Frauen in Führungspositionen

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um die Zusendung folgender Informationen:

- Quote an Frauen im Filialbereich
- Quote an Frauen in den B-Besoldungsgruppen (oder vergleichbare Angestelltenpositionen) in den Hauptverwaltungen
- Quote an Frauen in den B-Besoldungsgruppen (oder vergleichbare Angestelltenpositionen) in der Zentrale

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2017
  • Frist
    10. März 2017
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Marcel Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Zusendung folgender Informationen: …
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Marcel Müller
Betreff
Frauen in Führungspositionen [#20202]
Datum
5. Februar 2017 18:29
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Zusendung folgender Informationen: - Quote an Frauen im Filialbereich - Quote an Frauen in den B-Besoldungsgruppen (oder vergleichbare Angestelltenpositionen) in den Hauptverwaltungen - Quote an Frauen in den B-Besoldungsgruppen (oder vergleichbare Angestelltenpositionen) in der Zentrale Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Marcel Müller <<E-Mail-Adresse>>

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Müller, zu ihrer IFG Anfrage vom 5.2.2017 nehmen wir wie folgt Stellung: Quote an Frauen im …
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Frauen in Führungspositionen [#20202]
Datum
3. März 2017 08:32
Status
Sehr geehrter Herr Müller, zu ihrer IFG Anfrage vom 5.2.2017 nehmen wir wie folgt Stellung: Quote an Frauen im Filialbereich: 39,4 % Quote an Frauen in den B-Besoldungsgruppen (oder vergleichbare Angestelltenpositionen) in den Hauptverwaltungen: 16,0 % Quote an Frauen in den B-Besoldungsgruppen (oder vergleichbare Angestelltenpositionen) in der Zentrale: 15,1 % Mit freundlichen Grüßen