Fragen zur Zulassung von Coronatests für die Testung von gesunden symptomlosen Schülerinnen und Schülern an bayerischen Schulen
Bei den in den bayerischen Schulen verwendeten Tests (https://download.aponeo.de/beipackzettel/08031526.pdf) heißt es: "VERWENDUNGSZWECK:
Er ist für die schnelle qualitative Bestimmung von SARS-CoV-2-Virus-Antigen in anterioren Nasenabstrichen (Nase vorne) von Personen mit Verdacht auf COVID-19 innerhalb der ersten sieben Tage nach Auftreten der Symptome konzipiert. Der SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest soll nicht als einzige Grundlage für die Diagnose oder den Ausschluss einer SARS-CoV-2-Infektion verwendet werden."
Es braucht also Symptome, damit dieser Test nach dem § 4 Absatz 1 MPBetreibV seiner Zweckbestimmung entsprechend angewendet werden kann.
Dürfen diese Tests von bayerischen Lehrkräften an gesunde minderjährige symptomlose Schülerinnen und Schülern in rechtlich zulässiger Weise ausgehändigt werden, damit die symptomlosen Schüler im Anschluß diesen unzweckmäßigen Test an ihrem Körper durchzuführen haben?
Lehrkräfte kommen ja auch nicht auf die Idee, vor Unterrichtsbeginn an symptomlose Schüler prophylaktisch Aspirin zu verteilen, da die Schüler asymptomatische Kopfschmerzen haben könnten.
Hat Aspirin für den o.g. Fall eine Zulassung durch das BfArM?
Wenn nein, warum nicht?
Beim CLINITEST®Rapid COVID-19 Antigen Test (https://cdn0.scrvt.com/39b415fb07de4d9656c7b516d8e2d907/312a3a8c8a89f5b0/5e640bcc7f09/CLINITEST-Rapid-COVID-19-Antigen-Test-PI-Healgen-CE-Rev.-G_German.pdf) steht
"Der Test kann von medizinischem Fachpersonal bis zu zehn Tage nach Auftreten der Symptome oder zum Screening von asymptomatischen Personen oder von Personen aus Gebieten mit geringer Infektionsprävalenz verwendet werden. "
Dieser Test kann also nur von medizinischem Fachpersonal verwendet werden.
Hat dieser Test eine Zulassung für die Selbsttestung von gesunden minderjährigen symptomlosen Schülerinnen und Schülern an bayerischen Schulen?
Welche Medizinprodukte haben ebenfalls eine Zulassung für asymptomatische bzw. symptomlose Patienten?
Falls es keine zugelassenen Medizinprodukte für diese Fälle gibt, warum hat dann der CLINITEST®Rapid COVID-19 Antigen Test eine Zulassung zur Testung von asymptomatische bzw. symptomlose Patienten erhalten?
In der Drucksache 11084 (http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0011084.pdf) schreibt die bayerische Staatsregierung unter Punkt 8.1: "Schließlich gibt es vermutlich auch Ansteckungen durch Personen, die zwar infiziert und infektiös waren, aber gar nicht erkrankten (asymptomatische Übertragung). Diese Ansteckungen spielen vermutlich jedoch eine untergeordnete Rolle."
In der Studie "Post-lockdown SARS-CoV-2 nucleic acid screening in nearly ten million residents of Wuhan, China" (https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w) heißt es:
"Die Entdeckungsrate asymptomatischer positiver Fälle war sehr niedrig, und es gab keine Hinweise auf eine Übertragung von asymptomatischen positiven Personen auf nachgewiesene enge Kontakte."
Wie kann ein asymptomatischer Test überhaupt entwickelt und zugelassen werden, wenn wissenschaftlich gar nicht erwiesen ist, dass es asymptomatische Fälle überhaupt gibt?
Kann garantiert ausgeschlossen werden, dass die asymptomatisch positiv getesteten Personen nicht einfach nur falsch-positiv getestete Personen sind?
Können Sie mir bitte die Spezifität und Sensitivität der o.g. Tests in Prozent mitteilen?
Läßt sich daraus die Falsch-Positiv-Rate der Test erkennen?
Dürfen von ihrer Behörde zugelassene Teststäbchen, die sich minderjährige bayerische Schülerinnen und Schüler 3x in der Woche in die Nase schieben müssen, damit sie am Schulunterricht teilnehmen dürfen, mit dem giftigen und krebserregenden Ethylenoxid (EO) sterilisiert sein?
(https://www.bundestag.de/resource/blob/855010/c4f7cd7247eef3df7fb32ea56cdf6a5c/WD-8-045-20-pdf-data.pdf)
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Datum30. September 2021
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2. November 2021
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