Fragen zur Ausländerbehörde in der Keplerstraße 2, 10589 Berlin.

Diese Fragen beziehen sich auf Ausländerbehörde in der Keplerstraße 2, 10589 Berlin.

Sind genug Kapazitäten zur Abwicklung aller Besucher vorhanden?

Ist eine Barrierefreie Abwicklung möglich?

Beschreiben sie Bitte den Prozess der Abwicklung für Besucher ohne Termin (also alle offene Wochentage ausser Mittwoch).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2019
  • Frist
    26. November 2019
  • 7 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zur Ausländerbehörde in der Keplerstraße 2, 10589 Berlin. [#169039]
Datum
22. Oktober 2019 06:44
An
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Diese Fragen beziehen sich auf Ausländerbehörde in der Keplerstraße 2, 10589 Berlin. Sind genug Kapazitäten zur Abwicklung aller Besucher vorhanden? Ist eine Barrierefreie Abwicklung möglich? Beschreiben sie Bitte den Prozess der Abwicklung für Besucher ohne Termin (also alle offene Wochentage ausser Mittwoch).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Sehr geehrteAntragsteller/in zu den von Ihnen gestellten Fragen führen wir keine Akten. Ich versuche dennoch, Ih…
Von
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Betreff
AW: Fragen zur Ausländerbehörde in der Keplerstraße 2, 10589 Berlin. [#169039]
Datum
22. Oktober 2019 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu den von Ihnen gestellten Fragen führen wir keine Akten. Ich versuche dennoch, Ihnen die Fragen zu beantworten: 1. Sind genug Kapazitäten zur Abwicklung aller Besucher (in der Keplerstraße) vorhanden? Die Bedienung von Vorsprechenden ohne Termin findet montags und dienstags von 7 bis 14 Uhr und donnerstags von 10 bis 18 Uhr statt. Grundsätzlich sind wir dabei immer bestrebt, die verfügbaren personellen Kapazitäten so auszuschöpfen, dass möglichst alle Vorsprechenden am selben Tag bedient werden können. Ob dies gelingt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie insbesondere der an dem Tag verfügbaren Personalstärke und natürlich der Zahl der Vorsprechenden, die im Jahresverlauf gewissen Schwankungen unterliegt. Beispielhaft möchte ich auf diese aktuellen Informationen von unserer Homepage hinweisen: https://www.berlin.de/labo/willkommen... 2. Ist eine barrierefreie Abwicklung möglich? Soweit Sie auf die infrastrukturellen Bedingungen im Dienstgebäude abstellen, verweise ich darauf, dass - der Zugang zum Dienstgebäude rollstuhlgerecht ist, - und ein rollstuhlgerechter Aufzug - sowie ein rollstuhlgerechtes WC vorhanden sind. Informationen zum Standort finden Sie im Service-Portal: https://service.berlin.de/standort/32... 3. Beschreiben Sie bitte den Prozess der Abwicklung für Besucher ohne Termin (also alle offenen Wochentage außer Mittwoch). Es sind zwei Konstellationen zu unterscheiden: a) Person bekommt eine Wartenummer: Sofern die mitgebrachten Unterlagen vollständig sind und alle aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, kann der Antrag auf die Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels bearbeitet und entschieden werden. Ansonsten wird ein Folgetermin vereinbart. b) Person bekommt wegen zu hohen Kundenandrangs keine Wartenummer: Abhängig von der Personalstärke und der Zahl der Vorsprechenden (s. 1.) wird versucht, einen Termin für die Vorsprache an einem anderen Tag zu vergeben. Anderenfalls wird die Person darauf verwiesen, selbst online einen Termin zu buchen. Neue Termine werden täglich freigeschaltet. Hierzu verweise ich auch auf die Informationen auf unserer Homepage: https://www.berlin.de/labo/willkommen... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für die schnelle Beantwortung. Ich habe noch zwei Nachfragen: Zu 1. Ist hier …
An Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragen zur Ausländerbehörde in der Keplerstraße 2, 10589 Berlin. [#169039]
Datum
22. Oktober 2019 18:36
An
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für die schnelle Beantwortung. Ich habe noch zwei Nachfragen: Zu 1. Ist hier eine Aufstockung von dem bestehenden Personellen Kapazitäten geplant? Zu 3.a: Ist zum Bekommen einer Wartenummer ein vorheriger Eintrag in einer Liste nötig? Heute gegen 5 Uhr morgens erklärte mir ein Besucher der Ausländerbehörde, dass er sich heute um 0:01 (Also gestern Mitternacht) in einer Liste eingetragen hatte und dies nötig sei um eine Wartenummer zu ziehen. Die Person, die ich begleitete bekam aber ohne einen Listeneintrag eine Wartenummer. Und eine kleine Richtigstellung zu 3. b: Nach meinem Kenntnisstand erfolgt zumindestens für die meisten Personen, die keine Wartenummer für dem Tag bekommen konnten keine Terminvergabe und keinen Verweis auf Online Termine am Mittwoch. Hier werden Besucher jedeglich vom Security-Personal informiert, dass keine Plätze verfügbar sind. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169039

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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Jähnke bat mich Ihre weiterführende E-Mail zu beantworten. Eine personelle Auf…
Von
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Betreff
AW: Fragen zur Ausländerbehörde in der Keplerstraße 2, 10589 Berlin. [#169039]
Datum
24. Oktober 2019 11:51
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Jähnke bat mich Ihre weiterführende E-Mail zu beantworten. Eine personelle Aufstockung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Die von Ihnen beschriebene Liste wird nicht durch die Behörde gesteuert. Diese Liste wird von unseren Kunden eigenständig geführt, damit diese die Möglichkeit haben während der Wartezeiten aus der Reihe treten zu können. Für die Bearbeitung bei der Ausländerbehörde ist diese Liste nicht von Relevanz. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass diese Liste nicht täglich erstellt wird, sondern nur wenn dafür von den Kunden selbst der bedarf gesehen wird. Wir versuchen dem Publikumsandrang dahingehend etwas gerecht zu werden, indem wir bereits 90 Minuten vor Beginn unserer Öffnungszeiten Wartenummern vergeben und unsere Kunden sich in den beheizten Warteraum setzen können. Kunden die am jeweiligen Tag nicht bedient werden können, erhalten in der Regel einen Termin. An Tagen stark erhöhten Publikumsandranges kann es passieren, dass Kunden ohne Bedienung und auch ohne Terminangebot weggeschickt werden müssen. Dies ist insbesondere der Fall zu Beginn des Semesterwechsels im März/April und September/Oktober. So beliefen sich die Vorsprachen im Juli und August auf ca. 3.800 pro Monat, im September auf 4.500 und im Oktober sind wir bereits nach zwei Dritteln des Monats bei 4.000 Vorsprachen. Mit freundlichen Grüßen