Fragen zum Unfall am 24. März 2015 in Prads-Haute-Bléone (Alpes-de-Haute-Provence, Frankreich) mit einem Airbus A320-211 Kennzeichen D-AIPX betrieben von Germanwings, Flugnummer 4U 9525
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wo befinden sich bzw. unter welchem Verantwortungsbereich unterliegen der Flight Data Recorder (FDR) und der Cockpit Voice Recorder (CVR) des Airbus A320-211, Kennzeichen D-AIPX, betrieben von Germanwings, Flugnummer 4U 9525, verunfallt am 24. März 2015 in Prads-Haute-Bléone (Alpes-de-Haute-Provence, Frankreich) ?
- Inwiefern wurden das Wrack des verunfallten Flugzeugs geborgen? Was wurde geborgen? Wo befinden sich bzw. unter welchem Verantwortungsbereich unterliegen die geborgenen Teile?
- Bitte senden Sie mir bitte die von dem Flight Data Recorder (FDR) decodierten und extrahierten Daten zu.
- Bitte senden Sie mir bitte sämtliche von dem Cockpit Voice Recorder (CVR) extrahierten Audiospuren zu (vgl. BEA Abschlussbericht vom 13. März 2016, Seite 27).
- Bitte senden Sie mir das Transkript aller Audiospuren des Cockpit Voice Recorder (CVR) zu.
- Am 31.03.2015 berichtete die BILD-Zeitung, das von den letzten Momenten an Bord von Germanwings-Flug 4U9525 ein Video existiere, das BILD und das französische Magazin „Paris Match“ ansehen konnten. Das Video sei als Beweisstück klassifiziert worden. Wie authentisch ist dieses Video? Bitte senden Sie mir das Video zu.
(Artikel Bild-Zeitung: https://www.bild.de/news/ausland/flug-4u9525/video-germanwings-sekunden-bis-zum-absturz-40376768.bild.html).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG und § 8 EGovG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Ergebnis der Anfrage
Dem Luftfahrt-Bundesamt liegen keine Informationen vor, Weiterleitung an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung.
Information nicht vorhanden
-
Datum8. März 2018
-
10. April 2018
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!