Fragen zur Infektionslage bezüglich Corona/Covid-19 - insbesondere hinsichtlich Bildungseinrichtungen sowie bzgl. Impfung gegen Corona/Covid-19

Ich versuche mir ein Bild über die Infektionslage vor Ort im zuständigen Gebiet des Gesundheitsamtes zu machen. Besonders interessiert bin ich hinsichtlich Daten im Bereich Bildung und Frühbildung, aber auch bezüglich Impfungen. Deshalb möchte ich Sie bitten, mir folgende Auskunft im Rahmen der Transparenzgesetze (siehe unten) zu geben.

1. Wie viele Corona Ausbrüche gab es in Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen seit September 2020 (jeweils auf einen Monat bezogen, damit wir es in Relation mit den jeweiligen Maßnahmen setzen können). Wenn möglich, auch bitte unter Angabe der folgenden Auskunft: Wurden in dieser Zeit von den Lehrer:innen/Erzieher:innen/Schüler:innen in der Einrichtung, in welcher der Ausbruch passiert ist, Masken getragen?

2. Wie viele Personen waren jeweils betroffen? Gab es Cluster in verschiedenen Klassen? Hingen die verschiedenen Fälle eventuell privat zusammen? Welche Altersgruppen waren betroffen?

3. In wie vielen Fällen lag eine Ansteckung von Erwachsenen auf Kinder, in wie vielen Fällen von Kindern auf Erwachsene vor?

4. Wie wurde differenziert / ausgeschlossen, ob bei einem Ausbruch, die Ansteckung eventuell durch private Kontakte außerhalb der Schulzeit erfolgte?

5. Wie oft wurden nach / gleichzeitig bei positiven Schultests bei Kindern, weitere Mitglieder in der Familie oder im Umfeld des Kinds gefunden?

6. Wie viele Lehrer:innen/Erzieher:innen/Schüler:innen mit positiven Tests wurden gegen Covid-19 schon zweimal geimpft oder waren weniger als 6 Monate genesen?

7. Wie viele Personen, welche bereits geimpft worden sind, sind dennoch an Covid-19 erkrankt? Wie viele davon waren hospitalisiert? Wie viele davon sind gestorben? Bitte in der Auflistung, sofern möglich, unterscheiden nach den Kategorien: Eine Impfung erhalten, zwei Impfungen erhalten, zwei Impfungen erhalten und 14 Tage Abstand lag vor.

Ich bedanke mich für die Auskunft und bitte um zeitnahe Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen gesetzlichen Fristen. Gerne können Sie mir auch rückmelden, wann Sie mir diese Information zukommen lassen werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte leiten Sie intern die Schreiben im zuständigen Amt (z. B. Landratsamt / Gesundheitsamt / usw.) weiter, sofern dieses hier statt Ihnen zuständig sein sollte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich versuche mir ein Bil…
An Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zur Infektionslage bezüglich Corona/Covid-19 - insbesondere hinsichtlich Bildungseinrichtungen sowie bzgl. Impfung gegen Corona/Covid-19 [#223181]
Datum
11. Juni 2021 20:58
An
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich versuche mir ein Bild über die Infektionslage vor Ort im zuständigen Gebiet des Gesundheitsamtes zu machen. Besonders interessiert bin ich hinsichtlich Daten im Bereich Bildung und Frühbildung, aber auch bezüglich Impfungen. Deshalb möchte ich Sie bitten, mir folgende Auskunft im Rahmen der Transparenzgesetze (siehe unten) zu geben. 1. Wie viele Corona Ausbrüche gab es in Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen seit September 2020 (jeweils auf einen Monat bezogen, damit wir es in Relation mit den jeweiligen Maßnahmen setzen können). Wenn möglich, auch bitte unter Angabe der folgenden Auskunft: Wurden in dieser Zeit von den Lehrer:innen/Erzieher:innen/Schüler:innen in der Einrichtung, in welcher der Ausbruch passiert ist, Masken getragen? 2. Wie viele Personen waren jeweils betroffen? Gab es Cluster in verschiedenen Klassen? Hingen die verschiedenen Fälle eventuell privat zusammen? Welche Altersgruppen waren betroffen? 3. In wie vielen Fällen lag eine Ansteckung von Erwachsenen auf Kinder, in wie vielen Fällen von Kindern auf Erwachsene vor? 4. Wie wurde differenziert / ausgeschlossen, ob bei einem Ausbruch, die Ansteckung eventuell durch private Kontakte außerhalb der Schulzeit erfolgte? 5. Wie oft wurden nach / gleichzeitig bei positiven Schultests bei Kindern, weitere Mitglieder in der Familie oder im Umfeld des Kinds gefunden? 6. Wie viele Lehrer:innen/Erzieher:innen/Schüler:innen mit positiven Tests wurden gegen Covid-19 schon zweimal geimpft oder waren weniger als 6 Monate genesen? 7. Wie viele Personen, welche bereits geimpft worden sind, sind dennoch an Covid-19 erkrankt? Wie viele davon waren hospitalisiert? Wie viele davon sind gestorben? Bitte in der Auflistung, sofern möglich, unterscheiden nach den Kategorien: Eine Impfung erhalten, zwei Impfungen erhalten, zwei Impfungen erhalten und 14 Tage Abstand lag vor. Ich bedanke mich für die Auskunft und bitte um zeitnahe Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen gesetzlichen Fristen. Gerne können Sie mir auch rückmelden, wann Sie mir diese Information zukommen lassen werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte leiten Sie intern die Schreiben im zuständigen Amt (z. B. Landratsamt / Gesundheitsamt / usw.) weiter, sofern dieses hier statt Ihnen zuständig sein sollte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223181/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 11.06.2021, mit der Sie Zugang zu amtlichen Informati…
Von
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Fragen zur Infektionslage bezüglich Corona/Covid-19 - insbesondere hinsichtlich Bildungseinrichtungen sowie bzgl. Impfung gegen Corona/Covid-19 [#223181]
Datum
13. Juli 2021 11:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 11.06.2021, mit der Sie Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz beantragen. Für eine Auskunftserteilung, mittels derer Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gewährt wird, ist gemäß § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit Tarifstelle 5 des Gebührenverzeichnis 1 der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 (Verwaltungsgebührensatzung) eine Gebühr zu erheben. Für die von Ihnen begehrte Auskunft wird auf Grundlage des prognostizierten Verwaltungsaufwands eine Gebühr in Höhe von maximal 3160 € (bei geschätztem Zeitaufwand von 50 Stunden à 63,20 €) erhoben werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag in Ansehung dessen weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zur Infektionslage bezüglich Corona/Covi…
An Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragen zur Infektionslage bezüglich Corona/Covid-19 - insbesondere hinsichtlich Bildungseinrichtungen sowie bzgl. Impfung gegen Corona/Covid-19 [#223181]
Datum
13. Juli 2021 21:57
An
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragen zur Infektionslage bezüglich Corona/Covid-19 - insbesondere hinsichtlich Bildungseinrichtungen sowie bzgl. Impfung gegen Corona/Covid-19“ vom 11.06.2021 (#223181) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Stattdessen wurde ich hingewiesen, dass für Beantwortung meiner Anfrage eine Gebühr gemäß § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit Tarifstelle 5 des Gebührenverzeichnis 1 der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 (Verwaltungsgebührensatzung) erheben wird. Hinweis: Das Gesundheitsamt aus dem Ortenaukreis in Offenburg hat versucht, zeit- und sachgerecht eine ähnliche Anfrage zu beantworten. Siehe hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/fragen-zur-infektionslage-bezuglich-coronacovid-19-insbesondere-hinsichtlich-bildungseinrichtungen-sowie-bzgl-impfung-gegen-coronacovid-19-4/ Kann ich genauso viel Transparenz und Bürgernähe auch bei Ihnen erwarten? Ich werde parallel zu dieser Rückmeldung auch eine Anfrage beim Landesdatenschutzbeauftragten stellen, der insbesondere die aus meiner Sicht unrealistische Zeit- und Kostenschätzung überprüfen soll. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223181/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fragen zur Infektionslage bezüglich Corona/Covid-19 - insbesondere hinsichtlich Bildungseinrichtungen sowie bzgl. Impfung gegen Corona/Covid-19“ [#223181]
Datum
22. September 2021 18:34
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223181/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage nicht zeitgerecht beantwortet wurde und die Frist zur Antwort überschritten wurde. Außerdem bitte ich Sie aus meiner Sicht unrealistische Zeit- und Kostenschätzung überprüfen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223181.pdf Anfragenr: 223181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223181/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fragen zur Infektionslage bezüglich Corona/Covid-19 - insbesondere hinsichtlich Bildungseinrichtungen sowie bzgl. Impfung gegen Corona/Covid-19“ [#223181]
Datum
22. September 2021 18:34
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 22. September 2021, unser Az.: 0221.4-15/240 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr o. g. Sc…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 22. September 2021, unser Az.: 0221.4-15/240
Datum
23. November 2021 09:48
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
881,1 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Sehr Antragsteller/in mit Bezug auf Ihre E-Mail vom 11.06.2021 hatten wir Ihnen am 13. Juli 2021 den prognostizie…
Von
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Fragen zur Infektionslage bezüglich Corona/Covid-19 - insbesondere hinsichtlich Bildungseinrichtungen sowie bzgl. Impfung gegen Corona/Covid-19 [#223181]
Datum
16. Februar 2022 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Bezug auf Ihre E-Mail vom 11.06.2021 hatten wir Ihnen am 13. Juli 2021 den prognostizierten Verwaltungsaufwand skizziert und gefragt, ob Sie Ihren Antrag in Ansehung dessen weiterverfolgen möchten. Darauf folgte indes eine Korrespondenz mit dem Büro des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg zu den von Ihnen formulierten Fragen, nachdem Sie sich zur Klärung Ihres Anliegens dorthin gewandt hatten. Wir weisen darauf hin, dass ein Anspruch auf Informationszugang nach Landesinformationsfreiheitsgesetz nur auf vorhandene Informationen besteht. Das Gesundheitsamt unterliegt keiner Verpflichtung, Informationen zu beschaffen und bei anderen Einrichtungen anzufragen; auch eine besondere Form der Aufbereitung kann nicht gefordert werden. Darauf hat das Büro des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg in der Kommunikation nochmals hingewiesen. Unten senden wir Ihnen in blauer Schrift direkt bei Ihren Fragen unsere Rückmeldungen. Mit freundlichen Grüßen