Fragen zur Durchführung des Projekts "Neuausrichtung von Verwaltungsprozessen im Bereich Kindertagesbetreuung" für die Stadt Bremen
Die folgende Anfrage bezieht sich auf das Projekt „Neuausrichtung von Verwaltungsprozessen im Bereich Kindertagesbetreuung“ der Senatorin für Kinder und Bildung („SKB“) in Bremen, welches ab 2018 in Verbindung mit Dataport in Bremen umgesetzt wurde. Die Anfrage bezieht sich darüber hinaus auf alle direkten und indirekten Leistungen Dataports im Zusammenhang mit dem Projekt, die im Verlauf des Projekts oder im Anschluss daran, aufbauend auf den Arbeiten des Projekts, getätigt wurden oder werden. Dies schließt auch Leistungen ein, die nicht im Rahmen des Projekts geleistet wurden oder werden, jedoch unterstützend für, ergänzend zu oder begleitend neben den Leistungen des Projekts von Datport erbracht wurden oder werden, soweit diese auf Arbeitsergebnisse des Projekts aufbauen, ergänzen, erweitern, modifizieren oder nutzen etc.
Ich frage vor diesem Hintergrund die Zurverfügungstellung der folgenden Informationen an, über die Dataport verfügt. Die Daten sollen aufgeschlüsselt nach Geschäftsjahren für die Jahre 2018 bis 2023 bereitgestellt werden:
1. Nennung aller Angebote und Angebotspreise für Dientleistungen, die Dataport oder Subunternehmen gegenüber der SKB erbracht haben, aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen:
a) Beratung/Projektkoordination/Projektleitung,
b) Hosting/Serverbetrieb/Technische Leistungen für den Einsatz von Software (selbst und/oder von Dritten erstellt),
c) Anwenderbetreuung/Support/Help-Desk (für Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie für Nutzer/Bürger),
d) Mieten/Lizenzen/Kaufpreise für Software von Dritten (aufgeschlüsselt nach Rechnungstellern),
e) Programmierung/Softwareentwicklung/Test/Implementierung von Softwareerweiterungen, Komponenten, Systemen, Schnittsellen etc. (von Dataport selbst und/oder durch Dritte geleistet, aufgeschlüsselt nach Rechnungstellern).
2. Nennung aller Rechnungen und Rechnungsbeträge für Dientleistungen, die Dataport oder Subunternehmen gegenüber der SKB in Rechnung gestellt haben, aufgeschlüsselt nach gleicher Systematik wie unter Punkt 1, Abs. a) bis e).
3. Nennung aller Kosten und Rechnungsbeträge für die Durchführung von Ausschreibungsverfahren.
4. Nennung der Firmen bzw. der Personen, die zur Abgabe eines Angebots für Ausschreibungen aufgefordert wurden, sowie Nennung der Firmen bzw. der Personen, die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben.
5. Nennung aller von Dataport vorgesehenen Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung des Projekts inklusive der dafür vorgesehenen Personalstellen auf Seiten Dataports.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 10 Nr. 3 IZG-SH nur dann einen Grund zur Verweigerung der Bekanntgabe darstellen können, sofern diese private Interessen betreffen. Bei Dataport handelt es sich jedoch um eine Anstalt öffentlichen Rechts, die sich nicht auf den Schutz von etwaigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berufen kann (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.03.2005 – 4 LB 26/04 und VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.03.2015 – 8 A 8/14, Rn. 66).
Schwärzungen werden als (teilweise) Ablehnung des Antrags nach § 6 Abs. 1 Satz 1 IZG-SH gewertet. Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 IZG-SH ist auch diese Entscheidung zu begründen.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 IZG-SH bitte ich ausdrücklich darum, die Informationen via E-Mail zur Verfügung zu stellen.
Anfrage abgelehnt
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Datum25. Juli 2024
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27. August 2024
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