Fragen zur Feuerwehr/Rettungsdienst

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich würde mich freuen wenn sie mir eine Kopie des akutellen Rettungsdienstbereichsplans der Stadt Cottbus zukommen lassen könnten. Sollte dies Datenschutzrechtlich nicht möglich sein würde es mir genügen wenn Sie mir folgende Fragen beantworten können.

1. Wie viele Rettungswachen, Feuer- und Rettungswachen sowie andere Standorte die mit dem Rettungsdienst zu tun haben die Stadt vorhält.

2. Wo befinden sich diese Standorte?
3. Welche Fahrzeuge werden an den Standorten vorgehalten und welche Dienstzeit haben diese?

Ich hoffe das es möglich gemacht wird mir den Bereichsplan zu schicken oder mir meine Fragen zu beantworten.
Und im Interesse der Allgemeinheit würde mich noch folgende Fragen Interessieren.

1. Wie viele Mitarbeiter hat die Berufsfeuerwehr Cottbus?

2. Wie viele sind Beamte und wie viel sind nur Angestellt?

3. Aus einem Zeitungsartikel der Lausitzer Rundschau vom 28. Juni 2019 (*) hieß es das die Feuerwehr einen Personalmangel hat (Hier ein Zitat"Der Personalmangel ist massiv.") , ist dies noch aktuell?

4. Falls Personalmangel besteht, Wie viel Mitarbeiter fehlen ungefähr? Und wie hat die Stadt Cottbus vor dieses Problem zu lösen?

Ich hoffe sie können mir weiterhelfen

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2022
  • Frist
    25. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadt Cottbus/Chóśebuz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zur Feuerwehr/Rettungsdienst [#249723]
Datum
22. Mai 2022 23:30
An
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich würde mich freuen wenn sie mir eine Kopie des akutellen Rettungsdienstbereichsplans der Stadt Cottbus zukommen lassen könnten. Sollte dies Datenschutzrechtlich nicht möglich sein würde es mir genügen wenn Sie mir folgende Fragen beantworten können. 1. Wie viele Rettungswachen, Feuer- und Rettungswachen sowie andere Standorte die mit dem Rettungsdienst zu tun haben die Stadt vorhält. 2. Wo befinden sich diese Standorte? 3. Welche Fahrzeuge werden an den Standorten vorgehalten und welche Dienstzeit haben diese? Ich hoffe das es möglich gemacht wird mir den Bereichsplan zu schicken oder mir meine Fragen zu beantworten. Und im Interesse der Allgemeinheit würde mich noch folgende Fragen Interessieren. 1. Wie viele Mitarbeiter hat die Berufsfeuerwehr Cottbus? 2. Wie viele sind Beamte und wie viel sind nur Angestellt? 3. Aus einem Zeitungsartikel der Lausitzer Rundschau vom 28. Juni 2019 (*) hieß es das die Feuerwehr einen Personalmangel hat (Hier ein Zitat"Der Personalmangel ist massiv.") , ist dies noch aktuell? 4. Falls Personalmangel besteht, Wie viel Mitarbeiter fehlen ungefähr? Und wie hat die Stadt Cottbus vor dieses Problem zu lösen? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249723/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zur Feuerwehr/Rettungsdienst“ vom 22.05…
An Stadt Cottbus/Chóśebuz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragen zur Feuerwehr/Rettungsdienst [#249723]
Datum
25. Juni 2022 09:15
An
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zur Feuerwehr/Rettungsdienst“ vom 22.05.2022 (#249723) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fragen zur Feuerwehr/Rettungsdienst“ [#249723]
Datum
30. Juni 2022 18:03
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/249723/ Leider wurde meine Anfrage ohne Antwort bis jetzt nicht beantwortet. Auch auf eine erneute Erinnerung wurde nicht reagiert. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 249723.pdf Anfragenr: 249723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249723/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
919,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stadt Cottbus/Chóśebuz
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres Informationszugangsersuchens vom 22.05.2022 ergeht hie…
Von
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Betreff
Zwischenbescheid zum Zugangsersuchen #249723 "Fragen zur Feuerwehr/Rettungsdienst"
Datum
14. Juli 2022 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres Informationszugangsersuchens vom 22.05.2022 ergeht hiesiger Zwischenbescheid gem. § 6 Abs. 1 S. 7 Hs. 2 AIG. Zwar liegt der auskunftspflichtigen Stelle bereits der überwiegende Teil an den um Zugang ersuchten Informationen vor, jedoch konnten einzelne Informationen nicht abschließend aufbereitet werden. Eine vollständige Beantwortung wird Ihnen bis zum 29.07.2022 in Aussicht gestellt. Ich bitte Sie, die Verzögerung und insbesondere das Versäumnis eines fristgerechten Zwischenbescheides zu entschuldigen. Freundlicher Gruß
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Ihre Fragen zu Feuerwehr/Rettungsdienst in Cottbus [#249723] Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend …
Von
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Betreff
Ihre Fragen zu Feuerwehr/Rettungsdienst in Cottbus [#249723]
Datum
18. Juli 2022 11:32
Status
geschwärzt
720,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend übermittle ich Ihnen die gewünschten Informationen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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