Fragen zu "Meldung eines positiven Coronatests"

Auf https://essen.de/quarantaene existiert ein Fragebogen zur Meldung positiver Coronatests zu diesem habe ich folgende Fragen:

- Aus welcher Rechtsnorm ergibt sich die Pflicht der Betroffenen das Formular auszufüllen? Die für die Quarantäneanordnung relevanten Informationen ergeben sich doch bereits aus den an das Amt vom Testzentrum / Arzt übermittelten Informationen.
- Auf Grund welcher Rechtsgrundlage werden die einzelnen Daten erhoben? Bitte listen sie alle abgefragten Informationen / Felder und dazu deren Rechtsgrundlage auf.
- Liegen Akten, Gutachten oder Notizen zur Datenschutzrechtlichen Bewertung des Fragebogens vor? Falls ja, bitte ich um die Bereitstellung dieser.
- Wie viele Personen haben Zugriff auf die eingegebenen Daten
a) auf Datensatzebene? z.B. zur Bearbeitung von Einzelfällen im Arbeitsablauf des Gesundheitsamtes.
b) in aggregierter Form? z.B. für die Bereitstellung von Statistiken
c) auf Grund eines tieferliegenden System-Zugriffs? z.B. Server-Administratoren, Datenbank-Administratoren o.ä.
- Sind Drittanbieter an der Informationsverarbeitung zum genannten Fragebogen beteiligt? Falls ja, bitte ich um eine Auflistung der betroffenen Dienstleister und ihrer Aufgabe im Prozess.
- An welchem/n Serverstandort(en) werden die angegebenen Daten verarbeitet bzw. gespeichert?
- Welche Löschfristen gelten für die erhobenen Daten?
- Wann wurde die Server-Infrastruktur (Hardware, Betriebskonzept) zuletzt unter IT-Security-Gesichtspunkten auditiert? Ich bitte um die Bereitstellung des letzten Auditierungsberichtes.
- Wann wurde die Formular-Software zuletzt unter IT-Security-Gesichtspunkten auditiert? Ich bitte um die Bereitstellung des letzten Auditierungsberichtes.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. April 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Niklas Fischer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Essen - Gesundheitsamt Details
Von
Niklas Fischer
Betreff
Fragen zu "Meldung eines positiven Coronatests" [#245246]
Datum
1. April 2022 16:04
An
Stadt Essen - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf https://essen.de/quarantaene existiert ein Fragebogen zur Meldung positiver Coronatests zu diesem habe ich folgende Fragen: - Aus welcher Rechtsnorm ergibt sich die Pflicht der Betroffenen das Formular auszufüllen? Die für die Quarantäneanordnung relevanten Informationen ergeben sich doch bereits aus den an das Amt vom Testzentrum / Arzt übermittelten Informationen. - Auf Grund welcher Rechtsgrundlage werden die einzelnen Daten erhoben? Bitte listen sie alle abgefragten Informationen / Felder und dazu deren Rechtsgrundlage auf. - Liegen Akten, Gutachten oder Notizen zur Datenschutzrechtlichen Bewertung des Fragebogens vor? Falls ja, bitte ich um die Bereitstellung dieser. - Wie viele Personen haben Zugriff auf die eingegebenen Daten a) auf Datensatzebene? z.B. zur Bearbeitung von Einzelfällen im Arbeitsablauf des Gesundheitsamtes. b) in aggregierter Form? z.B. für die Bereitstellung von Statistiken c) auf Grund eines tieferliegenden System-Zugriffs? z.B. Server-Administratoren, Datenbank-Administratoren o.ä. - Sind Drittanbieter an der Informationsverarbeitung zum genannten Fragebogen beteiligt? Falls ja, bitte ich um eine Auflistung der betroffenen Dienstleister und ihrer Aufgabe im Prozess. - An welchem/n Serverstandort(en) werden die angegebenen Daten verarbeitet bzw. gespeichert? - Welche Löschfristen gelten für die erhobenen Daten? - Wann wurde die Server-Infrastruktur (Hardware, Betriebskonzept) zuletzt unter IT-Security-Gesichtspunkten auditiert? Ich bitte um die Bereitstellung des letzten Auditierungsberichtes. - Wann wurde die Formular-Software zuletzt unter IT-Security-Gesichtspunkten auditiert? Ich bitte um die Bereitstellung des letzten Auditierungsberichtes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Niklas Fischer Anfragenr: 245246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245246/ Postanschrift Niklas Fischer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Niklas Fischer

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