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Fragen zum Brandschutz am Flughafen Düsseldorf

Der Brandschutz am Flughafen Düsseldorf erscheint fragwürdig. Durch immer höhere Passagieraufkommen entstehen höhere Risiken.
Daraus ergeben sich für mich folgende einfachen Fragen:
1. Wie weit ist die größte Entfernung, bis zu einem Ausgang?
2. Aber welcher Personenzahl ist eine Evakuierung im gesetzlichen Rahmen nicht mehr möglich?
3. Wie breit ist die engste Stelle?
4. Welche Prozentzahlen für Alkoholika sind in den Shops zulässig?
5. Warum sind Hindernisse und Brandlasten, wie etwa durch die Shops zulässig?
6. Wurden die Shops als Hindernisse berücksichtigt?
7. Wie wird der Rauchabzug bei niedrigen Decken sichergestellt?
8. Wird der Flugbetrieb unverzüglich gestoppt, wenn ein Brand ausbricht?
9. Wohin werden Flugzeuge umgeleitet, wenn wegen eines Brandes keine Landung erfolgen kann?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. September 2018
  • Frist
    2. November 2018
  • 0 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Fragen zum Brandschutz am Flughafen Düsseldorf [#33809]
Datum
29. September 2018 06:22
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Brandschutz am Flughafen Düsseldorf erscheint fragwürdig. Durch immer höhere Passagieraufkommen entstehen höhere Risiken. Daraus ergeben sich für mich folgende einfachen Fragen: 1. Wie weit ist die größte Entfernung, bis zu einem Ausgang? 2. Aber welcher Personenzahl ist eine Evakuierung im gesetzlichen Rahmen nicht mehr möglich? 3. Wie breit ist die engste Stelle? 4. Welche Prozentzahlen für Alkoholika sind in den Shops zulässig? 5. Warum sind Hindernisse und Brandlasten, wie etwa durch die Shops zulässig? 6. Wurden die Shops als Hindernisse berücksichtigt? 7. Wie wird der Rauchabzug bei niedrigen Decken sichergestellt? 8. Wird der Flugbetrieb unverzüglich gestoppt, wenn ein Brand ausbricht? 9. Wohin werden Flugzeuge umgeleitet, wenn wegen eines Brandes keine Landung erfolgen kann?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, bzgl. Ihres Antrages vom 29.09.2018 gebe ich Ihnen folgenden rechtlichen Hinweis:…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
AW: Fragen zum Brandschutz am Flughafen Düsseldorf [#33809]
Datum
4. Oktober 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, bzgl. Ihres Antrages vom 29.09.2018 gebe ich Ihnen folgenden rechtlichen Hinweis: Beim Ministerium für Verkehr des Landes NRW werden keine derartigen Informationen vorgehalten. Der Feuerschutz am Flughafen Düsseldorf fällt in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, in Bezug auf meine vorgehende Antwort möchte ich ergänzend deutlich machen, dass …
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
AW: Fragen zum Brandschutz am Flughafen Düsseldorf [#33809]
Datum
4. Oktober 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, in Bezug auf meine vorgehende Antwort möchte ich ergänzend deutlich machen, dass sich meine Aussage nur auf den Gebäudebrandschutz bezieht. Der flugbetriebliche Brandschutz, welcher vor allem europarechtlichen Vorgaben unterliegt, liegt selbstverständlich in der Zuständigkeit des Verkehrsministeriums. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrt<< Anrede >> die Antwort verwundert mich doch erheblich, denn schließlich müssten auch die…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Fragen zum Brandschutz am Flughafen Düsseldorf [#33809]
Datum
20. Oktober 2018 09:17
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> die Antwort verwundert mich doch erheblich, denn schließlich müssten auch diese Punkte im Rahmen des Kapazitätserweiterungsantrages des Düsseldorfer Flughafens geprüfte werden. Wie soll dies möglich sein, wenn Ihnen die Angaben nicht vorliegen? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 33809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, die Antwort bzgl. meiner Rückfrage steht noch aus. Bitte informieren Sie mich umg…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Fragen zum Brandschutz am Flughafen Düsseldorf [#33809]
Datum
2. November 2018 11:51
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Antwort bzgl. meiner Rückfrage steht noch aus. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 33809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage vom 2. November 2018 wurde mir zur Beantwortung übermittelt. Leider …
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Fragen zum Brandschutz am Flughafen Düsseldorf [#33809]
Datum
8. November 2018 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage vom 2. November 2018 wurde mir zur Beantwortung übermittelt. Leider ist die ursprüngliche Anfrage, die mir nicht bekannt ist, nicht mit enthalten. Die Fragen des Brandschutzes sind thematisch eher bei den Bau- und Ordnungsbehörden angesiedelt. Eventuell ist dieses auch der Grund dafür, dass mich die Ursprungsmail nicht erreicht hat. Da ich Ihre Fragen nicht kenne, würde ich Sie bitten, mir die Ursprungsmail noch einmal zu übermitteln, sofern darin auch Fragen enthalten sind, die sich auf den genehmigungsrechtlichen oder flugbetrieblichen Teil der Luftfahrtverwaltung beziehen. Bau- oder ordnungsrechtliche Fragen werde ich eher nicht beantworten können. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrt<< Anrede >> hier ist der Verlauf: https://fragdenstaat.de/a/33809 Das Ministerium für Ve…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Fragen zum Brandschutz am Flughafen Düsseldorf [#33809]
Datum
10. November 2018 09:34
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> hier ist der Verlauf: https://fragdenstaat.de/a/33809 Das Ministerium für Verkehr entscheidet über die Kapazitätserweiterung des Flughafen Düsseldorf, folglich muss auch geprüft werden, ob der Flughafen von der Infrastruktur her in der Lage ist den Katastrophen- und Brandschutz unter allen denkbaren Szenarien zu bewältigen. Für eine Abwägung mit der geboten Sorgfalt ist aus meiner Sicht unverzichtbar, dass auch diese Thematik sehr intensiven betrachtet wird. Schließlich wäre, nach der Loveparadekatastrophe und den Toten vom Flughafen Brand und trotz expliziter Hinweise auf die Thematik der Flucht- und Rettungswege, eine Entscheidung ohne diese Betrachtungen zumindest grob fahrlässig. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 33809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, der Brandschutz ist Gegenstand des Bauordnungsrechts. Eine Überschreitung des Umf…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Fragen zum Brandschutz am Flughafen Düsseldorf [#33809]
Datum
12. November 2018 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, der Brandschutz ist Gegenstand des Bauordnungsrechts. Eine Überschreitung des Umfangs der Baugenehmigung auf Grund einer geänderten Nutzung wäre ein genehmigungspflichtiger Tatbestand. Die durchführende Behörde wäre in diesem Falle die Bauaufsichtsbehörde. Die Landesluftfahrtverwaltung hat Berührungspunkte in den Bereichen des Feuerlösch- und Rettungswesens (hinsichtlich des Flugbetriebes) und der Notfallpläne gemäß der Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt Organisation. Diese Vorgaben werden beachtet und sind erfüllt. Mit freundlichen Grüßen