionsraten im Lebensmittelladen und wie waren diese die Monate zuvor?
3. Wie könnte eine mögliche ärztliche Begleitung aller Personen die FFP2 Masken tragen müssen aussehen?
4. Wie stellen Sie sicher, dass Angestellte im öffentlichen Raum, die diese FFP2 Masken länger tragen müssen, im Rahmen des Arbeitsschutzes die Tragezeiten nicht überschreiten? Wie gehen Sie mit dem damit verbundenen erhöhten Personalbedarf um?
5. In Bayern waren zum 11.01.21 99.59% der Bürger nicht von Corona betroffen. Wie sind in diesem Zusammenhang die zu erwartenden Nebenwirkungen durch das Tragen von FFP2 Masken (Atembeschwerden, Ohnmacht, Unfälle durch Ohnmacht, Hautdermatitis usw.) zu rechtfertigen? Beziehungsweise wurde ein potentieller Nutzen den zu erwarteten Schaden gegenübergestellt?
6. Wie wurde der potentielle Nutzen eingeschätzt und in welcher Größenordnung liegt dieser?
7. Wurde diese Abwägung auch für Ältere und vulnerable Gruppen extra erstellt, da diese von den zu erwartenden Nebenwirkunken am stärksten betroffen sein werden.
8. Von wem werden die FFP2 Masken gestellt? Wer bezahlt das? Bei einem vorliegenden Zwang, der die Bevölkerung komplett betrifft muss nach einem Verständnis von der verordneten Stelle bezahlt werden.
9. Wie schätzen Sie Gefahr ein, dass durch den massenhaften Gebrauch ein Engpass dort entsteht, wo die Masken wirklich gebraucht werden und sinnvoll sind? Wurden die Kontingente der Firmen daraufhin geprüft?
10. Bedeutet dies Anordnung, dass die bisher verwendeten MNS und Schaals keine Schutzwirkung haben?
11. Wie gehen Sie mit der erhöhten Umweltbelastung durch die FFP2 Masken um? Dies Frage war natürlich auch bereits für die anderen MNB zu stellen.

Mit feundlichen Grüßen und der dringenden Bitte um schnellste Beantwortung aufgrund der kurzfristigen Anordnung

Dr. Löw

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
Isabell Löw
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt Details
Von
Isabell Löw
Betreff
Fragen zu FFP2 Masken [#208625]
Datum
13. Januar 2021 13:06
An
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich scheibe Ihnen bezüglich des neuen Zwanges zum Tragen einer FFP2 Maske in gewissen Gebieten des öffentlichen Lebens. Meine Fragen beziehen sich auf die Informationen, die auf der Seite des RKI bezüglich FFP2 Masken zu finden sind. Ich habe folgenden Fragen an Sie: 1. Wo kann ich die medizinische Vorsorgeuntersuchung machen, die vor dem Tragen einer FFP2 Maske erfolgen muss? Von wem werden die Kosten übernommen? Wie soll ich ab Montag den 18.01.21 meine Nahrungsmittel beschaffen, falls bis dahin noch keine Untersuchung stattfinden konnte? 2. Was ist der konkrete Anlass für diese Entscheidung? Laut RKI sollen FFP2 Masken bei erhöhtem Übertragungsrisiko getragen werden. Liegt das denn in den Ladengeschäften vor? Geht das aus den Lageberichten des RKI so hervor? Wie sind die jetzigen Infektionsraten im Lebensmittelladen und wie waren diese die Monate zuvor? 3. Wie könnte eine mögliche ärztliche Begleitung aller Personen die FFP2 Masken tragen müssen aussehen? 4. Wie stellen Sie sicher, dass Angestellte im öffentlichen Raum, die diese FFP2 Masken länger tragen müssen, im Rahmen des Arbeitsschutzes die Tragezeiten nicht überschreiten? Wie gehen Sie mit dem damit verbundenen erhöhten Personalbedarf um? 5. In Bayern waren zum 11.01.21 99.59% der Bürger nicht von Corona betroffen. Wie sind in diesem Zusammenhang die zu erwartenden Nebenwirkungen durch das Tragen von FFP2 Masken (Atembeschwerden, Ohnmacht, Unfälle durch Ohnmacht, Hautdermatitis usw.) zu rechtfertigen? Beziehungsweise wurde ein potentieller Nutzen den zu erwarteten Schaden gegenübergestellt? 6. Wie wurde der potentielle Nutzen eingeschätzt und in welcher Größenordnung liegt dieser? 7. Wurde diese Abwägung auch für Ältere und vulnerable Gruppen extra erstellt, da diese von den zu erwartenden Nebenwirkunken am stärksten betroffen sein werden. 8. Von wem werden die FFP2 Masken gestellt? Wer bezahlt das? Bei einem vorliegenden Zwang, der die Bevölkerung komplett betrifft muss nach einem Verständnis von der verordneten Stelle bezahlt werden. 9. Wie schätzen Sie Gefahr ein, dass durch den massenhaften Gebrauch ein Engpass dort entsteht, wo die Masken wirklich gebraucht werden und sinnvoll sind? Wurden die Kontingente der Firmen daraufhin geprüft? 10. Bedeutet dies Anordnung, dass die bisher verwendeten MNS und Schaals keine Schutzwirkung haben? 11. Wie gehen Sie mit der erhöhten Umweltbelastung durch die FFP2 Masken um? Dies Frage war natürlich auch bereits für die anderen MNB zu stellen. Mit feundlichen Grüßen und der dringenden Bitte um schnellste Beantwortung aufgrund der kurzfristigen Anordnung Dr. Löw
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Isabell Löw Anfragenr: 208625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208625/ Postanschrift Isabell Löw << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Isabell Löw
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Sehr geehrte Frau Dr. Löw, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergel…
Von
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Betreff
AW: Fragen zu FFP2 Masken [#208625]
Datum
14. Januar 2021 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Dr. Löw, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Sehr geehrte Frau Löw, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.01.2020. In Beantwortung Ihrer nachfolgenden Anfrage d…
Von
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Betreff
AW: Fragen zu FFP2 Masken [#208625]
Datum
18. Januar 2021 15:26
Status
image001.jpg
15,3 KB


Sehr geehrte Frau Löw, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.01.2020. In Beantwortung Ihrer nachfolgenden Anfrage darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München gewährt einen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen, die bei der Landeshauptstadt München oder ihren Eigenbetrieben im eigenen Wirkungskreis vorhanden sind (vgl. §1 Abs. 2 Informationsfreiheitssatzung). Regelungsgegenstände des übertragenen Wirkungskreises – wie vorliegend der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - fallen dagegen nicht unter die Informationsfreiheitssatzung. Daher besteht vorliegend kein Anspruch auf Auskunft aus der Informationsfreiheitssatzung. Auch sonstige Auskunftsansprüche kommen nicht in Betracht. Insbesondere kann ein Auskunftsanspruch nicht aus dem Umweltinformationsgesetz resp. dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz abgeleitet werden, da es sich vorliegend nicht um Umweltinformationen in diesem Sinne handelt (siehe OVG Lüneburg 2. Senat, Beschluss vom 06.07.2020, 1 ME 246/20). Zu Ihren Fragen verweisen wir Sie aber gerne auf die städtische Internetseite zum Coronavirus, auf der Sie stets die aktuellen Informationen zum Infektionsgeschehen für München finden. Die städtische Internetseite können Sie aufrufen unter www.muenchen.de/corona<http://www.mu…na>. Dort finden Sie auch Informationen zur Nutzung von FFP2-Masken. Im Übrigen verweisen wir Sie an den Freistaat Bayern, der die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Einzelhandel, bei Click&Collect sowie in Alten- und Pflegeheimen im Rahmen der aktuell geltenden Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingeführt hat. Mit freundlichen Grüßen