Freigabe der Geometrien der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2018 in Bayern als maschinenlesbare Daten als freie Lizenz

Vom Landeswahlleiter wurden mir die Geometrien der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl als Shapefile zur Verfügung gestellt. Siehe hierzu fragdenstaat-Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/24917).
Diese Daten würde ich gern in Openstreetmap bzw. in Wikimedia Commons weiterverwenden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Daten unter einer freien Lizenz stehen.
Nach den Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung ist eine gewerbliche Nutzung jedoch eingeschränkt. Dies widerspricht einer freien Lizenz (z.B. CC-BY oder CC-0).
Vom Landeswahlleiter wurde ich somit an die Vermessungsverwaltung verwiesen. Über das Opendata-Portal (<<E-Mail-Adresse>>) habe ich am 20.10. per Email eine Anfrage zu den lizenzrechtlichen Bedingungen dieser Daten eröffnet. Mit Email vom 26.10. wurde mir mitgeteilt, "dass wir diese zuständigkeitshalber an das Landeswahl-Büro in Fürth weiter geleitet haben."
Seitdem ist keine weitere Reaktion erfolgt.

Bitte teilen Sie mir mit, unter welchen lizenzrechtlichen Bedingungen die Daten verwendet werden dürfen.

Danke.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. November 2017
  • Frist
    11. Dezember 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vom Landeswahl…
An Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freigabe der Geometrien der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2018 in Bayern als maschinenlesbare Daten als freie Lizenz [#25265]
Datum
11. November 2017 08:13
An
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vom Landeswahlleiter wurden mir die Geometrien der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl als Shapefile zur Verfügung gestellt. Siehe hierzu fragdenstaat-Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/24917). Diese Daten würde ich gern in Openstreetmap bzw. in Wikimedia Commons weiterverwenden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Daten unter einer freien Lizenz stehen. Nach den Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung ist eine gewerbliche Nutzung jedoch eingeschränkt. Dies widerspricht einer freien Lizenz (z.B. CC-BY oder CC-0). Vom Landeswahlleiter wurde ich somit an die Vermessungsverwaltung verwiesen. Über das Opendata-Portal <<E-Mail-Adresse>> habe ich am 20.10. per Email eine Anfrage zu den lizenzrechtlichen Bedingungen dieser Daten eröffnet. Mit Email vom 26.10. wurde mir mitgeteilt, "dass wir diese zuständigkeitshalber an das Landeswahl-Büro in Fürth weiter geleitet haben." Seitdem ist keine weitere Reaktion erfolgt. Bitte teilen Sie mir mit, unter welchen lizenzrechtlichen Bedingungen die Daten verwendet werden dürfen. Danke. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Nachricht vom 26.10.2017 haben wir Sie bereits darüber informiert, dass die Bayer…
Von
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Betreff
WG: Freigabe der Geometrien der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2018 in Bayern als maschinenlesbare Daten als freie Lizenz [#25265]
Datum
15. November 2017 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Nachricht vom 26.10.2017 haben wir Sie bereits darüber informiert, dass die Bayerische Vermessungsverwaltung für Ihr Anliegen nicht zuständig ist und ihre Anfrage zur Bearbeitung an das Landeswahlbüro weiter geleitet hat. Über die Produkte der Bayerischen Vermessungsverwaltung können Sie sich auf unserer Homepage unter dem folgenden Link informieren: „https://www.ldbv.bayern.de/vermessung/bvv.html“. Dabei werden Sie feststellen, dass wir keine Daten zu Stimmkreiseinteilungen für Wahlen in Bayern anbieten und dem zur Folge auch keine Nutzungsrechte erteilen. Abschließend bitten wir Sie, sich wieder an den Landeswahlleiter zu wenden, nachdem Sie laut Ihrer Mitteilung von dort die Daten bezogen haben. Mit freundlichen Grüßen