Fragen zum Unfall am 24. März 2015 in Prads-Haute-Bléone (Alpes-de-Haute-Provence, Frankreich) mit einem Airbus A320-211 Kennzeichen D-AIPX betrieben von Germanwings, Flugnummer 4U 9525

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Wo befinden sich bzw. unter welchem Verantwortungsbereich unterliegen der Flight Data Recorder (FDR) und der Cockpit Voice Recorder (CVR) des Airbus A320-211, Kennzeichen D-AIPX, betrieben von Germanwings, Flugnummer 4U 9525, verunfallt am 24. März 2015 in Prads-Haute-Bléone (Alpes-de-Haute-Provence, Frankreich) ?

- Inwiefern wurden das Wrack des verunfallten Flugzeugs geborgen? Was wurde geborgen? Wo befinden sich bzw. unter welchem Verantwortungsbereich unterliegen die geborgenen Teile?

- Bitte senden Sie mir bitte die von dem Flight Data Recorder (FDR) decodierten und extrahierten Daten zu.
- Bitte senden Sie mir bitte sämtliche von dem Cockpit Voice Recorder (CVR) extrahierten Audiospuren zu (vgl. BEA Abschlussbericht vom 13. März 2016, Seite 27).
- Bitte senden Sie mir das Transkript aller Audiospuren des Cockpit Voice Recorder (CVR) zu.

- Am 31.03.2015 berichtete die BILD-Zeitung, das von den letzten Momenten an Bord von Germanwings-Flug 4U9525 ein Video existiere, das BILD und das französische Magazin „Paris Match“ ansehen konnten. Das Video sei als Beweisstück klassifiziert worden. Wie authentisch ist dieses Video? Bitte senden Sie mir das Video zu.
(Artikel Bild-Zeitung: https://www.bild.de/news/ausland/flug-4u9525/video-germanwings-sekunden-bis-zum-absturz-40376768.bild.html).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG und § 8 EGovG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Dem Luftfahrt-Bundesamt liegen keine Informationen vor, Weiterleitung an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. März 2018
  • Frist
    10. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wo befinden si…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zum Unfall am 24. März 2015 in Prads-Haute-Bléone (Alpes-de-Haute-Provence, Frankreich) mit einem Airbus A320-211 Kennzeichen D-AIPX betrieben von Germanwings, Flugnummer 4U 9525 [#26938]
Datum
8. März 2018 21:01
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wo befinden sich bzw. unter welchem Verantwortungsbereich unterliegen der Flight Data Recorder (FDR) und der Cockpit Voice Recorder (CVR) des Airbus A320-211, Kennzeichen D-AIPX, betrieben von Germanwings, Flugnummer 4U 9525, verunfallt am 24. März 2015 in Prads-Haute-Bléone (Alpes-de-Haute-Provence, Frankreich) ? - Inwiefern wurden das Wrack des verunfallten Flugzeugs geborgen? Was wurde geborgen? Wo befinden sich bzw. unter welchem Verantwortungsbereich unterliegen die geborgenen Teile? - Bitte senden Sie mir bitte die von dem Flight Data Recorder (FDR) decodierten und extrahierten Daten zu. - Bitte senden Sie mir bitte sämtliche von dem Cockpit Voice Recorder (CVR) extrahierten Audiospuren zu (vgl. BEA Abschlussbericht vom 13. März 2016, Seite 27). - Bitte senden Sie mir das Transkript aller Audiospuren des Cockpit Voice Recorder (CVR) zu. - Am 31.03.2015 berichtete die BILD-Zeitung, das von den letzten Momenten an Bord von Germanwings-Flug 4U9525 ein Video existiere, das BILD und das französische Magazin „Paris Match“ ansehen konnten. Das Video sei als Beweisstück klassifiziert worden. Wie authentisch ist dieses Video? Bitte senden Sie mir das Video zu. (Artikel Bild-Zeitung: https://www.bild.de/news/ausland/flug-4u9525/video-germanwings-sekunden-bis-zum-absturz-40376768.bild.html). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG und § 8 EGovG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Luftfahrt-Bundesamt
SBl36 11302 180309 Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bun…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
SBl36 11302 180309 Antragsteller/in
Datum
9. März 2018 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Ihre Anfrage wurde an das zuständige Fachreferat des LBA weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Luftfahrt-Bundesamt
AW: SBl36 11302 180309 Antragsteller/in Ende Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre IFG- Anfrage vom …
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: SBl36 11302 180309 Antragsteller/in Ende
Datum
9. März 2018 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre IFG- Anfrage vom 8. März 2018. Hierzu liegen uns keine Informationen vor, bitte wenden Sie sich an die BFU: https://www.bfu-web.de/DE/BFU/bfu_node.… Mit freundlichen Grüßen

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AW: AW: SBl36 11302 180309 Antragsteller/in Ende [#26938] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: SBl36 11302 180309 Antragsteller/in Ende [#26938]
Datum
9. März 2018 14:20
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich werde mich dann an die BFU wenden. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in