--2020-090_02_VerkehrsrechtlicheAnordnungTeilfreigabeB31neu

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Freigabe der B31 neu für LKWs

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Stadt Friedrichshafen · Postfach 2440 · 88014 Friedrichshafen                                     Stadt Friedrichshafen Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung Landratsamt Bodenseekreis                                                                         Abteilung Verkehr Adenauerplatz 1 Straßenbauamt                                                                                     88045 Friedrichshafen Telefon +49 7541 203-2111 Stadtbauamt                                                                                       Fax      +49 7541 203-82111 Abt. Tiefbau Ansprechpartner: Frau Bosch f.bosch@friedrichshafen.de www.friedrichshafen.de Datum: 31.08.2020 Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 und 2 StVO Zeichen: 2020-090_02 ☐ Entfernung                             ☐ Versetzung                    ☒ Anbringung                ☒ Markierung Verkehrszeichen gem. StVO: siehe Anlage Lage: Stadtgebiet Friedrichshafen | siehe Anlagen 1-4 Beschreibung/Details: Verkehrsrechtliche Maßnahmen für die Teilfreigabe der B 31 neu Friedrichshafen zwischen den Anschlussstellen FN-Fischbach und FN-West in beide Fahrtrichtungen. 1. Die Festlegung der wegweisenden Beschilderung/Verkehrsführung/Markierung für die B 31 neu- Gesamtstrecke erfolgt in einer separaten verkehrsrechtlichen Anordnung (Vorgangsnummer 2019- 028). 2. Verkehrsführung an den Knotenpunkten FN-Fischbach (B31alt/B31neu bei Immenstaad) und am Knotenpunkt Hochstraße/Maybachstraße/Albrechtstraße sowie an den Anschlussstellen FN- Nordwest und FN-West: - Fahrverbot für Verkehr > 3,5 Tonnen auf der freigegebenen Strecke. Dieser Verkehr wird wie gewohnt über die B 31 (Meersburger Straße/Zeppelinstraße/Albrechtstraße) geführt. Die Beschilderung ist dem Verkehrszeichenplan in der Anlage 1 und 2 zu entnehmen. -     Die            bestehende                  Signalsteuerung         (Lichtsignalanlage)         am          Knotenpunkt Hochstraße/Maybachstraße/Albrechtstraße wird an die zu erwartende Verkehrssituation angepasst. Bankverbindungen: Sparkasse Bodensee · IBAN DE88 6905 0001 0020 1050 94 · BIC SOLADES1KNZ Volksbank Friedrichshafen-Tettnang · IBAN DE43 6519 1500 0101 1000 00 · BIC GENODES1TET Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 8 Uhr bis 12 Uhr · Mo. 14 Uhr bis 16 Uhr · Do. 14 Uhr bis 18 Uhr
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-    Die Signalprogramme an den Anschlussstellen FN-Fischbach, FN-West und FN-Nordwest werden ebenfalls an den zu erwartenden Verkehr angepasst. 3. Maßnahmen am Knotenpunkt Waggershauser Straße/Colsmanstraße/Jettenhauser Straße: - Änderung der Signalsteuerung (gleichzeitiges Grün für Rechtsabbieger Waggershauser Str. – Colsmanstraße und Linksabbieger Colsmanstraße – Waggershauser Straße) - Markierung einer unterstützenden Kurvenführung für die Linksabbieger gem. beigefügter Anlage 3. 4. Maßnahmen für den Radverkehr: - Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h (VZ 274-50 StVO) im Bereich der Sonnenbergstraße zwischen der Einmündung Hochstraße und Ortstafel gemäß beigefügter Skizze: 5. Die Ausleitung des Verkehrs in Richtung Lindau erfolgt an der Anschlussstelle FN-West gemäß Verkehrszeichenplan in Anlage 4. 6. Zusätzliche Beschilderung an der Kreuzung Hochstraße/Maybachstraße analog der Planskizzen in der Maybachstraße gemäß beigefügter Skizze: Seite 2/6
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7. Zusätzlicher Hinweis auf die B 31 neu am Ortsausgang Hochstraße vor der Einmündung Seite 3/6
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Sonnenbergstraße gemäß beigefügter Skizze: 8. Versetzen des Hinweiszeichens „U 1“ auf B 31 Richtung Lindau an der Anschlussstelle FN-West (U 1 Richtung B 31 Fahrtrichtung Lindau): Seite 4/6
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Dieses U1-Schild steht jetzt zwischen Ampel und Kreisverkehr und kommt für unsichere Fahrer zu spat, die hier abfahren und Richtung Lindau weiterfahren möchten. Alle getroffenen Maßnahmen werden während der teilweisen Verkehrsfreigabe einem Monitoring unterzogen. Zusätzliche Anmerkungen zur Ausführung: ☒ Markierungen sind gemäß den RMS durchzuführen. ☒ Siehe beigefügter Lageplan/Verkehrszeichenplan. Begründung: 1. Die B 31 neu Friedrichshafen soll vor der vollständigen Freigabe bereits teilweise für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden. Dies umfasst den Streckenabschnitt von der Anschlussstelle FN-Fischbach bis FN-West: Als Verbindung zwischen den Anschlussstellen FN-West und FN-Mitte wird die grün eingetragene Route ausgewiesen. 2. Die durch die Teilfreigabe verursachten Verkehrsverlagerungen sowie die Lärmbelastungen für Anwohner und die Kapazität/Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Hochstraße/Maybachstraße wurden durch ein Gutachten fachlich untersucht. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass unter Berücksichtigung der Belange aller Betroffenen der vorzeitig freigegebene Streckenabschnitt nicht von Verkehr befahren werden darf, der > 3,5 Tonnen schwer ist. Insbesondere kann dadurch der Knotenpunkt Maybachstraße leistungsfähig bleiben, zum anderen ist die Lärmbelastung für Anwohner im Bereich der L 328 b sehr gering. Seite 5/6
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3. Durch         die      Änderung       der     Signalisierungen      an      den       Knotenpunkten Hochstraße/Maybachstraße/Albrechtstraße                      und                    Waggershauser Straße/Colsmanstraße/Jettenhauser Straße soll die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die zu erwartenden Verkehrsverlagerungen verbessert werden. 4. Im Hinblick auf die Sicherheit für Radfahrer auf den von Mehrverkehr betroffenen Streckenabschnitten wurde insbesondere geprüft, ob die Radverkehrsführung unter Berücksichtigung der Verkehrsmengen weiterhin den einschlägigen Richtlinien entspricht und entsprechend verkehrssicher ist (Art des Schutzes: Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Gehweg frei für Radfahrer sowie Querungshilfen). Dies ist an allen Knotenpunkten der Fall. Wie bereits mehrmals erwähnt, wird auch in Bezug auf den Radverkehr die Verkehrssituation während der Teilfreigabe beobachtet, um zu prüfen, ob die Verkehrsbelastung während der Teilfreigabe den Verkehrsberechnungen entspricht. Sofern hier Abweichungen zu erkennen sind oder die Verkehrssituation an diesen Stellen es erfordert, werden je nach Einzelfall ergänzende verkehrsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Eine bereits zu Beginn der Teilfreigabe für den Radverkehr vorgesehene Maßnahme stellt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h (eigentlich 100 km/h) im Bereich der Sonnenbergstraße zwischen der Einmündung Hochstraße und Ortstafel dar. Hier können Radfahrer freiwillig auf der Fahrbahn fahren (es besteht auch die Möglichkeit den Gehweg zu nutzen -> Radfahrer frei). Da die Fahrbahn kurvenreich und schmal ist, soll die reduzierte Geschwindigkeit dem Schutz der Radfahrer dienen. Frist: Die Maßnahme ist bis zum 15.09.2020 umzusetzen. Die Maßnahme ist gültig bis zur vollständigen Freigabe der B 31 neu Friedrichshafen (voraussichtlich im 2. Quartal 2021). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe bei der Stadt Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen, Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Bosch Seite 6/6
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100 m Stockach 200 m Stockach 400 m Überlingen                                                                                  Stockach Überlingen Überlingen AS FN-Nordwest AS Fischbach AS FN-West AS FN-Mitte 7,5 100    t m 7,5 100    t m h dric Frie fen sha 200 m Projekt B31 vorzeitige Verkehrsfreigabe                                                                         [mm] Projekt-Nr.                                              Position                                              Kontrast Folie                              Gesamtfläche Standort-                                                                                        m² angaben                                                                                                        Rand davon Schildfläche m² Maßstab                                   Auftraggeber   LRA Bodenseekreis Außenradius gezeichnet   geprüft Datum Name Auftrag- nehmer Breiten Landratsamt Telefon                                                                      Höhen Fax                                      Datei                               Schriftgrößen
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Paul-Gerhardt-Haus

  
        
 

| Datm | Antennen |
1.94.2015] Änd. wg. Versuchsphase "Rundumgrün für Fußgänger"
‚06.2015] Demarkierung Radfurten, Erg. Radpiklogramme gem.
Verkehrstechti. AO vom 12.05.2015

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Jechzettge Freigabe UL und U8.
2020-03-03

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Ludwig-Dürr-Schule Jettenhauser /
Waggershauser Straße / Körizelweg Zustand 200

 
 

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Stadt Friedrichshafen, Stadtbauamt
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N Io LSA 231/240 | Ni in. | RIEDRICHSMAFR
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| Waggershauser Straße Körizelweg Zustand 200
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