Freie und Hansestadt Hamburg: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz

Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:
1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,
- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)
- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)
- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren
jeweils gegliedert nach
- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)
- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)
beide Punkte untergliedert nach
- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)

(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde wegen nicht zuständigkeit zurückgewiesen. Am nächsten Tag gab es keine Möglichkeit mehr darauf bezug zu nehmen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Februar 2022
  • Frist
    5. März 2022
  • 0 Follower:innen
Thomas Werk
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Harburg - Fachamt Gesundheit – Gesundheitsschutz Details
Von
Thomas Werk
Betreff
Freie und Hansestadt Hamburg: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239799]
Datum
3. Februar 2022 11:23
An
Bezirksamt Harburg - Fachamt Gesundheit – Gesundheitsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab: 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...) - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund) - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren jeweils gegliedert nach - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt) - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst) beide Punkte untergliedert nach - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.) (bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Werk Anfragenr: 239799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239799/ Postanschrift Thomas Werk << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Werk
Thomas Werk
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freie und Hansestadt Hamburg: Nutzung von Kont…
An Bezirksamt Harburg - Fachamt Gesundheit – Gesundheitsschutz Details
Von
Thomas Werk
Betreff
AW: Freie und Hansestadt Hamburg: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239799]
Datum
5. März 2022 08:10
An
Bezirksamt Harburg - Fachamt Gesundheit – Gesundheitsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freie und Hansestadt Hamburg: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 03.02.2022 (#239799) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Werk

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Bezirksamt Harburg - Fachamt Gesundheit – Gesundheitsschutz
Sehr geehrter Herr Werk, zu Ihrer unten stehenden Anfrage können wir keine Stellung beziehen, da die Wohn-Pflege-…
Von
Bezirksamt Harburg - Fachamt Gesundheit – Gesundheitsschutz
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Freie und Hansestadt Hamburg: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239799]
Datum
8. März 2022 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Werk, zu Ihrer unten stehenden Anfrage können wir keine Stellung beziehen, da die Wohn-Pflege-Aufsicht diesbezüglich nicht die zuständige Ansprechpartnerin ist. Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Infektionsschutz - <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen