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Fragenkatalog zur Impfkampagne des GM Dr. Karl Lauterbach,

In den Nachrichten vom 17.12.2021 wurde berichtet, dass Gesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach persönlich Impfungen an Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren im Zoo Hannover sowie am 17.01.2022 in einem Schweriner Impfzentrumdurchgeführt hat. Die Aktion stand im Zusammenhang mit der Ankündigung einer massiven „Booster-Impfkampagne“ seitens des Gesundheitsministers (https://www.youtube.com/watch?v=j3PziAimBOk.). Laut RP Online wird Herr Dr. Lauterbach als Impfarzt bezeichnet, welcher bereits vor seiner Zeit als Bundesminister im Frühjahr im Impfzentrum Leverkusen ausgeholfen habe.

Nun war zu dem Zeitpunkt bekannt, dass Kinder weder Pandemietreiber sind noch zu der vulnerablen Gruppe zählen. Auch kann bekanntermaßen eine Impfung die Infektion mit und Weitergabe von Covid-19 nicht verhindern. Es fehlte also zu diesem Zeitpunt die medizinische Indikation diese Gruppe zu impfen.

Hierzu meine Fragen in Bezug auf die Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä 1997):

1. Verfügte Herr Dr. Lauterbach gemäß §4 (1 ) für die Berufsausübung über die erforderliche Fortbildung zur Erhaltung und Entwicklung erforderlicher Fachkenntnisse und (2) wurden diese für die Ausübung seiner Tätigkeit als Impfarzt der Ärztekammer nachgewiesen?

2. Wurden bei der medienwirksamen Aktion zur medizinischen Behandlung Minderjähriger gemäß §7 (1) noch die Menschenwürde seiner Patienten im erforderlichen Maße gewahrt und die Persönlichkeitsrechte hinreichend geachtet?

3. Verfügte Herr Dr. Lauterbach bei der Durchführung der Behandlung über eine Berufshaftpflichtversicherung? Liegt der Ärztekammer ein entsprechender Nachweis vor? Gemäß §21 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern. Ohne Berufshaftpflichtversicherung dürfen Ärzte nicht praktizieren (siehe VGH München, Beschluss v. 19.07.2013 – 21 ZB 12.2581).

4. Ist es statthaft und entspricht es dem Ethos eines Arztes (ärztliches Gelöbnis) medizinische Behandlungen zur Durchsetzung politischer Ziele (Einschränkung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten) medienwirksam in Szene zu setzen?

Ich sehe Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2022
  • Frist
    23. Dezember 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ärztekammer Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragenkatalog zur Impfkampagne des GM Dr. Karl Lauterbach, [#263607]
Datum
20. November 2022 15:03
An
Ärztekammer Nordrhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den Nachrichten vom 17.12.2021 wurde berichtet, dass Gesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach persönlich Impfungen an Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren im Zoo Hannover sowie am 17.01.2022 in einem Schweriner Impfzentrumdurchgeführt hat. Die Aktion stand im Zusammenhang mit der Ankündigung einer massiven „Booster-Impfkampagne“ seitens des Gesundheitsministers (https://www.youtube.com/watch?v=j3PziAimBOk.). Laut RP Online wird Herr Dr. Lauterbach als Impfarzt bezeichnet, welcher bereits vor seiner Zeit als Bundesminister im Frühjahr im Impfzentrum Leverkusen ausgeholfen habe. Nun war zu dem Zeitpunkt bekannt, dass Kinder weder Pandemietreiber sind noch zu der vulnerablen Gruppe zählen. Auch kann bekanntermaßen eine Impfung die Infektion mit und Weitergabe von Covid-19 nicht verhindern. Es fehlte also zu diesem Zeitpunt die medizinische Indikation diese Gruppe zu impfen. Hierzu meine Fragen in Bezug auf die Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä 1997): 1. Verfügte Herr Dr. Lauterbach gemäß §4 (1 ) für die Berufsausübung über die erforderliche Fortbildung zur Erhaltung und Entwicklung erforderlicher Fachkenntnisse und (2) wurden diese für die Ausübung seiner Tätigkeit als Impfarzt der Ärztekammer nachgewiesen? 2. Wurden bei der medienwirksamen Aktion zur medizinischen Behandlung Minderjähriger gemäß §7 (1) noch die Menschenwürde seiner Patienten im erforderlichen Maße gewahrt und die Persönlichkeitsrechte hinreichend geachtet? 3. Verfügte Herr Dr. Lauterbach bei der Durchführung der Behandlung über eine Berufshaftpflichtversicherung? Liegt der Ärztekammer ein entsprechender Nachweis vor? Gemäß §21 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern. Ohne Berufshaftpflichtversicherung dürfen Ärzte nicht praktizieren (siehe VGH München, Beschluss v. 19.07.2013 – 21 ZB 12.2581). 4. Ist es statthaft und entspricht es dem Ethos eines Arztes (ärztliches Gelöbnis) medizinische Behandlungen zur Durchsetzung politischer Ziele (Einschränkung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten) medienwirksam in Szene zu setzen? Ich sehe Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <[geschwärzt]> <[geschwärzt]> Anfragenr: 263607 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/263607/upload/8ea1ca184c73c27c70c11fd2a295667567d17225/ Postanschrift <[geschwärzt]> <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ärztekammer Nordrhein
[geschwärzt], wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage und erlauben uns, zu Ihren Fragen wie folgt Stellung zu nehmen: …
Von
Ärztekammer Nordrhein
Betreff
WG: Fragenkatalog zur Impfkampagne des GM Dr. Karl Lauterbach, [#263607]
Datum
22. November 2022 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
[geschwärzt], wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage und erlauben uns, zu Ihren Fragen wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Die Einhaltung des § 4 der Berufsordnung für die Nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte wird nicht dauer- oder regelhaft überprüft, sondern nur in den Fällen, in denen die Umstände eine Prüfung erforderlich erscheinen lassen. 2. Zweifel an der von Ihnen beschriebenen Impfaktion bestehen in berufsrechtlicher Hinsicht nicht. 3. Für die Einhaltung der Vorgaben der Berufsordnung sind zunächst die Ärztinnen und Ärzte selber verantwortlich. Auch das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung wird regelhaft nicht geprüft, sondern nur dann, wenn die Versicherer die Beendigung eines Versicherungsverhältnisses der Kammer mitteilen oder andere Umstände vermuten lassen, dass eine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung nicht oder nicht mehr besteht. 4. Wir gehen davon aus, dass die betroffenen Impflinge bzw. Ihre gesetzlichen Vertreter Ihre Einwilligung gegeben haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] ) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Sehr geehrte Damen und Herren, der Landesärztekammer unterliegt die Berufsaufsicht, welche ein tragendes Elemente…
An Ärztekammer Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Fragenkatalog zur Impfkampagne des GM Dr. Karl Lauterbach, [#263607]
Datum
23. November 2022 17:36
An
Ärztekammer Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Landesärztekammer unterliegt die Berufsaufsicht, welche ein tragendes Elemente der ärztlichen Selbstverwaltung ist. Hier hat die Ärztekammer die gesetzliche Pflicht für das Einhalten beruflicher Grundsätze zu sorgen. Festgehalten sind diese in der ärztlichen Berufsordnung als verbindliche Regeln für das Verhalten gegenüber den Patienten sowie untereinander. Dieser Pflicht sind Sie mit ihrer ausweichenden Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 4 nicht nachgekommen. Das fragliche Verhalten von Dr. Karl Lauterbach als Politiker und Impfarzt gibt mehr als Anlass für die Durchführung einer Prüfung. Zu Frage 1) Die erforderliche Fortbildung zur Erhaltung und Entwicklung erforderlicher Fachkenntnisse für die Berufsausübung als „Impfarzt“ ist zu prüfen und gegenüber der Ärztekammer durch Dr. Karl Lauterbach nachweisen zu lassen. Eine Stellungnahme ihrerseits ist von Dr. Karl Lauterbach einzufordern. Zu Frage 2) Die Frage bezog sich nicht darauf, ob Zweifel an der medienwirksamen Impfaktion bestehen, sondern ob gemäß §7 (1) der MBO-Ä noch die Menschenwürde seiner minderjährigen Patienten im erforderlichen Maße gewahrt und die Persönlichkeitsrechte hinreichend geachtet wurden? Zu Frage 3) Die Landesärztekammer hat zu prüfen, ob Herr Dr. Lauterbach gemäß §21 hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Impfarzt versichert war. Eine Überprüfung ist durchzuführen. Sollte keine Berufshaftpflicht vorgelegen haben, ist die Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs zu prüfen. Zu Frage 4) Die Frage bezog sich nicht auf die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, sondern auf ihre rechtliche Einschätzung, ob es statthaft ist und dem Ethos eines Arztes entspricht (ärztliches Gelöbnis) medizinische Behandlungen zur Durchsetzung politischer Ziele (Einschränkung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten) medienwirksam in Szene zu setzen? Als zuständige Landesärztekammer verantworten Sie die Einhaltung der Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte und sind letztlich und insbesondere für das Handeln von Dr. Karl Lauterbach als Impfarzt sowie den hieraus entstehenden Folgen mitverantwortlich. Ich darf Sie daher erneut bitten, gemäß ihrer gesetzlichen Pflicht für die Einhaltung beruflicher Grundsätze nachzukommen und die Fragen nach durchgeführter Prüfung zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/263607/upload/8ea1ca184c73c27c70c11fd2a295667567d17225/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.