Frauen im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehrverwaltung

Wie viele Frauen haben im Bundesministerium der Verteidigung jedes Jahr von 1955 bis 1975 gearbeitet und in welchen Tätigkeiten?
Wie viele Frauen haben in der Bundeswehrverwaltung jedes Jahr von 1955 bis 1975 gearbeitet und was waren dort ihre Tätigkeiten?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Frauen ha…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frauen im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehrverwaltung [#186514]
Datum
13. Mai 2020 13:52
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Frauen haben im Bundesministerium der Verteidigung jedes Jahr von 1955 bis 1975 gearbeitet und in welchen Tätigkeiten? Wie viele Frauen haben in der Bundeswehrverwaltung jedes Jahr von 1955 bis 1975 gearbeitet und was waren dort ihre Tätigkeiten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186514 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1333 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13.05.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Frauen im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehrverwaltung [#186514]
Datum
14. Mai 2020 09:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1333 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13.05.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 13. Mai 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1333 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1333 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 13.05…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Frauen im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehrverwaltung [#186514]
Datum
11. Juni 2020 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1333 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 13.05.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1333 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 13. Mai 2020 (Bezug 1.). Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Nachdem im Bundesministerium der Verteidigung keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen identifiziert werden konnten und es sich möglicherweise um einen militärhistorischen Sachverhalt handeln könnte, habe ich Ihre Anfrage heute an das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) mit der Bitte um Beantwortung abgegeben. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. Mai 2020 an das Bundesministerium der Verteidi…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Frauen im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehrverwaltung [#186514] vom 13.05.2020
Datum
19. Juni 2020 11:02
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. Mai 2020 an das Bundesministerium der Verteidigung. Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr wurde beauftragt, Ihnen zu antworten. Unsere Dienststelle ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes. Über die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Personalakten verfügen wir nicht. Diese befinden sich, soweit sie überliefert sind, im Bundesarchiv. Diese Dienststelle gehört nicht zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Wir haben im Rahmen unserer Möglichkeiten die einschlägige wissenschaftliche Literatur hinsichtlich Ihrer Anfrage ausgewertet. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen gesuchten Daten dort nicht ermittelt werden konnten. Ich empfehle Ihnen daher, sich an das Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv, Freiburg (<<E-Mail-Adresse>>) zu wenden. Mit freundlichen Grüßen