Fragenkatalog, an die Deutsche Post AG, zum Sonntagsarbeitsverbots

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus der Onlineausgabe der Ostsee-Zeitung, vom 01.07.15, kann man entnehmen, dass
Ihr Ministerium der Deutschen Post AG einen Fragenkatalog im Bezug auf die Verstöße gegen die Sonntagsarbeit hat zukommen lassen.
http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Wochenlanger-Streik-Post-in-MV-unter-Beschuss

Bitte senden Sie mir diesen Fragenkatalog in elektronischer Form zu.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und bedanke mich für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Juli 2015
  • Frist
    4. August 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, aus der Onlineausgabe der Ostsee-Zeitung, vom…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragenkatalog, an die Deutsche Post AG, zum Sonntagsarbeitsverbots [#10418]
Datum
1. Juli 2015 13:14
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, aus der Onlineausgabe der Ostsee-Zeitung, vom 01.07.15, kann man entnehmen, dass Ihr Ministerium der Deutschen Post AG einen Fragenkatalog im Bezug auf die Verstöße gegen die Sonntagsarbeit hat zukommen lassen. http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Wochenlanger-Streik-Post-in-MV-unter-Beschuss Bitte senden Sie mir diesen Fragenkatalog in elektronischer Form zu. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und bedanke mich für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 10 IFG M-V ist für die Geltendmachung eines Informationsanspruches nach IFG M…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Betreff
AW: Fragenkatalog, an die Deutsche Post AG, zum Sonntagsarbeitsverbots [#10418]
Datum
1. Juli 2015 18:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 10 IFG M-V ist für die Geltendmachung eines Informationsanspruches nach IFG M-V ein entsprechender Antrag schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Ein Antrag per E-Mail genügt insoweit nicht (vgl. IFG M-V mit Erläuterungen, hrsg. durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V, zu § 10, S. 80). Sofern Sie weiter an Ihrem Informationsbegehren festhalten, bitte ich um formgerechte Antragsstellung (Fax unter der unten angegebenen Nummer mit Angabe Ihrer Absenderdaten ist möglich). Soweit uns dieser Antrag vorliegt, werden wir diesen umgehend prüfen. Ich weise bereits jetzt daraufhin, dass auch eine Auskunftserteilung elektronisch per einfacher E-Mail nicht vorgesehen ist (vgl. 4 IFG M-V). Mit freundlichen Grüßen