Guten Morgen Herr Stein,
im Folgenden erhalten Sie unsere Antworten auf Ihre Fragen.
Gibt es bei Ihnen ein Essensangebot mit bewusstem Fokus auf den sozialen bzw. bezahlbaren Charakter?
** Falls ja: Aus was besteht dieses? Wie hoch sind die (Produktions-)Kosten und was ist der Verkaufspreis? Wird es jeden Tag angeboten? Wie groß ist der Anteil dieses Essens an den Gesamtessenszahlen?
Die Preise für das gesamte Angebot in der Mensa orientieren sich an sozialen, d. h. bedarfswirtschaftlichen Grundsätzen. Jede:r Studierende soll sich täglich ein warmes Mittagessen leisten können. Grundsätzlich zahlt der studentische Gast nur den Wareneinsatz und einen Teil der Personal- bzw. sonstigen Zubereitungskosten. Der übrige Kostenanteil wird subventioniert. Das ist sowohl der politische als auch der landesgesetzliche Auftrag der Studierendenwerke in Deutschland, und somit auch in Bonn gemäß Studierendenwerksgesetz NRW.
Dabei ist ein Teil des Mensaangebots beim Studierendenwerk Bonn relativ stark subventioniert, etwa die sog. Hauptkomponenten, die Beilagen, die Salat-/Gemüsebar und vor allem der Eintopf (nur ein Euro!). Dieses Angebot gibt es täglich in allen Mensen. Der Anteil dieses relativ preisgünstigen „Basisangebots“ an den gesamten verkauften Essen beträgt bei den Studierenden bis zu zwei Drittel. Die Verkaufspreise sind dem Speiseplan unserer Webseite zu entnehmen.
Die so genannten Aktionsgerichte sind auskömmlicher kalkuliert, aber immer noch subventioniert (bei den Studierenden). Preise siehe Webseite.
Welche Angebote im Bereich der Gastronomie gibt es für Studis mit finanziellen Problemen?
** Sind diese (bevorzugt) vegan, vegetarisch oder davon unabhängig?
Wer sich in einer akuten finanziellen Notsituation befindet, kann einen Antrag auf den Freitisch stellen. Wird der Antrag bewilligt, gilt der Freitisch bis zum Ende des laufenden Semesters.
„Freitisch“ – was ist das? Kurz gesagt: kostenloses Essen für besonders bedürftige bzw. in Not geratene Studierende. Das Ziel war und ist, unkompliziert zu helfen.
Die Empfänger:innen sind montags bis freitags (außer an Feiertagen) pro Tag/pro Person zum Bezug der nachstehenden Mahlzeiten in den geöffneten gastronomischen Einrichtungen des Studierendenwerks Bonn berechtigt:
1) Ein Frühstück bestehend aus maximal zwei belegten Brötchen nach Angebot sowie einem Heißgetränk,
2) ein Mittagessen bestehend aus einer Hauptkomponente nach Angebot, maximal drei Nebenkomponenten nach Angebot sowie einem Getränk, alternativ Nutzung eines Angebots des Food-Trucks nebst Getränk,
3) nachmittags Nutzung eines herzhaften oder süßen Cafeteria-Angebots sowie ein Getränk.
Der Begriff und die Einrichtung des Freitischs sind schon recht alt. Bereits in den 1920er Jahren gab es für besonders bedürftige Studierende in Bonn ein kostenloses Mittagessen, eben den Freitisch. Organisiert wurde das damals vom Verein Studentenwohl – so hieß das Studierendenwerk Bonn früher.
Freitisch für Studierende der Uni Bonn in sozialen Härtefällen
Im Jahr 2016 haben wir den „Freitisch“ neu ins Leben gerufen und erstmals in einer fixen Kooperation gemeinsam mit dem AStA der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn verankert, um Studierende der Universität Bonn in sozialen Härtefällen zu unterstützen. Der Freitisch verfolgt schlicht das Ziel, Hunger zu vermeiden und damit die Studierfähigkeit zu erhalten. Aufgrund der aktuellen Krisen haben wir die Zulassungskriterien angepasst.
Freitisch für Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Im Sommer 2021 hat das Studierendenwerk eine entsprechende Vereinbarung mit dem AStA der Hochschule Bonn-Rhein Sieg geschlossen.
Der Freitisch wird beim jeweiligen AStA beantragt und dort geprüft.
Gibt es ein kostenloses oder vergünstigtes Essen für Kinder von Studierenden?
** Falls ja: Wie lautet die Regelung hierzu?
** Falls nein: Wurde dies bereits erwogen?
Ja. Wir bieten ein kostenfreies Essen für Kinder in allen unseren Mensen an, das BONN-A-PETIT.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in den Genuss von BONN-A-PETIT zu kommen:
- Sie sind studierender Elternteil
- Sie haben Kinder im Vor- und/oder Grundschulalter
- Sie besitzen eine Mensa-Card oder einen Ausweis mit Mensa-Card Funktion
- Sie füllen ein Antragsformular aus (siehe Downloadbereich Webseite)
- Sie lassen persönlich am info.point Ihre Kinder auf Ihrer Mensa-Card registrieren
- Sie zahlen bargeldlos mit Ihrer Mensa-Card Ihr eigenes Essen
- Das Essen wird in der Mensa gegessen. Es wird keine Mitnahme angeboten!
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dürfen die kleinen Gäste aus dem Mensa-Sortiment ein gleichwertiges Essen zum „Elternessen“ aussuchen und auf dem eigens dafür konzipierten Kinderteller genießen. Sollte der Hunger mal größer sein, gibt es für die Kinder selbstverständlich einen Nachschlag (Sättigungsbeilage, Salat, Gemüse, Dessert).
Gibt es ein Angebot für die Selbstversorgung von Studierenden?
** Falls ja: Wie sehen diese aus?
** Falls nein: Wurde dies erwogen?
Was ist darunter zu verstehen? Pantry-Küchen in der Mensa oder Mikrowellen? In diesem Sinne gibt es keine Angebote für die Selbstversorgung von Studierenden.
Unser Angebot in den Mensen und Cafeterien ist breit und vielfältig, und zudem vergleichsweise günstig. Zudem herrscht insbesondere zur Mittagszeit eine große Nachfrage in der Mensa, sodass die vorhandenen Platzkapazitäten ausschließlich für die „normalen“ Mensagäste zur Verfügung stehen.
Es gibt derzeit keine Erwägungen, ein Selbstversorgungsangebot im o. g. Sinne aufzubauen.
Oder meint „Selbstversorgung“ Automaten für Café, Snacks und Sonstiges? Dieses Angebot halten wir an zahlreichen Standorten vor.
Gibt es eine Regelung für Studierende von andere Standorten/Universitäten? Wie lautet diese?
Studierende von staatlichen Universitäten und Hochschulen, die einen Sozialbeitrag entrichten, haben das Recht, gegen Vorlage ihres Studierendenausweises den Mensa-Preis für Studierende in Anspruch zu nehmen. Das gilt auch für Studierende der Fernuniversität Hagen.
Viele Grüße