Fragen zur Erhebung von Kontaktdaten bei Friseur, Sportverein, Gaststätten oä.
1. Welche Daten werden vepflichtend von wem erhoben+gespeichert?
2. Wer hat wann Zugriff auf die Daten, Welche Behörden haben wann Zugriff auf die Daten?
3. Wie lange werden die Daten gespeichert bei a) Unternehmnen und b)Behörde`.Wann werden Daten wieder gelöscht?
4. Wann werden die Daten an die 'Behörden weitergeleitet? Wer definiert einen Verdachtsfall? Was ist ein positiver Fall? Wer definiert das?
5. Wie ist das genaue Verfahren, wenn ein Verdachtsfall festgestellt wird. Welche Unterschiede bestehen zum bisherigen gesetzlichen vorgeschrieben Verfahren?
(Benachrichtigung des Gesundheitsamt)
Warum wird eine zusätzliche Erhebung erforderlich?
6. Welche Mindestanforderungen an Datensicherheit bestehen?
7. Wie beurteilt der Datenschutzbeauftragte allgemein diese Verpflichtung zur Speicherung bezügl.der Zulässigkeit/Rechtmässigkeit im Rahmen der Datenschutzverordnung?
Information nicht vorhanden
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Datum22. Mai 2020
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24. Juni 2020
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