Freie Kindergartenplätze

bitte teilen Sie mir mit, wie viele freie Kindergartenplätze es in der Verbandsgemeinde Asbach gibt (Stichtag 01.01.2018) , aufgeschlüsselt nach den in den Ortsgemeinden zur Verfügung stehenden Einrichtung, sowie der Anzahl der in den Ortsgemeinden wohnenden Kinder, die einen Antrag gestellt, jedoch keinen Platz erhalten haben. Sofern möglich, bitte die Kinderzahlen aufgeteilt nach mit / ohne Migrationshintergrund.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Januar 2018
  • Frist
    3. März 2018
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte teilen S…
An Kreisverwaltung Neuwied Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freie Kindergartenplätze [#26369]
Datum
30. Januar 2018 17:15
An
Kreisverwaltung Neuwied
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir mit, wie viele freie Kindergartenplätze es in der Verbandsgemeinde Asbach gibt (Stichtag 01.01.2018) , aufgeschlüsselt nach den in den Ortsgemeinden zur Verfügung stehenden Einrichtung, sowie der Anzahl der in den Ortsgemeinden wohnenden Kinder, die einen Antrag gestellt, jedoch keinen Platz erhalten haben. Sofern möglich, bitte die Kinderzahlen aufgeteilt nach mit / ohne Migrationshintergrund.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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