Fragen zur Digitalen Alarmierung im Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein

Anfrage an das Referat Projektmanagement, Technik und IT im Brand- und Katastrophenschutz, Aufsicht LFKS, Auslandsangelegenheiten:

Im
"Newsletter 1/2019 - Mit Informationen aus dem Brand-und Katastrophenschutz und dem Rettungsdienst"
heißt es auf Seite 15:
"
Digitale Alarmierung
Übergabe der Projektleitung an den LDI
[...]
Der Netzaufbau (Rollout) begann zunächst im Leitstellenbereich Landau.
Derzeit befindet sich dieser Bereich noch im Probebetrieb.
Zurzeit werden dort fünf Lokationen (Freckenfeld, Herxheim-Weyher, Contwig-Stambach, Wilgartswiesen und Lustadt) für eine verbesserte Versorgung mit zusätzlichen Sende- und Empfangsanlagen (DAU) ausgestattet."
"

Die sogenannte "EMF-Karte" der Bundesnetzagentur zeigt bundesweit alle Standorte, die eine sogenannte Standortbescheinigung benötigen, also alle Standorte mit einer Funkanlage mit einer Strahlungsleistung über 10 W EIRP.
Die EMF Karte ist zugänglich unter
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html

Ich habe nun erwartet, dass die EMF-Karte im Bereich von Wilgartswiesen eine "sonstige Funkanlage" zeigt, was auf den oben genannten Digitalen Alarmumsetzer hindeuten würde.
Das ist aktuell aber nicht der Fall.

In den
"Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen zur Nutzung von Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben"
unter
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VV_BOS.pdf;jsessionid=11960B5048E21B578E9FCD3168ABC073?__blob=publicationFile&v=6
heißt es dazu
"1.6.1 Ortsfeste Funkstellen
Der Grenzwert der maximal zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung ortsfester Funkstellen, einschließlich Relaisfunkstellen und Digitalen Alarmumsetzern beträgt 316 W (25 dBW)"

Meine Fragen:

1) Ist der Digitale Alarmumsetzer (DAU) in Wilgartswiesen schon in Betrieb ?

2) Ist der DAU deshalb nicht in der EMF-Karte zu finden, weil die Strahlungsleistung unter 10 W EIRP beträgt ?
Oder wurde dessen Inbetriebnahme noch nicht der Bundesnetzagentur gemeldet ?

3) Welche Gemeinden bzw. Gebiete versorgt der DAU in Wilgartswiesen ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfrage an das…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zur Digitalen Alarmierung im Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein [#245327]
Datum
2. April 2022 12:41
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anfrage an das Referat Projektmanagement, Technik und IT im Brand- und Katastrophenschutz, Aufsicht LFKS, Auslandsangelegenheiten: Im "Newsletter 1/2019 - Mit Informationen aus dem Brand-und Katastrophenschutz und dem Rettungsdienst" heißt es auf Seite 15: " Digitale Alarmierung Übergabe der Projektleitung an den LDI [...] Der Netzaufbau (Rollout) begann zunächst im Leitstellenbereich Landau. Derzeit befindet sich dieser Bereich noch im Probebetrieb. Zurzeit werden dort fünf Lokationen (Freckenfeld, Herxheim-Weyher, Contwig-Stambach, Wilgartswiesen und Lustadt) für eine verbesserte Versorgung mit zusätzlichen Sende- und Empfangsanlagen (DAU) ausgestattet." " Die sogenannte "EMF-Karte" der Bundesnetzagentur zeigt bundesweit alle Standorte, die eine sogenannte Standortbescheinigung benötigen, also alle Standorte mit einer Funkanlage mit einer Strahlungsleistung über 10 W EIRP. Die EMF Karte ist zugänglich unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html Ich habe nun erwartet, dass die EMF-Karte im Bereich von Wilgartswiesen eine "sonstige Funkanlage" zeigt, was auf den oben genannten Digitalen Alarmumsetzer hindeuten würde. Das ist aktuell aber nicht der Fall. In den "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen zur Nutzung von Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VV_BOS.pdf;jsessionid=11960B5048E21B578E9FCD3168ABC073?__blob=publicationFile&v=6 heißt es dazu "1.6.1 Ortsfeste Funkstellen Der Grenzwert der maximal zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung ortsfester Funkstellen, einschließlich Relaisfunkstellen und Digitalen Alarmumsetzern beträgt 316 W (25 dBW)" Meine Fragen: 1) Ist der Digitale Alarmumsetzer (DAU) in Wilgartswiesen schon in Betrieb ? 2) Ist der DAU deshalb nicht in der EMF-Karte zu finden, weil die Strahlungsleistung unter 10 W EIRP beträgt ? Oder wurde dessen Inbetriebnahme noch nicht der Bundesnetzagentur gemeldet ? 3) Welche Gemeinden bzw. Gebiete versorgt der DAU in Wilgartswiesen ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245327/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich wie folgt: In Wilgartswiesen wurde kein…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Fragen zur Digitalen Alarmierung im Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein [#245327]
Datum
6. April 2022 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich wie folgt: In Wilgartswiesen wurde kein zusätzlicher Standort errichtet. Die dort damals stellenweise vorhandenen Versorgungslücken konnte über einen anderen Standort behoben werden. Dementsprechend gibt es bei der BNetzA keine Angaben. Gleiches gilt auch für die Standorte Freckenfeld, Herxheim-Weyer und Lustadt. Der Satz in der von Ihnen genannten Quelle "Zurzeit werden dort fünf Lokationen (Freckenfeld, Herxheim-Weyher, Contwig-Stambach, Wilgartswiesen und Lustadt) für eine verbesserte Versorgung mit zusätzlichen Sende- und Empfangsanlagen (DAU) ausgestattet." ist leider missverständlich. Die Versorgung dieser Bereiche konnte über zusätzliche Technik an anderen Standorten (z.B. Richtantennen oder andere technische Ausführungen) sichergestellt werden. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die detaillierte Antwort. Mit fr…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragen zur Digitalen Alarmierung im Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein [#245327]
Datum
8. April 2022 17:19
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die detaillierte Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245327/

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Guten Tag, ich bin bis zum 9. Mai 2022 nicht im Dienst erreichbar. In dringenden (!) Fällen wenden Sie sich bitt…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Automatische Antwort: Fragen zur Digitalen Alarmierung im Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein [#245327]
Datum
8. April 2022 17:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, ich bin bis zum 9. Mai 2022 nicht im Dienst erreichbar. In dringenden (!) Fällen wenden Sie sich bitte an [geschwärzt] ([geschwärzt]) oder [geschwärzt] ([geschwärzt]). Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]