Fragen zu Untersuchungen

Wie werden Flugschreiber nach einem Absturz ausgewertet?
Sind diese Aufzeichnung für die Öffentlichkeit zugänglich?

Bzgl. GermanWings Flug 9525, wurde ein Flugschreiber gefunden und wenn ja sind Audiodateien vorhanden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juli 2018
  • Frist
    28. August 2018
  • 0 Follower:innen
Pascal Reinhalter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie werden Flugs…
An Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Details
Von
Pascal Reinhalter
Betreff
Fragen zu Untersuchungen [#32302]
Datum
25. Juli 2018 10:55
An
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie werden Flugschreiber nach einem Absturz ausgewertet? Sind diese Aufzeichnung für die Öffentlichkeit zugänglich? Bzgl. GermanWings Flug 9525, wurde ein Flugschreiber gefunden und wenn ja sind Audiodateien vorhanden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Pascal Reinhalter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Pascal Reinhalter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Pascal Reinhalter
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Ihre Anfrage an die BFU Sehr geehrter Herr Reinhalter, vielen Dank für Ihre Anfrage an die Bundesstelle für Fl…
Von
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Betreff
Ihre Anfrage an die BFU
Datum
26. Juli 2018 07:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Reinhalter, vielen Dank für Ihre Anfrage an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) vom 25.07.2018 über das Portal fragdenstaat.de. Bei der Untersuchung zum Absturz des Airbus A 320-211 vom 24.03.2015 handelt es sich um eine französische Untersuchung der zuständigen Unfalluntersuchungsstelle. Ich würde Sie bitten, sich mit Ihrer Anfrage an die zuständige Behörde zu wenden. Ansprechpartner finden Sie unter: www.bea.aero Mit freundlichen Grüßen,
Pascal Reinhalter
Re: Ihre Anfrage an die BFU [#32302] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider…
An Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Details
Von
Pascal Reinhalter
Betreff
Re: Ihre Anfrage an die BFU [#32302]
Datum
26. Juli 2018 07:47
An
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider sind ein paar Fragen unbesntwortet geblieben. Bitte sehen Sie hierzu noch einmal in die Email. Ein Verweis auf eine französische Untersuchung erscheint logisch. Allerdings spreche ich weder frz. noch englisch. Ausserdem handelt es sich nach meinem Wissen um eine Maschine mit D Kennung. Also sollten Sie detailierte Berichte haben. Das LBA jedenfalls hat an Sie verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Pascal Reinhalter Anfragenr: 32302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Pascal Reinhalter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Ihre erneute Anfrage an die BFU Sehr geehrter Herr Reinhalter, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage an die Bun…
Von
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Betreff
Ihre erneute Anfrage an die BFU
Datum
26. Juli 2018 08:43
Status
Sehr geehrter Herr Reinhalter, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) vom 26.07.2018. Unabhängig, in welchen Land das Luftfahrzeug zugelassen wurde, liegt die Federführung der Untersuchung in dem Land, auf welchen das Luftfahrzeug verunfallt ist. Aus diesem Grund liegt sowohl die Federführung der Untersuchung, als auch die Auskunftspflicht bei dieser entsprechenden Behörde, hier die französische Flugunfalluntersuchungbehörde. Grundlage für dieses Vorgehen sind die internationalen Regularien und Gesetze, festgelegt in der International Civil Aviation Organisation (ICAO) im Annex 13 und in der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU VO 996/2010). Mit freundlichen Grüßen,