Fragen zum Themenkomplex "Soziales Essen für Studierende"

Anfrage an: Studierendenwerk Bonn

* Gibt es bei Ihnen ein Essensangebot mit bewusstem Fokus auf den sozialen bzw. bezahlbaren Charakter?
** Falls ja: Aus was besteht dieses? Wie hoch sind die (Produkions-)Kosten und was ist der Verkaufspreis? Wird es jeden Tag angeboten? Wie groß ist der Anteil dieses Essens an den Gesamtessenszahlen?
* Welche Angebote im Bereich der Gastronomie gibt es für Studis mit finanziellen Problemen?
** Sind diese (bevorzugt) vegan, vegetarisch oder davon unabhängig?
* Gibt es ein kostenloses oder vergünstigtes Essen für Kinder von Studierenden?
** Falls ja: Wie lautet die Regelung hierzu?
** Falls nein: Wurde dies bereits erwogen?
* Gibt es ein Angebot für die Selbstversorgung von Studierenden?
** Falls ja: Wie sehen diese aus?
** Falls nein: Wurde dies erwogen?
* Gibt es eine Regelung für Studierende von andere Standorten/Universitäten? Wie lautet diese?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    6. Juli 2023
  • Frist
    8. August 2023
  • 0 Follower:innen
Silvan Stein
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * …
An Studierendenwerk Bonn Details
Von
Silvan Stein
Betreff
Fragen zum Themenkomplex "Soziales Essen für Studierende" [#283356]
Datum
6. Juli 2023 13:06
An
Studierendenwerk Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Gibt es bei Ihnen ein Essensangebot mit bewusstem Fokus auf den sozialen bzw. bezahlbaren Charakter? ** Falls ja: Aus was besteht dieses? Wie hoch sind die (Produkions-)Kosten und was ist der Verkaufspreis? Wird es jeden Tag angeboten? Wie groß ist der Anteil dieses Essens an den Gesamtessenszahlen? * Welche Angebote im Bereich der Gastronomie gibt es für Studis mit finanziellen Problemen? ** Sind diese (bevorzugt) vegan, vegetarisch oder davon unabhängig? * Gibt es ein kostenloses oder vergünstigtes Essen für Kinder von Studierenden? ** Falls ja: Wie lautet die Regelung hierzu? ** Falls nein: Wurde dies bereits erwogen? * Gibt es ein Angebot für die Selbstversorgung von Studierenden? ** Falls ja: Wie sehen diese aus? ** Falls nein: Wurde dies erwogen? * Gibt es eine Regelung für Studierende von andere Standorten/Universitäten? Wie lautet diese?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Silvan Stein Anfragenr: 283356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283356/ Postanschrift Silvan Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Silvan Stein
Studierendenwerk Bonn
Guten Tag Herr Stein, gerne bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage, deren Beantwortung ich urlaubs…
Von
Studierendenwerk Bonn
Betreff
AW: Fragen zum Themenkomplex "Soziales Essen für Studierende" [#283356]
Datum
2. August 2023 15:10
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Stein, gerne bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage, deren Beantwortung ich urlaubsbedingt erst Ende August vornehmen werde können. Bis dahin bitte ich um Ihr Verständnis. Viele Grüße
Silvan Stein
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zum Themenkomplex "Soziales Essen für Studierende"…
An Studierendenwerk Bonn Details
Von
Silvan Stein
Betreff
AW: Fragen zum Themenkomplex "Soziales Essen für Studierende" [#283356]
Datum
24. April 2024 11:32
An
Studierendenwerk Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zum Themenkomplex "Soziales Essen für Studierende"“ vom 06.07.2023 (#283356) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 261 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Silvan Stein
Studierendenwerk Bonn
Guten Tag Herr Stein, wir haben Ihre Anfrage dankend erhalten und werden diese gemeinsam mit der Hochschulgastron…
Von
Studierendenwerk Bonn
Betreff
AW: Fragen zum Themenkomplex "Soziales Essen für Studierende" [#283356]
Datum
25. April 2024 10:07
Status
Guten Tag Herr Stein, wir haben Ihre Anfrage dankend erhalten und werden diese gemeinsam mit der Hochschulgastronomie bearbeiten. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Studierendenwerk Bonn
Guten Morgen Herr Stein, im Folgenden erhalten Sie unsere Antworten auf Ihre Fragen. Gibt es bei Ihnen ein Esse…
Von
Studierendenwerk Bonn
Betreff
AW: Fragen zum Themenkomplex "Soziales Essen für Studierende" [#283356]
Datum
3. Mai 2024 08:11
Status
Guten Morgen Herr Stein, im Folgenden erhalten Sie unsere Antworten auf Ihre Fragen. Gibt es bei Ihnen ein Essensangebot mit bewusstem Fokus auf den sozialen bzw. bezahlbaren Charakter? ** Falls ja: Aus was besteht dieses? Wie hoch sind die (Produktions-)Kosten und was ist der Verkaufspreis? Wird es jeden Tag angeboten? Wie groß ist der Anteil dieses Essens an den Gesamtessenszahlen? Die Preise für das gesamte Angebot in der Mensa orientieren sich an sozialen, d. h. bedarfswirtschaftlichen Grundsätzen. Jede:r Studierende soll sich täglich ein warmes Mittagessen leisten können. Grundsätzlich zahlt der studentische Gast nur den Wareneinsatz und einen Teil der Personal- bzw. sonstigen Zubereitungskosten. Der übrige Kostenanteil wird subventioniert. Das ist sowohl der politische als auch der landesgesetzliche Auftrag der Studierendenwerke in Deutschland, und somit auch in Bonn gemäß Studierendenwerksgesetz NRW. Dabei ist ein Teil des Mensaangebots beim Studierendenwerk Bonn relativ stark subventioniert, etwa die sog. Hauptkomponenten, die Beilagen, die Salat-/Gemüsebar und vor allem der Eintopf (nur ein Euro!). Dieses Angebot gibt es täglich in allen Mensen. Der Anteil dieses relativ preisgünstigen „Basisangebots“ an den gesamten verkauften Essen beträgt bei den Studierenden bis zu zwei Drittel. Die Verkaufspreise sind dem Speiseplan unserer Webseite zu entnehmen. Die so genannten Aktionsgerichte sind auskömmlicher kalkuliert, aber immer noch subventioniert (bei den Studierenden). Preise siehe Webseite. Welche Angebote im Bereich der Gastronomie gibt es für Studis mit finanziellen Problemen? ** Sind diese (bevorzugt) vegan, vegetarisch oder davon unabhängig? Wer sich in einer akuten finanziellen Notsituation befindet, kann einen Antrag auf den Freitisch stellen. Wird der Antrag bewilligt, gilt der Freitisch bis zum Ende des laufenden Semesters. „Freitisch“ – was ist das? Kurz gesagt: kostenloses Essen für besonders bedürftige bzw. in Not geratene Studierende. Das Ziel war und ist, unkompliziert zu helfen. Die Empfänger:innen sind montags bis freitags (außer an Feiertagen) pro Tag/pro Person zum Bezug der nachstehenden Mahlzeiten in den geöffneten gastronomischen Einrichtungen des Studierendenwerks Bonn berechtigt: 1) Ein Frühstück bestehend aus maximal zwei belegten Brötchen nach Angebot sowie einem Heißgetränk, 2) ein Mittagessen bestehend aus einer Hauptkomponente nach Angebot, maximal drei Nebenkomponenten nach Angebot sowie einem Getränk, alternativ Nutzung eines Angebots des Food-Trucks nebst Getränk, 3) nachmittags Nutzung eines herzhaften oder süßen Cafeteria-Angebots sowie ein Getränk. Der Begriff und die Einrichtung des Freitischs sind schon recht alt. Bereits in den 1920er Jahren gab es für besonders bedürftige Studierende in Bonn ein kostenloses Mittagessen, eben den Freitisch. Organisiert wurde das damals vom Verein Studentenwohl – so hieß das Studierendenwerk Bonn früher. Freitisch für Studierende der Uni Bonn in sozialen Härtefällen Im Jahr 2016 haben wir den „Freitisch“ neu ins Leben gerufen und erstmals in einer fixen Kooperation gemeinsam mit dem AStA der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn verankert, um Studierende der Universität Bonn in sozialen Härtefällen zu unterstützen. Der Freitisch verfolgt schlicht das Ziel, Hunger zu vermeiden und damit die Studierfähigkeit zu erhalten. Aufgrund der aktuellen Krisen haben wir die Zulassungskriterien angepasst. Freitisch für Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Im Sommer 2021 hat das Studierendenwerk eine entsprechende Vereinbarung mit dem AStA der Hochschule Bonn-Rhein Sieg geschlossen. Der Freitisch wird beim jeweiligen AStA beantragt und dort geprüft. Gibt es ein kostenloses oder vergünstigtes Essen für Kinder von Studierenden? ** Falls ja: Wie lautet die Regelung hierzu? ** Falls nein: Wurde dies bereits erwogen? Ja. Wir bieten ein kostenfreies Essen für Kinder in allen unseren Mensen an, das BONN-A-PETIT. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in den Genuss von BONN-A-PETIT zu kommen: - Sie sind studierender Elternteil - Sie haben Kinder im Vor- und/oder Grundschulalter - Sie besitzen eine Mensa-Card oder einen Ausweis mit Mensa-Card Funktion - Sie füllen ein Antragsformular aus (siehe Downloadbereich Webseite) - Sie lassen persönlich am info.point Ihre Kinder auf Ihrer Mensa-Card registrieren - Sie zahlen bargeldlos mit Ihrer Mensa-Card Ihr eigenes Essen - Das Essen wird in der Mensa gegessen. Es wird keine Mitnahme angeboten! Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dürfen die kleinen Gäste aus dem Mensa-Sortiment ein gleichwertiges Essen zum „Elternessen“ aussuchen und auf dem eigens dafür konzipierten Kinderteller genießen. Sollte der Hunger mal größer sein, gibt es für die Kinder selbstverständlich einen Nachschlag (Sättigungsbeilage, Salat, Gemüse, Dessert). Gibt es ein Angebot für die Selbstversorgung von Studierenden? ** Falls ja: Wie sehen diese aus? ** Falls nein: Wurde dies erwogen? Was ist darunter zu verstehen? Pantry-Küchen in der Mensa oder Mikrowellen? In diesem Sinne gibt es keine Angebote für die Selbstversorgung von Studierenden. Unser Angebot in den Mensen und Cafeterien ist breit und vielfältig, und zudem vergleichsweise günstig. Zudem herrscht insbesondere zur Mittagszeit eine große Nachfrage in der Mensa, sodass die vorhandenen Platzkapazitäten ausschließlich für die „normalen“ Mensagäste zur Verfügung stehen. Es gibt derzeit keine Erwägungen, ein Selbstversorgungsangebot im o. g. Sinne aufzubauen. Oder meint „Selbstversorgung“ Automaten für Café, Snacks und Sonstiges? Dieses Angebot halten wir an zahlreichen Standorten vor. Gibt es eine Regelung für Studierende von andere Standorten/Universitäten? Wie lautet diese? Studierende von staatlichen Universitäten und Hochschulen, die einen Sozialbeitrag entrichten, haben das Recht, gegen Vorlage ihres Studierendenausweises den Mensa-Preis für Studierende in Anspruch zu nehmen. Das gilt auch für Studierende der Fernuniversität Hagen. Viele Grüße