Fragen zum Einsatz der Polizei Duisburg am 1. Mai 2019

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen, da Ihr Social-Media-Team dies bis heute nicht geleistet hat.

1. Auf einen Foto ist zu erkennen, wie einer Ihrer Kollegen den gezeigten Hitlergruß ignorierte.
Quelle: https://twitter.com/ampoffcom/status/1123915666698928130
- Geschah dies auf Anweisung?
- Wenn nicht, wurden Ermittlungen gegen den Kollegen eingeleitet oder wurde dieser zumindest befragt?

2. Auf einen Video der Journalistin Anett Selle ist zu sehen, wie mehrere Polizisten gewalttätig gegen einen Demonstranten werden.
Quelle: https://twitter.com/Kreis_Weseler/status/1123568607739486208
- Wurden Ermittlungen gegen die Polizeibeamten wegen Körperverletzung eingeleitet?
- Wurden Ermittlungen gegen den Demonstranten wegen Körperverletzung eingeleitet, die er, wie ein anderer Beamter im Video behauptet, begangen hat?
- Auf den Video ist ersichtlich, wie der Demonstrant wegrennt. Es ist nicht, wie der Beamte behauptet, Tritte gegen den Polizeibeamten ersichtlich. Wie ist Ihre Einschätzung dazu?
Wurden disziplinarische Ermittlungen eingeleitet, um die Aussage des Beamten zu überprüfen?
- Wenn auch Sie diese Tritte nicht erkennen können, wie sehr schwächt dies in Ihrer Annahme die Glaubwürdigkeit von Polizist*innen bei Aussagen zu womöglich begangenen Straftaten?

3. Im Zusammenhang mit den Sticker der Identitäten Bewegung in einem Auto der Hundertschaft Duisburg wurden disziplinarrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
- Wie viele Polizist*innen sind bisher davon betroffen?
- Falls es einen dokumentierten Zwischenstand zu den Ermittlungen gibt, der den Innenministerium oder den Polizeipräsidenten zugesandt wurde, bitte ich diesen mir zukommen zu lassen. Bitte schwärzen Sie die personenbezogenen Daten im Bericht, damit dies nicht zu einer Ablehnung meiner Anfrage führt.

Die Beantwortung meiner Fragen können Sie gerne an <<E-Mail-Adresse>> schicken.

Herzlichen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zum Einsatz der Polizei Duisburg am 1. Mai 2019 [#139042]
Datum
9. Mai 2019 16:49
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen, da Ihr Social-Media-Team dies bis heute nicht geleistet hat. 1. Auf einen Foto ist zu erkennen, wie einer Ihrer Kollegen den gezeigten Hitlergruß ignorierte. Quelle: https://twitter.com/ampoffcom/status/1123915666698928130 - Geschah dies auf Anweisung? - Wenn nicht, wurden Ermittlungen gegen den Kollegen eingeleitet oder wurde dieser zumindest befragt? 2. Auf einen Video der Journalistin Anett Selle ist zu sehen, wie mehrere Polizisten gewalttätig gegen einen Demonstranten werden. Quelle: https://twitter.com/Kreis_Weseler/status/1123568607739486208 - Wurden Ermittlungen gegen die Polizeibeamten wegen Körperverletzung eingeleitet? - Wurden Ermittlungen gegen den Demonstranten wegen Körperverletzung eingeleitet, die er, wie ein anderer Beamter im Video behauptet, begangen hat? - Auf den Video ist ersichtlich, wie der Demonstrant wegrennt. Es ist nicht, wie der Beamte behauptet, Tritte gegen den Polizeibeamten ersichtlich. Wie ist Ihre Einschätzung dazu? Wurden disziplinarische Ermittlungen eingeleitet, um die Aussage des Beamten zu überprüfen? - Wenn auch Sie diese Tritte nicht erkennen können, wie sehr schwächt dies in Ihrer Annahme die Glaubwürdigkeit von Polizist*innen bei Aussagen zu womöglich begangenen Straftaten? 3. Im Zusammenhang mit den Sticker der Identitäten Bewegung in einem Auto der Hundertschaft Duisburg wurden disziplinarrechtliche Ermittlungen eingeleitet. - Wie viele Polizist*innen sind bisher davon betroffen? - Falls es einen dokumentierten Zwischenstand zu den Ermittlungen gibt, der den Innenministerium oder den Polizeipräsidenten zugesandt wurde, bitte ich diesen mir zukommen zu lassen. Bitte schwärzen Sie die personenbezogenen Daten im Bericht, damit dies nicht zu einer Ablehnung meiner Anfrage führt. Die Beantwortung meiner Fragen können Sie gerne an <<E-Mail-Adresse>> schicken. Herzlichen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Duisburg
Auskunftsersuchen IFG Beiliegende Anlage übersende ich zur Kenntnis. i.A.
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
Auskunftsersuchen IFG
Datum
20. Mai 2019 13:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
image001.png
17,7 KB


Beiliegende Anlage übersende ich zur Kenntnis. i.A.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen IFG [#139042] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort. Leider wurde im S…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen IFG [#139042]
Datum
21. Mai 2019 20:30
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort. Leider wurde im Schreiben vom 20. Mai 2019 keine Frage ausführlich beantwortet. Zu 1.: Frage: "1. Auf einen Foto ist zu erkennen, wie einer Ihrer Kollegen den gezeigten Hitlergruß ignorierte. Quelle: https://twitter.com/ampoffcom/status/1123915666698928130 - Geschah dies auf Anweisung? - Wenn nicht, wurden Ermittlungen gegen den Kollegen eingeleitet oder wurde dieser zumindest befragt?" Sie schreiben in Ihrer Antwort, dass dies der Kriminalinspektion Staatsanwaltschaft Duisburg zur Bewertung der strafrechtlichen Relevanz vorliegt. Richtet sich die Bewertung "nur" gegen denjenigen, der den Hitlergruß gezeigt hat oder auch gegen den Beamten? Zu 2.: Ich habe Ihnen ein Video verlinkt, welches eindeutig die Gewalt und Falschaussagen des Polizeibeamten zeigt. Sie schreiben, "Hinweise auf strafbares Verhalten von Polizeibeamtinnen/ -beamten liegen in diesem Zusammenhang nicht vor." Da kann ja wohl etwas nicht stimmen oder? Zudem habe ich folgendes weiterhin gefragt: "- Wenn auch Sie diese Tritte nicht erkennen können, wie sehr schwächt dies in Ihrer Annahme die Glaubwürdigkeit von Polizist*innen bei Aussagen zu womöglich begangenen Straftaten?" Diese Frage wurde von Ihnen gar nicht kommentiert. Zu 3. Diesen Punkt haben Sie vollkommen ignoriert. Ich bitte daher nochmals darum, meine Anfrage zu beantworten. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Duisburg
Auskunftsersuchen IFG Beiliegende Anlage übersende ich zur Kenntnis. i.A.
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
Auskunftsersuchen IFG
Datum
12. Juni 2019 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
514,0 KB
image001.png
17,7 KB


Beiliegende Anlage übersende ich zur Kenntnis. i.A.