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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Freigabe der B31 neu für LKWs

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MODUS CONSULT ULM                                                    GmbH Prof. Dipl.-Ing. Kh. Schaechterle Dipl.-Ing. H. Siebrand Dipl.-Ing. (FH) R. Neumann DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH / Stadt Friedrichshafen B 31, Immenstaad – Friedrichshafen/Waggershausen Wirkungsanalyse abschnittsweise Verkehrsfreigabe Ulm, 12.06.2020 Inhalt Einleitung ................................................................................................................................... 1 1)   Bearbeitungsgrundlage ....................................................................................................... 2 2)   Analyse-Nullfall 2020......................................................................................................... 2 3)   Analyse-Planfall 2020 ........................................................................................................ 3 4)   Analyse-Planfall 2020 mit Sperrung SV ............................................................................ 5 5)   Knoten Albrecht-/Hoch-/Maybachstraße ........................................................................... 6 6)   Lärmberechnungen ............................................................................................................. 7 7)   Zusammenfassung ............................................................................................................. 9 Verzeichnis der Pläne .............................................................................................................. 11 Verzeichnis der Anlagen ......................................................................................................... 11 Einleitung Aktuell befindet sich die Maßnahme „B 31, Immenstaad – Friedrichshafen/Waggershausen“ (BVWP-Nr. B031-IP15-BW-IP) im Bau. Diese Neubaumaßnahme wird im Auftrag der Straßenbauverwaltung                   Baden-Württemberg                        durch           die       DEGES              Deutsche     Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH betreut. Der westliche Abschnitt zwischen den zukünftigen Anschlussstellen (AS) FN-Fischbach (B 31alt) und FN-Manzell (L 328b bei Spaltenstein) sowie der mittlere Abschnitt zwischen den künftigen AS FN-Manzell und FN-West (L 328b bei Sparbruck) können bereits in 2019 fertiggesellt werden. Der östliche Abschnitt zwischen den AS FN-West und FN-Nordwest Geschäftsführer:               Schillerstraße 18                     Bankverbindung:                   Steuernummer:   Verkehrsplanung            Dipl.-Ing. (FH) Reiner Neumann 89077 Ulm                             BLZ 730 500 00                    Finanzamt Ulm   Umweltplanung              M.Eng. Claus Kiener            Tel:      0731/39 94 94-0             Konto 4300 30882                  Steuernummer   Verkehrstechnik                                           Fax:      0731/39 94 94-25            Sparkasse Neu-Ulm/Illertissen     88003/46207 Sitz der Gesellschaft: Ulm     E-Mail: mail@modusconsult-ulm.de      IBAN: DE12 7305 0000 0430 0308 82   Entwurf Verkehrsanlagen    Registergericht: Ulm HRB 4063  Internet: www.modusconsult-ulm.de     BIC: BYLADEM1NUL
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- Seite 2 - (Colsmanstraße), in welchem sich auch der Tunnel Waggershausen befindet, wird vermutlich erst im Laufe des Jahres 2020 fertiggestellt. Im Rahmen einer Wirkungsanalyse soll die Verkehrsverteilung für einen möglichen Zwischenbauzustand bei vorzeitiger, abschnittsweiser Verkehrsfreigabe der B 31 zwischen den Anschlussstellen FN-Fischbach und FN-West untersucht und bewertet werden. Im vorliegenden Erläuterungsbericht werden die wesentlichen Eingangsdaten und Bearbeitungsergebnisse der Wirkungsanalyse, der Leistungsfähigkeitsuntersuchung und der Straßenlärmberechnung zusammengefasst. 1) Bearbeitungsgrundlage Durch das Büro der Gutachter wird aktuell, ebenfalls im Auftrag der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, eine Verkehrsuntersuchung im Zusammenhang mit der Maßnahme „B 31, Meersburg/West – Immenstaad“ (BVWP-Nr. B31-G10-BW-T4-BW) bearbeitet. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung steht für die Raumschaft ein aktuelles Verkehrsmodell (Analyse 2016, Prognose 2035) zur Verfügung. Das Referat 44 „Straßenplanung“ des Regierungspräsidiums Tübingen hat mit Schreiben vom 30.01.2019 der Verwendung dieses Verkehrsmodells für die vorliegende Aufgabenstellung zugestimmt. 2)     Analyse-Nullfall 2020 Bearbeitungsgrundlage bildet der modellierte Analyse-Nullfall 2016 aus der Verkehrsuntersuchung zur B 31 Meersburg/West – Immenstaad, welcher den werktäglichen Ist-Zustand DTV(W5) des Analysejahres beschreibt. Darauf aufbauend wird ein neuer Analyse- Nullfall 2020 (Zeitpunkt bis zu dem die zu untersuchende, teilweise Verkehrsfreigabe voraussichtlich besteht) als Trendprognose unter Heranziehung der Entwicklungsfaktoren der Verflechtungsprognose zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 (lineare Interpolation von 2016 nach 2020) berechnet. Die Entwicklungsfaktoren sind im Verkehrsmodell relationsbezogen berücksichtigt, ein pauschaler Faktor für das Untersuchungsgebiet kann deshalb nicht angegeben werden. Die Verflechtungsprognose geht für den Bodenseekreis für den Zeitraum von 2010 bis 2030 von einem Gesamtwachstum von 17 % im Leichtverkehr bzw. 25,6 % im Schwerverkehr aus. Dies entspricht einer linear interpolierten Entwicklung zwischen 2016 und 2020 von 3,4 % im Leichtverkehr und 5,1 % im Schwerverkehr. Der Binnenverkehr des Bodenseekreises, der im Untersuchungsgebiet eine wesentliche Rolle spielt, nimmt gemäß Verflechtungsprognose zwischen 2016 und 2020 linear interpoliert um 3,2 % im Leichtverkehr bzw. um 1,9 % im Schwerverkehr zu. Im Analyse-Nullfall 2020 wird dasselbe Bestandsstraßennetz wie im Analyse-Nullfall 2016 unterstellt. Die Ergebnisse der Verkehrsumlegung zum Analyse-Nullfall 2020 sind in den beiliegenden Plänen der Planreihe 1 dokumentiert. Das prognostizierte, werktägliche Verkehrsaufkommen ist in Plan 1-1 für den Gesamtverkehr in Kfz/24 h sowie in Plan 1-2 für den Anteil des Schwerverkehrs abgebildet. Aus den 56119-12-06-2020
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- Seite 3 - entsprechenden Differenzdarstellungen zum Analyse-Nullfall 2016 in den Plänen 1-3 und 1-4 ist ersichtlich, dass das Gesamtverkehrsaufkommen im gesamten klassifizierten Straßennetz zunimmt, während sich die Zunahme des Schwerverkehrs im Wesentlichen auf die Achsen B 31 und B 33 sowie das städtische Hauptstraßennetz in Friedrichshafen beschränkt. Plan 1-5 zeigt die Stromverfolgung (Verkehrsverteilung) des Verkehrsaufkommens am Querschnitt der L 328b Höhe Sparbruck im Analyse-Nullfall 2020. Daraus ist ersichtlich, dass das Verkehrsaufkommen von rund 15.000 Kfz/24 h in Sparbruck mit rund 14.400 Kfz/24 h von/nach FN-Schnetzenhausen orientiert ist und sich dort zu rund 3.500 Kfz/24 h von/nach Norden, 3.700 Kfz/24 h von/nach Süden und 5.900 Kfz/24 h von/nach Westen verteilt. 3) Analyse-Planfall 2020 Im Analyse-Planfall 2020 wird als netzergänzende Maßnahme die bereits im Bau befindliche „B 31,      Immenstaad    –    Friedrichshafen/Waggershausen“      mit   einer   vorzeitigen Verkehrsfreigabe zwischen den AS FN-Fischbach und FN-West unterstellt. Für die vorliegende Bearbeitung wurden keine weiteren, flankierenden Maßnahmen (z. B. Rückbau der B 31alt, etc.) unterstellt. Die Ergebnisse der Verkehrsumlegung zum Analyse-Planfall 2020 sind in den beiliegenden Plänen der Planreihe 2 dokumentiert. Das prognostizierte, werktägliche Verkehrsaufkommen ist in Plan 2-1 für den Gesamtverkehr in Kfz/24 h sowie in Plan 2-2 für den Anteil des Schwerverkehrs abgebildet. Der westliche Abschnitt der B 31neu übernimmt demnach rund 5.500, der mittlere Abschnitt rund 9.000 Kfz/24 h. Der östliche Abschnitt ist in diesem Szenario noch im Bau und deshalb nicht Bestandteil des Prognosenetzes. Aus den entsprechenden Differenzdarstellungen zum Analyse-Nullfall 2020 in Plan 2-3 ist ersichtlich, dass sich im Gesamtverkehrsaufkommen sowohl Verkehrsentlastungen als auch Verkehrszunahmen ergeben, wobei die Verkehrsentlastungen überwiegen. Auf den Schwerverkehr hat diese teilweise Verkehrsfreigabe nur unwesentliche Auswirkungen (siehe Plan 2-4). In den Plänen 2-5 und 2-6 sind die prognostizierten, werktäglichen Innenfrequenzen/24 h für die neuen Anschlussstellen sowie weitere, wesentliche Knotenpunkte im klassifizierten Straßennetz für Gesamt- und Schwerverkehr abgebildet. Durch die teilweise Verkehrsfreigabe der B 31neu können im Wesentlichen die Parallelstrecken bereits vorzeitig vom Verkehr entlastet werden. Das betrifft die L 328b Ortsdurchfahrten Schnetzenhausen mit einer Verkehrsentlastung zwischen rund -4.600 bis -6.700 Kfz/24 h und Spaltenstein mit einer Entlastung von bis zu -3.900 Kfz/24 h. Gleichfalls werden auch die Ortsdurchfahrten im Zuge der B 31alt in den Ortslagen FN-Seemoos mit rund -2.200 Kfz/24 h, FN-Manzell mit rund -2.400 Kfz/24 h sowie FN-Fischbach zwischen rund -2.700 und -4.000 Kfz/24 h entlastet. Auch das nachgeordnete Straßennetz wird dadurch bereits vom Verkehr entlastet. So sind auf der L 207 zwischen Kluftern und Immenstaad-Siedlung sowie auf der K 7742 zwischen 56119-12-06-2020
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- Seite 4 - Markdorf und Schnetzenhausen Verkehrsentlastungen in der Größenordnung von rund -800 bis -1.300 Kfz/24 h zu erwarten. Ähnliche Entlastungswirkungen sind auch im städtischen Hauptverkehrsstraßennetz in den Bereichen Albrechtstraße, Colsmanstraße, Maybachstraße, Spaltensteiner Str./Kapitän-Wagner-Str. und Teilen der Zeppelinstraße zu erwarten. Im unmittelbaren Umfeld der neuen Anschlussstelle FN-West kommt es bis zur vollständigen Verkehrsfreigabe der „B 31, Immenstaad – Friedrichshafen/Waggershausen“ jedoch auch zu temporären Verkehrszunahmen im nachgeordneten Netz. Am stärksten davon betroffen ist die L 328b Ortsdurchfahrt Sparbruck mit einer Verkehrszunahme von rund +2.300 Kfz/24 h - im weiteren Verlauf der L 328b (Hochstraße) ist mit Verkehrszunahmen zwischen rund +900 bis +1.000 Kfz/24 h zu rechnen. Plan 2-7 zeigt die Stromverfolgung (Verkehrsverteilung) des Verkehrsaufkommens am Querschnitt der L 328b Höhe Sparbruck (= gleicher Querschnitt wie Plan 1-5) im Analyse- Planfall 2020. Die Verkehrszunahme in Sparbruck ergibt sich aus der Überlagerung von zwei verkehrlichen Auswirkungen: 1.) Der von/nach FN-Schnetzenhausen orientierte Verkehr reduziert sich von 14.400 auf 7.800 Kfz/24 h, die Differenz von 6.600 Kfz/24 h (in Plan 2-3 grün dargestellt) fährt dann über den neuen AS FN-West auf die B 31neu. 2.) Durch diese neue, attraktivere Verbindung ist für Sparbruck ein zusätzliches Verkehrsaufkommen in Höhe von rund 2.300 Kfz/24 h zu erwarten (im Plan 2-3 rot dargestellt), welches ebenfalls über den neuen AS FN-West zur B 31neu fährt. Insgesamt ergibt das die (im Plan 2-3 rot dargestellte) absolute Verkehrsmenge von 9.000 Kfz/24 h auf dem AS FN-West (siehe Stromverfolgung im Plan 2-8). Das bedeutet für Sparbruck, dass von den prognostizierten rund 9.000 Kfz/24 h auf dem AS FN-West bereits im IST-Zustand rund 6.600 Kfz/24 h durch Sparbruck fahren und durch die vorzeitige Verkehrsfreigabe rund 2.300 Kfz/24 h zusätzliche hinzu kommen. Auch für den Abschnitt der K 7740 (zwischen L 328b und K 7739) ist mit Verkehrszunahmen zwischen rund +1.100 bis +1.300 Kfz/24 h und auf der K 7739 (zwischen Unterraderach und Colsmanknoten) mit Verkehrszunahmen von bis zu +600 Kfz/24 h zu rechnen. Langfristig, d. h. erst nach einer vollständigen Verkehrsfreigabe der Maßnahme B 31neu ist auf diesen Streckenzügen mit Verkehrsabnahmen zu rechnen. Zur Kompensation der temporären Auswirkungen der Verkehrszunahmen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und nicht zuletzt zur Akzeptanz in der Bevölkerung wird für die von diesen Verkehrszunahmen betroffenen Ortsdurchfahrten empfohlen, die zulässige Geschwindigkeit bis zur vollständigen Verkehrsfreigabe der Maßnahme auf 30 km/h zu reduzieren. Im Zufluss zur neuen Anschlussstelle FN-Manzell kommt es durch die vorzeitige, teilweise Verkehrsfreigabe auch zu Verkehrszunahmen von rund +1.000 Kfz/24 h im Zuge der L 207 (zwischen Markdorf und Kluftern) sowie zwischen rund +300 bis +2.400 Kfz/24 h im Zuge der L 328b (Kluftern, Efrizweiler). Langfristig ist hier jedoch mit einer höheren Verkehrszunahme zu rechnen. Für die von dauerhaften Verkehrszunahmen betroffenen 56119-12-06-2020
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- Seite 5 - 1 Ortsdurchfahrten wird auf die Festsetzungen im Planfeststellungsbeschluss zur B 31neu verwiesen. Sollten darin evtl. festgesetzte Maßnahmen bis zur vorzeitigen Verkehrsfreigabe noch nicht umgesetzt sein, wird auch für die davon betroffenen Ortslagen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeschlagen. 4) Analyse-Planfall 2020 mit Sperrung SV Im Analyse-Planfall 2020 mit Sperrung SV wird unterstellt, dass zwischen Colsmanknoten und AS Spaltenstein nur Anlieger-Schwerverkehr zugelassen wird. Der Durchgangs- Schwerverkehr soll in diesem Szenario der Teilfreigabe der B 31neu weiterhin über die bestehende B 31 geleitet werden. Die Ergebnisse der Verkehrsumlegung zum Analyse- Planfall 2020 mit Sperrung SV sind in den beiliegenden Plänen der Planreihe 3 dokumentiert. Das prognostizierte, werktägliche Verkehrsaufkommen ist in Plan 3-1 für den Gesamtverkehr in Kfz/24 h sowie in Plan 3-2 für den Anteil des Schwerverkehrs abgebildet. Der westliche Abschnitt der B 31neu übernimmt demnach rund 5.400, der mittlere Abschnitt rund 8.900 Kfz/24 h. Der östliche Abschnitt ist auch in diesem Szenario noch im Bau und deshalb nicht Bestandteil des Prognosenetzes. Im Gesamtverkehr unterscheiden sich die beiden APF 2020 ohne und mit Sperrung nur unwesentlich. Der SV-Anteil über die Hochstraße zum AS FN-West war bereits im Analyse-Planfall 2020 nicht besonders hoch. Aus den entsprechenden Differenzdarstellungen des Schwerverkehrs in Plan 3-3 ist ersichtlich, dass auf den beiden Abschnitten der B 31neu im Vergleich zum vorhergehenden Analyse-Planfall 2020 rund 100 Schwerverkehrsfahrzeuge weniger unterwegs sind. Der durch das Fahrverbot von der Nutzung der B 31neu ausgeschlossene Schwerverkehr findet sich auf der bestehenden B 31 als auch auf dem nachgeordneten Landes- und Kreisstraßennetz wieder. Plan 3-4 zeigt die Stromverfolgung (Verkehrsverteilung) des Gesamtverkehrsaufkommens am Querschnitt der B 31 östlich Immenstaad, wo B 31neu und B 31alt wieder zusammentreffen. Daraus ist ersichtlich, dass sich das Gesamtverkehrsaufkommen von rund 25.000 Kfz/24 h mit rund 4.900 Kfz/24 h von/nach B 31neu (westlicher Abschnitt) und mit rund 20.100 Kfz/24 h von/nach B 31alt aufteilt. Plan 3-5 zeigt die Stromverfolgung (Verkehrsverteilung) des Schwerverkehrsaufkommens am selben Querschnitt der B 31 östlich Immenstaad. Daraus ist ersichtlich, dass der Schwerverkehr von rund 3.440 SVfz/24 h nur über die B 31alt fährt. In den Plänen 3-6 und 3-7 sind die prognostizierten, werktäglichen Innenfrequenzen/24 h für den Knoten Albrecht-/Hoch-/Maybachstraße für Gesamt- und Schwerverkehr abgebildet. Da sich dieser, für das Szenario wesentliche Knotenpunkt im städtischen Hauptstraßennetz bereits im Bestand in Spitzenstunden an der Kapazitätsgrenze befindet, wird er im Folgenden hinsichtlich der verkehrlichen Leistungsfähigkeit untersucht und bewertet. 1 Regierungspräsidium Tübingen, Planfeststellungsbeschluss vom 27. Juni 2008, Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen, BA II B Immenstaad - Waggershausen K 7739, Az.: 15-2/-4 / 0513.2-20 B 31 Friedrichshafen BA II B 56119-12-06-2020
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- Seite 6 - 5) Knoten Albrecht-/Hoch-/Maybachstraße Die Qualitätsstufen von Knotenpunkten mit Lichtsignalanlage werden bei nicht koordiniertem Verkehr in Abhängigkeit von der Wartezeit definiert. Es sind die Qualitätsstufen von A bis F (vergleichbar mit Schulnoten 1 bis 6) möglich. “A“ steht für sehr gute Verkehrsqualität und “F“ für unbefriedigende Verkehrsqualität. Die Leistungsberechnungen erfolgen EDV-gestützt mittels Programmsystem LISA+. Für den Kraftfahrzeugverkehr gelten gemäß HBS 2015 folgende Einteilungen der Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (QSV): Nicht koordinierte Zufahrten QSV           Mittlere Wartezeit w [s] A                      ≤ 20 B                 20 < w ≤ 35 C                 35 < w ≤ 50 D                 50 < w ≤ 70 E                     > 70 2 F                         - Tabelle 1: Grenzwerte für die Qualitätsstufen an Knotenpunkten mit LSA (Kfz-Verkehr) Die einzelnen Qualitätsstufen sagen bei Knotenpunkten mit Lichtsignalanlage (LSA) folgendes aus: Stufe A:     Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer sehr kurz. Stufe B:     Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer kurz. Alle während der Sperrzeit auf dem betrachteten Fahrstreifen ankommenden Kraftfahrzeuge können in der nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren. Stufe C:     Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer spürbar. Nahezu alle während der Sperrzeit auf dem betrachteten Fahrstreifen ankommenden Kraftfahrzeuge können in der nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren. Auf dem betrachteten Fahrstreifen tritt im Kfz-Verkehr am Ende der Freigabezeit nur gelegentlich ein Rückstau auf. Stufe D:     Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer beträchtlich. Auf dem betrachteten Fahrstreifen tritt im Kfz-Verkehr am Ende der Freigabezeit häufig ein Rückstau auf. Stufe E:     Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer lang. Auf dem betrachteten Fahrstreifen tritt im Kfz-Verkehr am Ende der Freigabezeit in den meisten Umläufen ein Rückstau auf. Stufe F:     Die Nachfrage ist größer als die Kapazität. Die Fahrzeuge müssen bis zu ihrer Abfertigung mehrfach vorrücken. Der Stau wächst stetig. Die Wartezeiten sind extrem lang. Die Anlage ist überlastet. Die Eingangsdaten und Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsberechnung nach HBS 2015 sind in Anlage 1 dokumentiert. Es wird untersucht, ob der Lichtsignalgeregelte Knoten in der bestehenden Form für die im Analyse-Planfall 2020 mit Sperrung SV zu erwartenden Verkehrsströme leistungsfähig ist. Dabei wird aus der Auswertung von Schleifendaten der 2 Die QSV F ist erreicht, wenn die nachgefragte Verkehrsstärke q über der Kapazität C liegt (q>Q). 56119-12-06-2020
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- Seite 7 - Stadt Friedrichshafen eine pauschale Spitzenstunde von 8 des Tagesverkehrsaufkommens in Ansatz gebracht. Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit hat für die maßgebenden Signalzeitenprogramme SZP 3 (TU=90s) und SZP 7 (TU=120s) ergeben, dass die bestehende Lichtsignalanlage ohne Anpassung der Signalzeitenpläne nicht ausreichend leistungsfähig ist (siehe Anlagen 1.3 und 1.5). Der Knoten erreicht bereits heute in der Spitzenstunde die Kapazitätsgrenzen. Durch eine Anpassung der Freigabezeiten an die im Analyse-Planfall 2020 mit Sperrung SV zu erwartenden Spitzenstundenbelastungen und einer Verlängerung der Umlaufzeit (TU) des SZP 3 auf 120 Sekunden kann eine Verbesserung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit am Knoten Albrecht-/Hoch-/Maybachstraße erreicht werden (Anlagen 1.4 und 1.6). Es wird deshalb empfohlen, für den Fall der vorzeitigen, teilweisen Verkehrsfreigabe die Signalsteuerung am Knoten Albrecht-/Hoch-/Maybachstraße an die zu erwartende Verkehrssituation anzupassen. Die geänderte Signalsteuerung sollte während der Teilfreigabe überprüfen und ggf. nachjustiert werden. 6) Lärmberechnungen Zur Ermittlung der Auswirkungen des Straßenverkehrslärms auf die Anlieger der L 328b und der bestehenden B 31 wurden die Veränderungen der Beurteilungspegel zwischen dem Analyse-Nullfall 2020 und dem Prognose-Nullfall 2020 mit Sperrung SV an exemplarisch ausgewählten Immissionsorten untersucht und bewertet. Die Lärmberechnungen werden nach RLS-90 und hier nach dem vereinfachten Verfahren „langer, gerader Fahrstreifen“ durchgeführt. Die Berechnung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Gebäudehöhe jeweils exemplarisch für das erste Obergeschoss (ca. 5,80 m über Gelände). Es werden in etwa ebenes Gelände, der Referenzbelag der RLS-90 sowie Steigungen/Gefälle von weniger als 6 % unterstellt. Der lärmrelevante Lkw-Anteil wird über den aus der Zulassungsstatistik ermittelten Faktor 1,29 von 3,5 t (Modellwert) nach 2,8 t zul. GG umgerechnet (siehe Anlage 2). Straßenverkehrslärm im Zuge der L 328b Im Analyse-Nullfall 2020 werden für den Abschnitt der L 328b zwischen B 31alt und B 31neu Beurteilungspegel zwischen (aufgerundet) 60 und 69 dB(A) am Tag (6 bis 22 Uhr) bzw. 50 und 59 dB(A) in der Nacht (22 bis 6 Uhr) berechnet. Entsprechend dem Flächennutzungsplan der Stadt Friedrichshafen ist hier im Wesentlichen Wohnbebauung vorhanden. Für Wohngebiete gelten nach dem Prinzip der Lärmsanierung an Landesstraßen in Baden-Württemberg die Auslösewerte von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht. Entsprechend den berechneten Beurteilungspegeln werden bereits im Bezugsfall an zehn der ausgewählten Immissionsorte diese Auslösewerte erreicht bzw. um bis zu 4 dB(A) überschritten – an vier Immissionsorten werden die Auslösewerte nicht erreicht. Daraus lässt sich (unabhängig von der zu untersuchenden Teilfreigabe) Handlungsbedarf im Bereich der Lärmsanierung (Lärmaktionsplanung) ableiten. 56119-12-06-2020
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- Seite 8 - Durch die im Analyse-Planfall 2020 mit Sperrung SV zu erwartende Verkehrszunahme werden die Beurteilungspegel zwischen 0,1 und 0,4 dB(A) erhöht. Die Pegelerhöhungen liegen damit unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1 dB(A) und deutlich unterhalb des Beurteilungskriteriums einer „wesentlichen Änderung“ von 3 dB(A). Für den Abschnitt der L 328b lassen sich aus der zu untersuchenden Teilfreigabe der B 31neu keine rechtliche Notwendigkeit für Lärmsanierungsmaßnahmen ableiten. Die Eingangsdaten und Berechnungsergebnisse sind in Anlage 3 für den „Analyse-Nullfall 2020“ (Bezugsfall) und in Anlage 4 für den „Analyse-Planfall 2020 mit Sperrung SV“ dokumentiert.    Eine     vergleichende    Zusammenstellung      der   Auslösewerte      und Beurteilungspegel ist in Anlage 4.16 zu finden. Straßenverkehrslärm im Zuge der B 31alt Entsprechend dem Flächennutzungsplan der Stadt Friedrichshafen ist im Abschnitt der bestehenden B 31 zwischen L 328b und Immenstaad im Wesentlichen Misch- und Wohnbebauung vorhanden. Für Wohngebiete gelten nach dem Prinzip der Lärmsanierung an Bundesstraßen die Auslösewerte von 67 dB(A) am Tag und 57 dB(A) in der Nacht, für Mischgebiete die Auslösewerte von 69 dB(A) am Tag und 59 dB(A) in der Nacht. Im Analyse-Nullfall 2020 werden für aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens insbesondere mit den hohen Schwerverkehrsanteilen an fast allen exemplarisch betrachteten Immissionsorten Beurteilungspegel von über 70/60 dB(A) Tag/Nacht berechnet. Nur am Immissionsort Zeppelinstraße 86 ergeben sich aufgrund des größeren Abstandes zur Fahrbahn Beurteilungspegel von 68/60 dB(A). Damit sind bereits im Analyse-Nullfall sowohl die Lärmsanierungswerte für Wohn- (67/57) und Mischgebiete (69/69) als auch die Grenzwerte zur Gesundheitsgefährdung (70/60) überschritten bzw. erreicht. Daraus lässt sich (unabhängig von der zu untersuchenden Teilfreigabe)   dringender      Handlungsbedarf     im     Bereich    der    Lärmsanierung (Lärmaktionsplanung) ableiten. Eine deutliche Entlastung dieses Streckenzuges wird erst nach kompletter Fertigstellung und Freigabe der OU Friedrichshafen eintreten. Aufgrund der unterstellten Teilfreigabe der B 31neu OU Friedrichshafen für den mittleren und westlichen Abschnitt ergeben sich an den fünf Immissionsorten jedoch keine (bzw. mit Pegeländerungen im Bereich von 0,1 dB(A) nur marginale) Änderungen der Beurteilungspegel im Zuge der B 31alt. Für den Abschnitt der B 31alt lassen sich aus der zu untersuchenden Teilfreigabe der B 31neu keine rechtliche Notwendigkeit für Lärmsanierungsmaßnahmen ableiten. Die Eingangsdaten und Berechnungsergebnisse sind in Anlage 5 für den „Analyse-Nullfall 2020“ (Bezugsfall) und in Anlage 6 für den „Analyse-Planfall 2020 mit Sperrung SV“ dokumentiert.    Eine     vergleichende    Zusammenstellung      der   Auslösewerte      und Beurteilungspegel ist in Anlage 6.10 zu finden. 56119-12-06-2020
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- Seite 9 - 7) Zusammenfassung Im Rahmen einer Wirkungsanalyse werden die verkehrlichen Aspekte eines möglichen Zwischenbauzustand bei vorzeitiger, abschnittsweiser Verkehrsfreigabe der B 31neu OU Friedrichshafen zwischen den Anschlussstellen FN-Fischbach und FN-West untersucht und bewertet. Als wesentliche Ergebnisse der Verkehrs- und Lärmuntersuchung bleiben festzuhalten: Im „Analyse-Nullfall 2020“ wird die bestehende Verkehrssituation im Untersuchungsraum berechnet und dargestellt. Er dient als Vergleichsfall (Bezugsfall) für die zu bewertende Teilfreigabe der B 31neu. Durch die teilweise Verkehrsfreigabe der B 31neu können im Wesentlichen die hoch ausgelasteten Parallelstrecken bereits vorzeitig vom Verkehr entlastet werden. Die Ergebnisse der Verkehrsmodellierung sind als „Analyse-Planfall 2020“ dokumentiert. Das betrifft die L 328b Ortsdurchfahrten Schnetzenhausen (-4.600 bis -6.700 Kfz/24 h) und Spaltenstein (-3.900 Kfz/24 howie die B 31alt mit den Ortsdurchfahrten FN- Seemoos, FN-Manzell und FN-Fischbach (-2.200 bis -2,700 Kfz/24 h). Auch Teile des nachgeordneten klassifizierten Straßennetzes (L 207, K 7742) sowie Teile des städtischen Hauptverkehrsstraßennetzes können dadurch bereits vorzeitig vom Verkehr entlastet werden. Dieser aufgezeigten Entlastungwirkung stehen jedoch bis zur vollständigen Verkehrsfreigabe der Maßnahme „B 31, Immenstaad – Friedrichshafen/Waggershausen“ sowohl temporäre als auch dauerhafte Verkehrszunahmen gegenüber. Von den temporären Verkehrszunahmen sind im Wesentlichen die L 328b Hochstraße (+1.000 Kfz/24 h) und Sparbruck (+2.300 Kfz/24 h) owie die K7740 Waggershauser Straße / Sonnenbergstraße (+1.100 bis +1.300 Kfz/ Zur Entlastung der Anlieger soll für den Zwischenzustand der Teilfreigabe der „Durchgangs-Schwerverkehr“ über die L 328b nicht zugelassen, sondern weiterhin über die bestehende B 31 geleitet werden. Dieses Szenario ist als maßgeblicher Planfall im „Analyse-Planfall 2020 mit Sperrung SV“ dokumentiert und wird für die Leistungsfähigkeits- und Lärmberechnungen herangezogen. Um die verkehrliche Leistungsfähigkeit am Knoten Albrecht-/Hoch-/Maybachstraße auch für den Fall der vorzeitigen, teilweisen Verkehrsfreigabe aufrecht zu erhalten, muss die bestehende Signalsteuerung (Lichtsignalanlage) an die zu erwartende Verkehrssituation angepasst werden. Die geänderte Signalsteuerung sollte während der Teilfreigabe einem Monitoring unterzogen werden. Durch die im maßgebenden Planfall zu erwartende Verkehrszunahme werden die Beurteilungspegel im Bereich der L 328b zwischen 0,1 und 0,4 dB(A) erhöht. Die Pegelerhöhungen liegen damit unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1 dB(A) und deutlich unterhalb des Beurteilungskriteriums einer „wesentlichen Änderung“ von 3 dB(A). 56119-12-06-2020
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- Seite 10 - Für die B 31alt sind aufgrund der relativ geringen Entlastungswirkung sowie der weiterhin bestehenden Führung für den Schwerverkehr im maßgeblichen Planfall keine (bzw. mit Pegeländerungen im Bereich von 0,1 dB(A) nur marginale) Änderungen der Beurteilungspegel zu erwarten. In Bezug auf den Straßenverkehrslärm lässt sich aus der zu untersuchenden Teilfreigabe der B 31neu keine rechtliche Notwendigkeit für Lärmsanierungsmaßnahmen ableiten. Da die temporären Verkehrszunahmen in einer vergleichsweise geringeren Größenordnung und einem kleineren räumlichen Umfang als die Verkehrsentlastungen zu erwarten sind, ist die teilweise, vorzeitige Verkehrsfreigabe der B 31neu aus verkehrstechnischer Sicht insgesamt positiv zu bewerten. Für die von dauerhaften Verkehrszunahmen betroffenen Ortsdurchfahrten wird auf die Festsetzungen im Planfeststellungsbeschluss zur B 31neu verwiesen. Sollten darin evtl. enthaltene Maßnahmen bis zur vorzeitigen Verkehrsfreigabe noch nicht umgesetzt sein, wird für die davon betroffenen Ortslagen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeschlagen. Eine Überprüfung des klassifizierten außer- und innerstädtischen Straßennetzes hinsichtlich der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit von Strecken und Knotenpunkten wurde im Rahmen der vorliegenden Wirkungsanalyse (außer Knoten Albrecht-/Hoch-/Maybachstraße) nicht vorgenommen. Ulm, 12. Juni 2020 Claus Kiener, M.Eng. 56119-12-06-2020
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